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Ausbildung verkürzen


Phi1

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Juten Tach.

Also, welche Vorrausetzungen brauche ich um meine Ausbildung zu verkürzen. Ich habe zwar kein Abitur, baer man kann doch trotzdem ein halbes Jahr verkürzen, oder? Ich hab noch gehört, dass man nen Notendurchschnitt von 2,4 in der Berufsschule brauch. Andere meinten sogar 2,0.

Und wen muss ich fragen/sagen, dass ich das mache, und wer muss zustimmen. :confused:

Aber bitte keine Vermutungen(davon hab ich genug), sondern konkrete Antworten :)

Danke! :D

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Was da steht stimmt auch soweit!

Da gibts ne Tabelle, die hatte ich mal in der Hand...

Ungefähr so:

Mindestausbildungszeit:

mit Abi: 18 Monate

mit Real/Fachabi: 24 Monate

mit Haupt: 30 Monate

Generell kannst du mit Leistung (unter 2,49 in ein paar bestimmten Hauptfächern) immer ein halbes Jahr verkürzen!

Zusätzlich halt noch mit schulischer Vorleistung 12 bzw. 6 Monate...

Weiss nur leider nich genau, wie das mit Fachabi ist, ob das jetzt 18 oder 24 Monate sind... Leg mich da nich fest!

Ich hoffe, ich habe was Licht in dein Dunkel gebracht... :P

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Also, unabhängig davon, ob man Abi oder mittlere Reife hat, muss zu einer Ausbildungsverkürzung der Ausbildungsbetrieb zustimmen.

In der Regel kann jeder, unabhängig von Schulabschluss, mit Zustimmung des Ausbildungsbetriebs und mit Schulleistungen die im Bereich "gut"(Das letzte Berufsschulzeugnis ist relevant) die Abschlussprüfung ein halbes Jahr vorziehen.

Man kann aber auch, wenn man z.B. bereits eine Ausbildung absolviert hat, bzw. wenn man sehr gute schulische und sehr gute praktische Leistungen bietet, die Prüfung, hier ebenfalls mit Zustimmung des Ausbildungsbetriebes, die Prüfung ein Jahr vorziehen.

Das mit den auf 18 Monate verkürzen würde dann bei einer Ausbildung, die 2 Jahre, in einigen Bundesländern gibt es auch Ausbildungen, die 2,5 Jahre dauern, gehen.

Es ist mir nicht bekannt, dass man eine normalerweise 36 Monate langdauernde Ausbildung auf lediglich 18 Monate verkürzen kann. :confused:

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Ihr hört mir nich zu Leutz! :mad:

Die Regelausbildungszeit ist 36 Monate, jedoch kann man mit Abi direkt nen Ausbildungsvertrag auf 24 Monate abschliessen. Und wenn man dann fleissig ist und gut in der Schule, dann kann man nochmal ein halbes Jahr verkürzen! Hat auf unserer Schule schonma einer gebracht! Und soooo schwer ist das auch nicht, wenn man genügend Vorbildung mitbringt...

Das zu alle dem der Ausbildungsbetrieb zustimmen muss, glaub ich gut und gern! Da habt ihr so gut wie kein Veto-Recht...

Das man natürlich keinen Vertrag auf 3 Jahre machen kann und dann nach 1,5 Jahren gehen will is klar!! Muss man sich früher Gedanken drüber machen...

Weiss aber auch nicht, in wie fern sich das von Bundesland zu Bundeland unterscheidet...

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Doch, doch, wir hören dir alle zu! :P

Nur war dein Licht nicht allzu hell im Dunkeln... :D

Dass man mit Abi ne Ausbildung auch in 2 Jahren machen kann, das war klar, ich dachte, du meintest ne normale Ausbildung auf 1,5 Jahre verkürzen, deswegen mein Comment.

Das geht aber noch nicht in allen Ausbildungsrichtungen, wo es gern gesehen wird ist ne kaufmännische Ausbildung, aber bei einigen technischen sowie handwerklichen Ausbildungen wird es problematisch, hier aber auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Mit Fachabi gehts übrigens auch. :D

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Es ist theoretisch sogar möglich, die Ausbildungszeit auf ein halbes Jahr zu verkürzen.

Nach §39(1) BBiG muß man, um zur Abschlußprüfung zugelassen zu werden,

- die Ausbildungszeit zurückgelegt,

- an der Zwischenprüfung teilgenommen,

- sein Berichtsheft geführt haben und

- das Berufsausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen sein.

Nach §48(3)1 BBiG ist man als körperlich, geistig oder seelisch Behinderter auch zur Abschlußprüfung zuzulassen, wenn die Voraussetzungen des §39(1) BBiG nicht vorliegen. Dabei spielen aber noch die §§28 und 29 BBiG eine Rolle, bei denen ich aber keine Gründe finden konnte, die die o.g. Regelungen in irgendeiner Weise beeinträchtigen. Soweit die sinnwahrenden, verkürzten Aussagen, die für meine Begriffe relevant sind.

Nach meinem Verständnis können demnach körperlich, geistig oder seelisch Behinderte theoretisch

- direkt nach Ausbildungsbeginn

- ohne Teilnahme an der Zwischenprüfung

- ohne Führung eines Berichtsheftes

- ohne Eintragung des Berufsausbildungsverhätnisses

an der Abschlußprüfung teilnehmen.

Ob das mal jemand gemacht hat, ist mir aber nicht bekannt.

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Ich hätte da noch ne Frage zu dem schulischen Krams.

Wenn ich nun ein halbes Jahr verkürze, muss ich den Stoff des 3ten Schuljahrs (2. Halbjahr) vor der Prüfung durchackern - wäre sinnvoll schätz ich :P

Bekommt man den Schulstoff ohne weiteres von der Berufsschule selbst?

Falls ihr sonst irgendwelche Tipps habt - als her damit :D

Danke & tschau,

Abe

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