Spooky23 Geschrieben 19. Oktober 2004 Geschrieben 19. Oktober 2004 Hi, weiß nicht ob ich hier richtig bin, aber wußte nicht in welchen bereich ich sonst sowas posten kann Ich habe eine steuerliche frage und zwar wohne ich zur zeit 80 km von meiner arbeitsstelle weg, ich fahre jeden tag mit dem auto hin und wieder zurück und bekomme daher einiges an kohle vom finanzamt, halt wegen der weiten fahrt. Jetzt überlege ich, näher an meinen arbeitsort zu ziehen, will aber trotzdem auch noch zu hause wohnen bleiben. Das heißt, ca halbe woche in der neuen wohnung (am arbeitsplatz) und den rest der woche zu hause bei den eltern jetzt würde ich gerne das haus meiner eltern als 1. wohnsitz angeben und meine wohnung bei der arbeit als 2. wohnsitz, damit ich noch weiter fahrtengeld vom finanzamt bekomme. funktioniert das so? oder muss ich meine wohnung dann als 1. wohnsitz angeben??? mfg chris Zitieren
kingofbrain Geschrieben 19. Oktober 2004 Geschrieben 19. Oktober 2004 Nachdem Du ja bei der Steuer angeben musst, von welchem Ort Du an wieviel Tagen mit welchem Verkehrsmittel zur Arbeit gefahren bist, ist es egal. Wenn Du an 3 Tagen von der nahen Wohnung zur Arbeit fährst, dann gibst Du das ja auch so in der Steuererklärung an. Es ist also eigentlich egal, wo Du Deinen Erst- und wo Deinen Zweitwohnsitz anmeldest. Der Sinn der Unterscheidung ist, das Du angeben sollst, wo Dein Lebensmittelpunkt ist. Peter Zitieren
Kitty82 Geschrieben 19. Oktober 2004 Geschrieben 19. Oktober 2004 Hi Chris, also soviel ich weiß, musst du nicht deine Wohnung als 1. Wohnsitz anmelden. Das geht sicherlich auch als 2.Wohnsitz, habe glaub mal mitbekommen, dass es so auch mal einer aus meiner Klasse gemacht hat. Bist du noch in der Ausbildung? Weil wenn ja, dann hätte ich auch eine Frage an dich Ab wieviel km Entfernung von der Arbeitstelle bekommt man Fahrtengeld? Bin 70km entfernt und fahre ebenfalls jeden Tag mit dem Auto. Kann man das steuerlich absetzen? Lohnt es sich als Azubi? Grüßle Kitty Zitieren
Spooky23 Geschrieben 19. Oktober 2004 Autor Geschrieben 19. Oktober 2004 Nachdem Du ja bei der Steuer angeben musst, von welchem Ort Du an wieviel Tagen mit welchem Verkehrsmittel zur Arbeit gefahren bist, ist es egal. Wenn Du an 3 Tagen von der nahen Wohnung zur Arbeit fährst, dann gibst Du das ja auch so in der Steuererklärung an. Es ist also eigentlich egal, wo Du Deinen Erst- und wo Deinen Zweitwohnsitz anmeldest. Der Sinn der Unterscheidung ist, das Du angeben sollst, wo Dein Lebensmittelpunkt ist. Peter hi, danke für die antwort... sagen die denn dann nicht sowas wie "wir bezahlen das nicht, sie hätten ja auch von der näher gelegenen wohnung aus zur arbeit fahren können" ?? mfg Zitieren
Spooky23 Geschrieben 19. Oktober 2004 Autor Geschrieben 19. Oktober 2004 Hi Chris, also soviel ich weiß, musst du nicht deine Wohnung als 1. Wohnsitz anmelden. Das geht sicherlich auch als 2.Wohnsitz, habe glaub mal mitbekommen, dass es so auch mal einer aus meiner Klasse gemacht hat. Bist du noch in der Ausbildung? Weil wenn ja, dann hätte ich auch eine Frage an dich Ab wieviel km Entfernung von der Arbeitstelle bekommt man Fahrtengeld? Bin 70km entfernt und fahre ebenfalls jeden Tag mit dem Auto. Kann man das steuerlich absetzen? Lohnt es sich als Azubi? Grüßle Kitty hi Kitty, sorry, bin nicht mehr in der ausbildung. Du kannst das während der ausbildung auch nicht nutzen, weil du bezahlst ja eh keine lohnsteuer, somit kann das finanzamt dir auch nichts wieder geben aber nach der ausbildung lohnt es sich auf jeden fall, ich kriege momentan jeden monat fast 300 euro mehr, wegen der fahrtenpauschale oder wie das heißt gruß chris Zitieren
Kitty82 Geschrieben 19. Oktober 2004 Geschrieben 19. Oktober 2004 mhh, schade - aber trotzdem danke für die schnelle Antwort . Dafür klingt es für die Zeit nach der Ausbildung gar nicht mal so schlecht Zitieren
christinaz Geschrieben 19. Oktober 2004 Geschrieben 19. Oktober 2004 ich bekomm noch kindergeld, weil meine 1. Wohnung das haus meiner eltern ist. Von dort hab ich 70 km zur arbeit, also bekomm ich 140 km pro tag angerechnet. Als ich den Antrag mit meiner 2. Wohnung abgegeben hab wurde mir das kindergeld gestrichen, anscheinend bekomm ich durch die fahrtkosten einen höheren freibetrag als durch meine miete Zitieren
Daiana Geschrieben 19. Oktober 2004 Geschrieben 19. Oktober 2004 Du kannst das während der ausbildung auch nicht nutzen, weil du bezahlst ja eh keine lohnsteuer, somit kann das finanzamt dir auch nichts wieder geben Das ist so nicht ganz richtig. Erstens müssen auch einige Azubis (ich z.B.) Lohnsteuer zahlen und zweitens kannst du das für andere Sachen geltend machen. Zum einen können tägliche Fahrten von 70 km als Werbungskosten bei allen möglichen Anträgen geltend gemacht werden, z.B. Ausbildungsbeihilfe (Falls du keine bekommst, mal ausrechnen, ob du nicht doch was bekommst mit den Fahrtkosten), Kindergeld (da können Fahrtkosten ebenfalls den Unterschied zwischen Bekommen und Nicht Bekommen ausmachen) oder gegebenenfalls Zahlungen die zu leisten sind (Unterhalt etc...) Zitieren
kingofbrain Geschrieben 19. Oktober 2004 Geschrieben 19. Oktober 2004 Das könnten Sie schon sagen, kommt immer auf den jeweiligen Sachbearbeiter an. Allerdings denke ich, wenn es sinnvoll ist - und damit meine ich, Du fährst z.B. von Di. bis Do. von Deiner Zweitwohnung, den Rest von daheim - wird kein Beamter das kritisieren. Schliesslich hast Du ja dann Deinen Lebensmittelpunkt am jetzigen Wohnort und hast nur einen zweiten Haushalt, weil Du nicht so viel fahren willst. Wenn Du allerdings eine Wohung mietest, damit Du die doppelte Haushaltsführung geltend machen kannst, um dann vielleicht einmal die Woche dort zu bleiben, dann würde ich als Sachbearbeiter natürlich auch fragen und Einiges von Deinen Beträgen kürzen. Entweder die Kosten der doppelten Haushaltsführung oder die Fahrtkosten. Peter Zitieren
DerMatze Geschrieben 25. Oktober 2004 Geschrieben 25. Oktober 2004 Das mit dem Lebensmittelpunkt gilt nicht mehr so recht. Meine Freundin wollte jetzt den Zweitwohnsitz in Wiesbaden anmelden, man sagte ihr aber, da sie 5 Tage in der Woche in WI waere muss das als Erstwohnsitz eingetragen werden *mal auf Link suche geh* so, nach einiger Suche habe ich festgestellt, dass das anscheinend von Stadt zu Stadt unterschiedlich ist. Es gibt sowas wie 200km-Regelungen, Familienregeln, Lebensmittelpunkt sowie eine zeitliche Regelung. Also bleibt letztenendes nur die unverbindliche Nachfrage beim Amt deines Vertrauens Zitieren
christinaz Geschrieben 25. Oktober 2004 Geschrieben 25. Oktober 2004 also des mit den 5 tagen zählt bei uns eigentlich auch, aber dann sagste, du kommst erst montag früh, hast ne 35 stunden woche, arbeitest des alles in 4 tagen rein, und fährst do wieder nach hause. dann bist du do, fr, sa und so daheim und nur mo, di, und mi da wo du arbeitest, und dann klappt des, ne freundin hat den tipp von ihrer gemeinde bekommen und so ging des bei vielen aus meinem freundeskreis. Zitieren
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