runits Geschrieben 3. November 2004 Teilen Geschrieben 3. November 2004 Hallo zusammen, wie einige hier, habe ich meine IHK Abschluss-Prüfung FIAE (schriftlich) am 23.11.2004 bei der IHK Dortmund und habe da zwei Fragen zum Tabellenbuch. 1. Ich besitze das IT-Handbuch Auflage 2 und habe nun gesehen, dass es die aktuellere Auflage 3 gibt. Nun überlege ich ob es sich lohnt die neuere Auflage für die Prüfung zu kaufen. Hat jemand von euch evtl. beide Auflagen oder kann mir jemand sagen wie weit sich Auflage 2 und 3 unterscheiden ? 2. Einige IHKs erlauben es schriftliche Ergänzugen im IT-Handbuch vorzunehmen z.B. zum Thema IPV6. Weiss jemand wie die Reglung hierzu bei der IHK Dortmund aussieht ? Vielen dank schon mal im vorraus, Runits Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Handballelvis Geschrieben 3. November 2004 Teilen Geschrieben 3. November 2004 Zu 1. kann ich dir sagen das die Unterschiede relativ gering sind. Bei der Zwischenprüfung hatte ich allerdings Glück gehabt die alte Version zu nutzen, da in dieser Version eine Lösung stand die in der aktuellen Ausgabe nicht mehr enthalten war. Da ging es um Drucker. Zur Abschlussprüfung werde ich mir jedoch auf jeden Fall das aktuelle Buch besorgen. Zu 2. kann ich dir leider nichts sagen. Greetz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sowisd Geschrieben 3. November 2004 Teilen Geschrieben 3. November 2004 Ich würde dir raten bei deiner IHK anzurufen. Das habe ich damals auch gemacht und erfahren das es bei der Kölner IHK nicht erlaubt war, jedoch Post-Its zur Markierung. Gruß Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
marihuana Geschrieben 3. November 2004 Teilen Geschrieben 3. November 2004 Hallo zusammen, wie einige hier, habe ich meine IHK Abschluss-Prüfung FIAE (schriftlich) am 23.11.2004 bei der IHK Dortmund und habe da zwei Fragen zum Tabellenbuch. 1. Ich besitze das IT-Handbuch Auflage 2 und habe nun gesehen, dass es die aktuellere Auflage 3 gibt. Nun überlege ich ob es sich lohnt die neuere Auflage für die Prüfung zu kaufen. Hat jemand von euch evtl. beide Auflagen oder kann mir jemand sagen wie weit sich Auflage 2 und 3 unterscheiden ? 2. Einige IHKs erlauben es schriftliche Ergänzugen im IT-Handbuch vorzunehmen z.B. zum Thema IPV6. Weiss jemand wie die Reglung hierzu bei der IHK Dortmund aussieht ? Vielen dank schon mal im vorraus, Runits ich habe für meine Prüfung die neuste AUflage gekauft. es sind schon einige Sachen dazu gekommen. Im Sommer 2003 konnte man gleich zwei Aufgaben locker mit dem Buch lösen (allerdings mit der neue Ausgabe). die Themen wurden in der alten gar nicht behandelt. Bei uns durfte man keine Markierung und "Ergänzugen" haben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MBaeuml Geschrieben 4. November 2004 Teilen Geschrieben 4. November 2004 ich habe für meine Prüfung die neuste AUflage gekauft. es sind schon einige Sachen dazu gekommen. Im Sommer 2003 konnte man gleich zwei Aufgaben locker mit dem Buch lösen (allerdings mit der neue Ausgabe). die Themen wurden in der alten gar nicht behandelt. Bei uns durfte man keine Markierung und "Ergänzugen" haben. da du in hier und da wohnst und er in Dortmund, hilft ihm das aber auch nicht weiter, da er nicht weiß ob für seine IHK das selbe gilt. Gruß Marc PS: Füllt doch mal eure Profile richtig aus, das beten alle Leute die hier aktiv sind, wie sollen euch die Prüfer, Ausbilder, ehemalige Azubis hier sonst helfen wen sie keine Infos zur zuständigen IHK haben? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HalloWelt Geschrieben 4. November 2004 Teilen Geschrieben 4. November 2004 Ich hab die alte und die neue Auflage und bin von der neuen doch überzeugter. Klar ist eben in beiden Büchern gibt es Inhalte, die es im jeweils anderen nicht gibt, jedoch glaube ich daran, dass die Sachen im neuen IT-Handbuch nützlicher sind. Wie gesagt reine Glaubensfrage. Im Unterricht zumindest, wo unsere Leute etwa hälfte/hälfte die beiden Auflagen besitzen ist das Neuere i.d.R. hilfreicher. Aber was viel wichtigeres: handschriftliche Einträge. Jetzt mach mich nicht schwach, ich mache dieses Jahr Prüfung in Köln und bisher bin ich auf dem Kenntnisstand, dass es erlaubt ist und dementsprechend sieht mein Buch auch aus.... Grüße aus der Welt von HalloWelt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DerMatze Geschrieben 4. November 2004 Teilen Geschrieben 4. November 2004 Aber was viel wichtigeres: handschriftliche Einträge. Jetzt mach mich nicht schwach, ich mache dieses Jahr Prüfung in Köln und bisher bin ich auf dem Kenntnisstand, dass es erlaubt ist und dementsprechend sieht mein Buch auch aus.... bei deiner IHK nachfragen ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Beginner84 Geschrieben 13. November 2004 Teilen Geschrieben 13. November 2004 die leute die bei der abschlussprüfung ihr it-handbuch mit eigenen einträgen "modifiziert" hatten, bekamen die GH1 (wo es bemerkt wurde) gestrichen und mussten ihr handbuch für die GH2 abgeben... dagegen habe sie dann im nachhinein geklagt, keine ahnung ob es was gebracht hat. aber im zweifelsfall lieber einmal kurz bei der zuständigen IHK nachfragen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ttpro Geschrieben 14. November 2004 Teilen Geschrieben 14. November 2004 Schaut doch mal auf Eure Einladungen... Bei mir steht da drauf (Zitat): "Hilfsmittel: Ein IT-Handbuch/Tabellenbuch/Formelsammelung in den GH1 und 2 - nicht im Fach Wiso! .... Bitte KEINE losen Zettel oder Kopien einlegen! Handschriftliche Eintragungen/Notizen werden nicht beanstandet!" Für mich stellt sich jetzt nur die Frage: sind eingeklebte Blätter i.o. oder dürfen Sie einfach nicht lose sein (evtl. um Spicker für Hintermänner zu vermeiden durch "zufälliges" herunterfallen der losen Blätter??) aber Fazit: Notizen sind ok (zumindes hier im Einzugsbereich IHK München und Oberbayern) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 14. November 2004 Teilen Geschrieben 14. November 2004 Für mich stellt sich jetzt nur die Frage: sind eingeklebte Blätter i.o. oder dürfen Sie einfach nicht lose sein (evtl. um Spicker für Hintermänner zu vermeiden durch "zufälliges" herunterfallen der losen Blätter??) Ist doch ganz einfach. Das Buch muss im Originalzustand sein. Kein Blatt mehr. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dgr243 Geschrieben 14. November 2004 Teilen Geschrieben 14. November 2004 Für die HK Hamburg gilt folgendes (habe nachgefragt): Es sind keinerlei Ergänzungen zulässig, das Buch sollte in "jungfräulichem" sprich unbearbeitetem Zustand sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CBR600 Geschrieben 15. November 2004 Teilen Geschrieben 15. November 2004 Also ind der IHk Halle - Dessau sind Handschriftliche Enträge und Erweiterungen auf jeden fall erlaubt. Bin zwar auch erst etwas über 4 Wochen dabei, aber hab auch schon einiges ergänzt und die Dozenten raten uns auch dazu. Außerdem sollte man so früh und so viel wie möglich mit dem Ding arbeiten. Gruß Matthias Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 15. November 2004 Teilen Geschrieben 15. November 2004 Die Frage ist nur, ob es in drei Jahren wenn Du die Prüfung machst immer noch erlaubt ist. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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