Delorian Geschrieben 18. Oktober 2004 Teilen Geschrieben 18. Oktober 2004 Hi Leute hoffe Ihr könnt mir helfen ! Mit der Boardsuche habe ich leider nix brauchbares gefunden. Also ich habe am 21.1.04 nach der Ausbildung zum FIAE einen befristeten Vertrag bekommen der bis zum 21.1.05 geht. Da jetzt leider noch nicht feststeht ob mein Vertrag verlängert wird weil wir von einer anderen Großen IT-Firma übernommen wurden wollte ich mal Fragen wann ich denn jetzt genau zum Arbeitsamt muss ? Da gibt es doch eine Regel mit 3 Monaten vorher, und da müsste ich denen ja schon Donnerstag bescheid sagen das ich eventuell ab Januar Arbeitslos bin. Wenn dem so ist was muss ich denn alles mitbringen zum Arbeitsamt ?? Kann man denen net Telefonisch oder so bescheid sagen oder wollen die das man da persönlich aufkreuzt ? Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen - Gruß Bastian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hawkeye Geschrieben 18. Oktober 2004 Teilen Geschrieben 18. Oktober 2004 Hallo, lies Dir mal diesen Thread durch. Dort muesste das wichtigste drinstehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Delorian Geschrieben 18. Oktober 2004 Autor Teilen Geschrieben 18. Oktober 2004 Jo, Danke der hat mir schon etwas weitergeholfen ! Naja ich werd wohl mal bei meinem zuständigen Arbeitsamt anrufen und Fragen ob ich da jetzt Extra vorbeikommen muss wegen dem Kram oder ob nen Fax oder so langt..... Finde das ist doch eigentlich ne ziemliche Zeitverschwendung wenn man vielleicht doch den Vertrag verlängert bekommt ist man da umsonst hingegangen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FISI-Azubi Geschrieben 25. Oktober 2004 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2004 Nee du muss persönlich vorbei und deinen Perso vorzeigen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Woodstock Geschrieben 25. Oktober 2004 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2004 Genau, drei Monate vorher musst Du hin und Bescheid geben. Musst dann auch den Antrag auf Arbeitslosengeld und so ausfüllen. Solltest DU dann aber doch weiter beschäftigt werden, so kannst Du dann einfach anrufen und das mitteilen. Dafür musst Du dann nicht mehr extra hin! Bine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 25. Oktober 2004 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2004 Nicht genau 3 Monate vorher, sondern innerhlab der 3 Monate. Natürlich aber nicht auf den letzten Drücker vorbeischauen. OT: Bei mir war es so, das ich genau um 2 Tage zu früh dran war. Sprich Montag wären die 3 Monate gewesen und ich war schon donnerstags dort. Lapidare Antwort: Wenn ich ihnen jetzt die Unterlagen mitgebe zum ausfüllen und sie würden sie gleich zurückschicken, dann wären sie bei mir zu früh da und dann müßt ich siein den Papierkorb schmeissen. Also kommen sie frühestens nächste Woche nochmal vorbei, oder in ein paar Wochen. Hat mir wohl ned zugetraut, den Wisch auszufüllen und dann erst in ein paar Tagen in den Briefkasten zu werfen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kerschtl Geschrieben 25. Oktober 2004 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2004 Nicht genau 3 Monate vorher, sondern innerhlab der 3 Monate. Natürlich aber nicht auf den letzten Drücker vorbeischauen. OT: Bei mir war es so, das ich genau um 2 Tage zu früh dran war. Sprich Montag wären die 3 Monate gewesen und ich war schon donnerstags dort. Lapidare Antwort: Wenn ich ihnen jetzt die Unterlagen mitgebe zum ausfüllen und sie würden sie gleich zurückschicken, dann wären sie bei mir zu früh da und dann müßt ich siein den Papierkorb schmeissen. Also kommen sie frühestens nächste Woche nochmal vorbei, oder in ein paar Wochen. Hat mir wohl ned zugetraut, den Wisch auszufüllen und dann erst in ein paar Tagen in den Briefkasten zu werfen Mir kürzen Sie die erste Monatszahlung da ich ebenfalls dieser Meinung war und mich eine Woche zu spät da gemeldet habe. Also wirklich mindestens drei Monate vorher dahin. Bei weniger werden Leistungen gekürzt! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DerMatze Geschrieben 25. Oktober 2004 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2004 Nicht genau 3 Monate vorher, sondern innerhlab der 3 Monate. Natürlich aber nicht auf den letzten Drücker vorbeischauen. Stimmt so nicht, man muss bis mindestens 3 Monate vor Ablauf der Frist sich arbeitssuchend melden Stehen Sie in einem befristeten Arbeitsverhältnis,müssen Sie sich 3 Monate vor dessen Beendigung arbeitssuchend melden. Quelle: Seite 16 oder hier Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 25. Oktober 2004 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2004 Dann frag ich mich wohl, warum mich der letztes Jahr abgewimmelt hat? Es war ja schon fast alles ausgefüllt. Entweder war der ned kompetent, er hatte vermutlich keinen Bock oder der brät sich seine eigene Wurscht Na dann tuts mir leid für das falsche Kommentar von mir. Danke für die Berichtigung Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DerMatze Geschrieben 25. Oktober 2004 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2004 der Mann war wohl recht kompetent, denn diese mind. 3 Monate gelten erst seid Anfang diesen Jahres (01.03. afaik) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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