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Geschrieben

Hallo zusammen.

Mir war so, als hätte man vor der Prüfung eine Gewisse Vorbereitungszeit in der der Betrieb einen Freistellen muss. Da mein Betrieb aber noch keinerlei Ausbildungserfahrung hat wollte ich mich danach mal erkundigen doch bisher ohne erfolg.

Somit wollte ich es hierüber versuchen.

Geschrieben

soweit ich weiß, bin da aber nicht ganz sicher und hab keine quelle, MUSS der Betrieb das nicht, aber die meisten Betriebe machen das natürlich aus freien Stücken.

Geschrieben

selbst auf der seite der ihk ist darüber nichts zu finden. Wenn es denn so sein sollte, das der Betrieb einen freistellen "muss" würde es da ( so denke ich ) stehen.

Nun ja, Vielen Dank ;)

Geschrieben

Der Betrieb muss den Auszubildenden nur für den Berufsschulunterricht und für die Prüfung freistellen. BBiG §7.

Laut JArbSchG §10 Abs. 2 muss der Auszubildende zusätzlich den Tag vor der Prüfung freigestellt werden. Das gilt aber nur für Minderjährige.

Frank

Geschrieben

Freistellen im Sinne "frei geben": NEIN!!

Da gibt es nur palvoelgyi's Richtlinie.

Freistellen im Sinne "Zeit geben im Betrieb für eine ausreichende Vorbereitung" kann man unter "der Betrieb muss dem Azubi ermöglichen, die Prüfung zu bestehen" heraus lesen. Gesetze gibt es zur Not von bimei ;)

LiGrü

Michael

Geschrieben

Wenn du unter 18 bist musst du laut gesetz am tag vor der prüfung freigestellt werden,

denk aber kaum das jem. die abschlussprüfung mit 17 macht!

Unser Betrieb stellt uns alle am tag vor der prüfung frei, aber das is nicht vorgeschrieben, entweder die machen des freiwillig (was mich scho weng wunder würde) oder es steht in unserem Tarifvertrag

Geschrieben

Also ich denke mal nicht, dass dein chef ein *** ist. Frag ihn doch mal ganz lieb, wie man das am besten regeln kann...

Ich habe das so geregelt:

Ich habe jeden Tag eine Stunde zur verfügung gestellt bekommen zum lernen. Ich bleibe aber ebenfalls jeden Tag ne Stunde länger, so dass da wieder 2 Stunden draus werden. Die eine Woche vor der Prüfung habe ich komplett zur Verfügung bekommen, IM BETRIEB zu lernen. Das heißt ich halte mich dort 8 Stunden auf und pauke....

Geschrieben

Hatte den Tag vor der schrifftlichen Prüfung bei uns auch freigestellt bekommen. Das war aber auf freiwilliger Basis oder Unwissenheit des Chefs. Gesetzlich hat man nur als Minderjähriger das Recht auf eine Freistellung.

Das Freistellen eines AZUBIS zeigt für mich allerdings auch, dass der Arbeitgeber Interesse am erfolgreichen Bestehen der Prüfung hat.

Geschrieben

ich würde aber mal sagen, einfach so aus dem bauch heraus, das fast jeder Betrieb dir freigibt oder zumindest Zeit gibt im Betrieb selber zum lernen.

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