Jonny.L Geschrieben 8. Oktober 2004 Teilen Geschrieben 8. Oktober 2004 Hi, für meinen BAB-Antrag ist eine Mietbestätigung abzugeben, muss ich dazu mit meinen Formularblatt zur meinen Vermieter (Wohngenossenschaft) oder leg ich eine Kopie des Mietvertrages bei? Ich weis dass die Frage doof klingt, aber für mich große Unterschiede macht, z.B. Ort und Öffnungszeiten beim Vermietter, oder beglaubigte oder einfache Kopie eines Mietvertrags. mfg Jonny Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 8. Oktober 2004 Teilen Geschrieben 8. Oktober 2004 Hallo, wenn kein Formblatt dabei war, dann gibt es wohl auch keins. Ich kenne nur ein Formblatt bei Wohngeld. Das muss der Vermieter ausfüllen. Ich glaube eine einfache Kopie vom Mietvertrag reicht. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ozelott Geschrieben 8. Oktober 2004 Teilen Geschrieben 8. Oktober 2004 Servus erstmal! Also pass auch ich mach gerade den Selben Mist durch! Beim Arbeitsamt gibt es so ein Formular das zur hälfte Du und zur hälfte Dein Vermieter ausfüllen muß. Wenn es ne größere Mietgesellschaft ist, dann ruf dort an Sag das du da was von Arbeitsamt hast ... bla bla bla ... dann sagen die du sollst es hinschicken. Mach ne Kopie davon (und schick natürlich das Orginal weg). Kleiner Tipp: ich hab es per einschreiben mit Unterschrift weggeschickt, nicht das die sagen "wir haben nie was bekommen". Zur Info --> Das gleiche gibt es auch für Deinen Ausbilder (Aubildungsvergütung) Wenn noch Fragen dann her damit (wenn ich es weiß beantworte ich sie) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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