SoulCollector Geschrieben 19. Oktober 2004 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2004 Wie verhält es sich im Abschlussprojekt denn mit den Daten des Kunden. Dass ich keine Passwörter angebe ist mir auch klar, aber darf oder muss ich z.B. Adressen korrekt angeben, oder bin ich aus Datenschutzgründen sogar verpflichtet dies abzuändern? Sonst wüssten ja eventuelle Mitarbeiter von Konkurrenzfirmen die im PA sitzen bescheid über unsere Kunden. Bei mir sitzt nun zufällig der EVD Chef der Firma, für die ich das Abschlussprojekt gemacht habe im Prüfungsausschuss (weiss nicht ob ich darüber froh sein soll), deshalb möchte ich mir da auch keinen Fehler erlauben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mixki Geschrieben 19. Oktober 2004 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2004 Also ich nenn mich mal als Bsp.: Ich arbeite in ner Bank und bin aufs Datengeheimnis verpflichtet, deswegen habe ich in meiner Doku alle personenbezogenen Daten anonymisiert (z.B. durchgestrichen). Wenn du zeigen willst wie ein Programm funktioniert kannst du ja sonst deine eigenen Daten anzeigen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
GrEnE Geschrieben 19. Oktober 2004 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2004 Wie verhält es sich im Abschlussprojekt denn mit den Daten des Kunden. Dass ich keine Passwörter angebe ist mir auch klar, aber darf oder muss ich z.B. Adressen korrekt angeben, oder bin ich aus Datenschutzgründen sogar verpflichtet dies abzuändern? Generell ist es so, dass du dafür sorgen musst, das keine orginalen/richtigen Daten verwendet werden! Also musst du dafür sorgen, dass du Dummy-Kundendaten benutzt. Also Namen, Adresse, etc. müssen freierfunden sein - für die Vorführung! Edit: Sonst hat der Voredner Recht, dass man in der Doku diese Daten auch durchstreichen kann bzw. muss! Gruß, GrEnE Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmi-bonn Geschrieben 20. Oktober 2004 Teilen Geschrieben 20. Oktober 2004 Generell ist es so, dass du dafür sorgen musst, das keine orginalen/richtigen Daten verwendet werden! Also musst du dafür sorgen, dass du Dummy-Kundendaten benutzt. Also Namen, Adresse, etc. müssen freierfunden sein - für die Vorführung! Hast Du bitte eine Quellenangabe für diese kategorische Behauptung parat? Ich kenne das nämlich genau "anders herum": Da die Mitglieder des PA sowieso zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, sollte das Projekt möglichst genau so präsentiert werden, wie es durchgeführt wurde - also mit den Original-Daten. Ausnahmen sind nur dann zu machen, wenn auf expliziten Wunsch des Ausbildungsbetriebes sensible oder sicherheitsrelevante Daten in Doku und Präsentation nicht genannt werden sollen. Aber das ist - zumindest hier in Bonn - eine eher seltene Ausnahme. gruss, timmi (gespannt auf die Quelle wartend) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmi-bonn Geschrieben 20. Oktober 2004 Teilen Geschrieben 20. Oktober 2004 [...] , aber darf oder muss ich z.B. Adressen korrekt angeben, oder bin ich aus Datenschutzgründen sogar verpflichtet dies abzuändern? Sonst wüssten ja eventuelle Mitarbeiter von Konkurrenzfirmen die im PA sitzen bescheid über unsere Kunden. Btw., mit "Datenschutz" im eigentlichen Sinne (BDSG) hat das aber gar nix zu tun. gruss, timmi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
GrEnE Geschrieben 20. Oktober 2004 Teilen Geschrieben 20. Oktober 2004 Hast Du bitte eine Quellenangabe für diese kategorische Behauptung parat? Ich kenne das nämlich genau "anders herum": Da die Mitglieder des PA sowieso zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, sollte das Projekt möglichst genau so präsentiert werden, wie es durchgeführt wurde - also mit den Original-Daten. Ausnahmen sind nur dann zu machen, wenn auf expliziten Wunsch des Ausbildungsbetriebes sensible oder sicherheitsrelevante Daten in Doku und Präsentation nicht genannt werden sollen. Aber das ist - zumindest hier in Bonn - eine eher seltene Ausnahme. gruss, timmi (gespannt auf die Quelle wartend) Quelle ist relativ - Berufsschule Berlin, Thema Datenschutz und Doku, ich kann aber gerne nochmal in meinen Unterlagen blättern und gucken, ob ich irgendwelche handfesten Quellen finde! Scheint wohl von Stadt zu Stadt unterschiedlich zu sein und die Prüfer scheinen da auch nicht sicher zu sein. Aber sehen wir es doch mal aus dem Aspekt Datenschutz - dann ist es doch mit Sicherheit nciht erwünscht mit Orginaldaten zu präsentieren, oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 21. Oktober 2004 Teilen Geschrieben 21. Oktober 2004 Aber sehen wir es doch mal aus dem Aspekt Datenschutz - dann ist es doch mit Sicherheit nciht erwünscht mit Orginaldaten zu präsentieren, oder? Doch da es schon von timmi erwähnt wurde, das die Prüfer der Gehimhaltung verpflichtet sind. Nichts anders ist es wie bei Pfarrer, Arzt ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
darkworld Geschrieben 21. Oktober 2004 Teilen Geschrieben 21. Oktober 2004 Ich würde auf deren geheimhaltungspflicht nicht allzuviel geben, insbesondere wenn die Prüfer im worst case in einem Konkurrenzunternehmen sitzen... Daraus folgt: Kundendaten entweder anonymisieren, frei erfinden oder vorher eine Genehmigung (schriftlich) einholen die man vorzeigen kann wenn man darauf angesprochen wird. Was die Geheimnisse des eigenen Unternehmen angeht: vorher mit dem Ausbildungsleiter durchgehen, dass keine davon verletzt werden (was auch bei Kundendaten der Fall sein kann, also VORHER mit dem ausbildungsleiter reden). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmi-bonn Geschrieben 21. Oktober 2004 Teilen Geschrieben 21. Oktober 2004 Aber sehen wir es doch mal aus dem Aspekt Datenschutz - dann ist es doch mit Sicherheit nciht erwünscht mit Orginaldaten zu präsentieren, oder? Wie ich bereits ausführte, hat das mit "Datenschutz" überhaupt nix zu tun. Der Datenschutz definiert sich über das BDSG (und verwandte) Gesetze. Du benutzt hier schlichtweg einen falschen, und damit irreführenden, Begriff. Zu Anonymisieren von Daten für die Präsentation selbst: Solange das nicht explizit vom Auftraggeber gewünscht wird, sollte sich der Prüfling nicht von sich aus zum "Hüter der Firmengeheimnisse" aufschwingen. Er könnte dadurch vor dem PA in Erklärungsnotstand geraten. Wir haben hier schon einmal ein Projekt wiederholen lassen, weil der Kandidat aber auch wirklich alles, bis hin zu den verwendeten IP-Adressen, als "geheim" deklarierte. Eine wirkliche Prüfung war daher nicht mehr möglich. Standard ist: Das Projekt wird so präsentiert, wie es auch durchgeführt wurde. Alles andere sind (seltene) Ausnahmen, die aber tunlichst bereits mit dem Projektantrag zusammen eingereicht werden. gruss, timmi gruss, timmi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ollo Geschrieben 22. Oktober 2004 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2004 Warum hat das nichts mit Datenschutz zu tun? Das sind "personenbezogene Daten" , also fallen die unter das Datenschutzgesetz, weil durch die Weitergabe oder Veröffentlichung der Daten ein Schaden für die betreffenen Personen entstehen kann. Es beadarf einer Genehmigung der Personen, falls die Daten veröffentlicht werden. Besonders schützendwert sind u.a. Daten wie : Politische Ausrichtung, Krankheiten, sexuelle Ausrichtung etc. Beispiel: Du schreibst eine neue Datenbank für ein Krankenhaus in dem der Name und die Krankheit angegeben sind. Veröffentlichen? NEIN Etwas anderes ist die Veröffentlichung von IP Adressen, Standorten etc. Dies hat wirklich nichts mit Datenschutz zu tun. Das fällt unters Firmengeheimnis. Diese darf man auch nicht einfach so veröffentlichen bzw in der Präsi bekannt geben, wenn man eine Verschwiegenheitserklärung unterschrieben hat. Dadurch könnte Schaden entstehen, da mir der IP Adresse ein direkter Angriff erfolgen kann Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 22. Oktober 2004 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2004 sie werden doch ned veröffentlicht oder machste deine Präsentation und schmeißt es an die Videowand irgendeines Kaufhauses Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ollo Geschrieben 22. Oktober 2004 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2004 sie werden doch ned veröffentlicht oder machste deine Präsentation und schmeißt es an die Videowand irgendeines Kaufhauses Nein, aber vor 3 Leuten. Und das reicht schon. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 22. Oktober 2004 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2004 es können auch 4 oder 5 sein mir kommt es so vor, als würdest du sie am liebsten keinem zeigen oder täusch ich mich da? Bei der Prüfung ist es im Prinzip nix anderes als wenn du beim Arzt oder Pfarrer wärst. Wen haste die denn zur Probe vorgeführt. Um Gotteswillen, alles Mitwisser *Achtung Ironie* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
christinaz Geschrieben 22. Oktober 2004 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2004 also ich bin auch der meinung das man vertrauliche daten auch vertraulich behandeln soll, d. h. dem prüfungsausschuss nicht preisgeben! Auch wenn sie vllt. zur Geheimhaltung verpflichtet sind, es ist doch auch sinn des projektes das man sich an betriebliche vorgaben zur geheimhaltungspflicht hält Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 22. Oktober 2004 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2004 Drum schrieb timmi ja: Ausnahmen sind nur dann zu machen, wenn auf expliziten Wunsch des Ausbildungsbetriebes sensible oder sicherheitsrelevante Daten in Doku und Präsentation nicht genannt werden sollen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gajUli Geschrieben 23. Oktober 2004 Teilen Geschrieben 23. Oktober 2004 also ich bin auch der meinung das man vertrauliche daten auch vertraulich behandeln soll, d. h. dem prüfungsausschuss nicht preisgeben! Warum? Ein Pruefungsausschuss ist prinzipiell ins Vertrauen zu ziehen, denn er - hat erstens ein berechtigtes Interesse, - ist zweitens verwaltungsrechtlich legitimiert, - und drittens zur Verschwiegenheit verpflichtet. Also wuerde ich mir als PA sehr genau erklaeren lassen, warum ein Kundenname anonymisiert werden muss. Ich hielte das primaer erst einmal fuer ungebuehrlich, und es schwebt auch immer ein Grundverdacht der Verschleierung im Raum. Wer etwas beurteilt, soll auch alle Karten auf dem Tisch haben. Das ist eine ganz normale Sache. Es ist auch taktisch unklug, mit einer Leistung anzutreten, wo man quasi die Katze im Sack verkauft. Die rechtlichen Interessen des Kunden sind nicht die des Azubis. Vielmehr stehen die Interessen des Azubis und des Pruefungsausschusses GEGEN die des Kunden. Das will halt sorgfaeltig und einzelfallbezogen ausbalanciert sein, allerdings nicht so pauschal, wie manche (Azubis) sich das vorstellen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MBaeuml Geschrieben 24. Oktober 2004 Teilen Geschrieben 24. Oktober 2004 Nun noch mal die (Ex-)Azubi Seite. Klar steht man sofort im Verdacht sein Projekt frei erfunden zu haben wen man den Kundennamen nicht angibt. Ich selbst hätte damit auch keinerlei Probleme gehabt, selbst wen der PA zum Kunden gefahren wäre und sich das Ding angeguckt hätte. Nur mein Chef mal wieder. Hatte Angst das der Unternehmen aus dem PA unsere Kunden anbaggern. Eigentlich völlig unbegründet, den wir haben quasi nur Stammkunden die mein Chef irgendwie Privat kennt (Vitamin B ). Naja auf jeden Fall durfte ich nur Kunde schreiben. Hab auch in kein einziges Mal den Namen erwähnt. Nur die 5 Mitarbeiter die in meinem Projektumfeld waren. Obwohl es eine Frau Wagner, einen Herrn Brauner wohl etwas öfter in Unternehmen gibt,somit wohl nicht schützenswert. Die internen IP Adressen waren allerdings original, wie soll der PA es sonst kontrollieren??? Also immer abwägen zwischen Betriebsgeheimnissen und dem PA, der etwas fachlich beurteilen soll. Wen ich alle IP Adressen und Einstellungen schwärze kann er das nicht. Und ehrlich gesagt, wen die bei der Präsi gefragt hätten, hätte ich denen den Firmennamen genannt, auch wen ich dadurch wahrscheinlich nicht übernommen worden wäre oder an meinen Chef verwiesen (am besten Handy-Nr bei der Prüfung dabei haben^^). PS: Wir arbeiten schließlich nicht beim CIA oder so Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gajUli Geschrieben 24. Oktober 2004 Teilen Geschrieben 24. Oktober 2004 Klar steht man sofort im Verdacht sein Projekt frei erfunden zu haben wen man den Kundennamen nicht angibt. Das waere wohl etwas zu weit gegriffen, aber ein fader Beigeschmack ist natuerlich nicht von der Hand zu weisen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 25. Oktober 2004 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2004 hmmmm... also in meinem Projekt habe ich auch personenbezogene Daten gezeigt. Da dies jedoch nur interne Daten waren und mein Ausbilder mir versichert hat, dass ich die ohne Probleme präsentieren darf, bestand da auch kein Problem drin... mal eine Frage: Muss man überhaupt angeben, dass man Dummydaten verwendet? Weil wenn da z.B. eine Firma oder ein Herr Müller angegeben ist (gibts ja garantiert tausende von), würde das ja sonst gar nicht auffallen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
darkworld Geschrieben 25. Oktober 2004 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2004 Muss man überhaupt angeben, dass man Dummydaten verwendet? Weil wenn da z.B. eine Firma oder ein Herr Müller angegeben ist (gibts ja garantiert tausende von), würde das ja sonst gar nicht auffallen... Das das nicht auffallen würde ist klar... aber lass es jemanden spitz kriegen könnte ich mir vorstellen dass es richtig Ärger gibt... Unwahrheiten in der Prüfung sind in aller Regel äusserst ungesund für den Prüfling. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 25. Oktober 2004 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2004 nunja, also solange du doch nirgendwie drin stehen hast, dass echte Datensätze benutzt werde z.B. liegt doch auch keine Unwahrheit vor... Also mich würde mal interessieren, wie die Prüfer so was sehen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmi-bonn Geschrieben 25. Oktober 2004 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2004 Warum hat das nichts mit Datenschutz zu tun? Das sind "personenbezogene Daten" , also fallen die unter das Datenschutzgesetz, weil durch die Weitergabe oder Veröffentlichung der Daten ein Schaden für die betreffenen Personen entstehen kann. Du solltest wirklich mal das BDSG lesen. Du vermischt hier "schützenswerte" und "personenbezogene" Daten. gruss, timmi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gajUli Geschrieben 25. Oktober 2004 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2004 Den Unterschied von timmi-bonn sollten wir noch etwas differenzieren. Das BDSG versteht unter "personenbezogenen" Daten solche, die lediglich natuerliche Personen betreffen. Also beispielsweise GmbHs sind da bereits aussen vor! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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