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Geschrieben

Hallo,

ich habe mein Zeugnis schon 2mal korrigieren lassen da wichtige sachen fehlten, aber immernoch fehlt am ende der grund für den weggang und das bedauern.

ist das schlimm ?, soll ich es nochmal korrigieren lassen ?

danke

Geschrieben

Du hast kein Anrecht auf ein bedauernswertes Schreiben.

Du hast lediglich anspruch auf ein wohlwollendes und deinen weiteren Arbeitsweg nicht behindernd geschriebenes Zeugnis (nunja *g*), außerdem, seit einer richterlichen Entscheidung im afaik letzten Jahr, dass Recht auf eine wohlwollend klingende Abschiedsformel, bedauern muss deine Firma jedoch nicht äußern.

Geschrieben

hab da von einem verwandten personalberater was anderes gehört, er sagte mir das man auf das bedauern bestehen kann. kann aber sein das es sich wieder geändert hat.

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