xerves Geschrieben 15. Oktober 2004 Teilen Geschrieben 15. Oktober 2004 Hallo, ich habe mein Zeugnis schon 2mal korrigieren lassen da wichtige sachen fehlten, aber immernoch fehlt am ende der grund für den weggang und das bedauern. ist das schlimm ?, soll ich es nochmal korrigieren lassen ? danke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
l0rDi Geschrieben 15. Oktober 2004 Teilen Geschrieben 15. Oktober 2004 Du hast kein Anrecht auf ein bedauernswertes Schreiben. Du hast lediglich anspruch auf ein wohlwollendes und deinen weiteren Arbeitsweg nicht behindernd geschriebenes Zeugnis (nunja *g*), außerdem, seit einer richterlichen Entscheidung im afaik letzten Jahr, dass Recht auf eine wohlwollend klingende Abschiedsformel, bedauern muss deine Firma jedoch nicht äußern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
xerves Geschrieben 15. Oktober 2004 Autor Teilen Geschrieben 15. Oktober 2004 hab da von einem verwandten personalberater was anderes gehört, er sagte mir das man auf das bedauern bestehen kann. kann aber sein das es sich wieder geändert hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
l0rDi Geschrieben 15. Oktober 2004 Teilen Geschrieben 15. Oktober 2004 Hab grad nochmal gegoogelt. Also ein Anrecht auf einen Schlusssatz a la "Wir wünschen Ihm für die Zukunft alles gute" ist doch nicht verpflichtend. Ich werde zuhause gucken ob ich den Artikel für das entspr. Urteil finde, bisher hab ich nur diesen Link, der alles weitere Klären sollte: http://www.info-arbeitsrecht.de/Arbeitsrecht_Arbeitszeugnis/arbeitsrecht_arbeitszeugnis.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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