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Geschrieben

Hi all

also heute war der ********enste Tag in meinen Auzubilungslaufzeit den ich je erlebt habe.

Kunde hat ein produkt gekauft. Hab dieses Produkt auf den Kunden registriert sonst funktioniert das nicht. Kunde hat es mit mir getestet und es hat funktioniert. Ein paar Tage später kam der Kunde zurück und wollte das klären. Mussten ein Teil austauschen und wir haben es bestellt.

Habe also mit den Kunden einen neuen Termin gemacht.

Zufällig war ich an den Tag krank und der Kunde wurde nicht bescheid gesagt.

Kunde fuhr nach Hause zurück und war sauer. Hab den Kunden wieder angerufen und er wollte an diesen Tag direkt vorbei kommen (ohne genaue Zeitangabe). Mein Chef sagte ich solle aber mit ihm kommen und sobald der Kunde da ist soll die Sekretärin mich anrufen um zur Arbeit zurückzufahren. Hat sie auch getan und als ich auf der Arbeit ankam war der Kunde weg und hat das Produkt da gelasse und will das nun nicht mehr haben. Mein Chef sagt nun er würde die Kosten nicht alleine tragen (somit verstehe ich das ich das mitbezahlen soll).

Muss ich das nun bezahlen oder nicht bin ja Auszubildender?

*greetz Equador

Geschrieben

du musst gar nichts zahlen. und dein chef will dich garantiert nicht zur kasse bitten, eher den kunden.

selbst wenn du fahrlässig gehandelt hast, kannst du nicht zur rechenschaft gezogen werden, da du dich in der ausbildung befindest und demnach deine aufsicht versagt hat.

wenn du mit vorsatz schaden herbeigeführt hättest, wäre das was anderes.

-j

Geschrieben

Hallo,

das Du krank warst und dem Kunde nicht bescheid gesagt wurde, ist nicht deine Schuld.

Wenn der Kunde sagt, er kommt heute vorbei. Dann kann er nicht erwarten, dass Du nur da sitzt und auf ihn wartest. Und wenn dein Chef dann noch sagt, dass Du mit zu einem Außentermin sollst, dann kannst Du auch nichts dafür wenn der Kunde wieder geht bevor Du da bist.

Ich würde sagen, dass hat der Chef selber verbockt. Du mußt nichts zahlen.

Frank

Geschrieben
selbst wenn du fahrlässig gehandelt hast, kannst du nicht zur rechenschaft gezogen werden, da du dich in der ausbildung befindest und demnach deine aufsicht versagt hat.

Das stimmt so nicht, bei fahrlässigkeit oder grober fahrlässigkeit kann auch ein Azubi zu Schadensersatz Zahlungen verdonnert werden.

Ich sehe hier aber keine fahrlässigkeit sondern eher dumm gelaufen. ;)

Gruß Jaraz

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