Karolin-FiSi Geschrieben 5. November 2004 Teilen Geschrieben 5. November 2004 Hallo @all! Ich habe einen 6-Monatsvertrag, der am 31.12.04 ausläuft. Der Vertrag würde um 6 Monate verlängert werden, ich habe mich aber vorher um eine andere Stelle bemüht, da unklar war, ob es eine Verlängerung gibt. Erfreulicherweise hat das auch geklappt. Am 01.01.05 werde ich in einer anderen Firma anfangen. Ich kündige also praktisch nicht, sondern unterschreibe nur den neuen Vertrag nicht. Nun interessiert mich, ob ich trotzdem einen Anspruch auf Weihnachtsgeld habe. Danke! Viele Grüße, Karolin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jot Geschrieben 5. November 2004 Teilen Geschrieben 5. November 2004 Ich hab folgendes über Google gefunden Das BAG hat mit Urteil vom 21.05.2003 festgestellt, das ein als 13. Monatsgehalt gewährtes Weihnachtsgeld auch anteilig an diejenigen Mitarbeiter zu zahlen ist, deren Arbeitsverhältnis vor Weihnachten endete. In diesem Fall sei das Weihnachtsgeld fester Bestandteil der zu gewährenden Vergütung und damit entsprechend dem Zeitpunkt des Ausscheidens des Arbeitnehmers anteilig zu gewähren (AZ: 10 AZR 408/02). Anders wäre dies, wenn das Weihnachtsgeld als Gratifikation und damit als Belohnung für die Betriebstreue des Arbeitnehmers gewährt würde. In diesem Fall ist das Weihnachtsgeld nur dann (und zwar in voller Höhe) zu zahlen, wenn die Anspruchsvoraussetzungen (zumeist Bestehen des Arbeitsverhältnisses in einem bestimmten Zeitpunkt) vorliegen. Hier stellt sich dann die Frage, inwieweit die Gratifikation zurückgefordert werden kann, wenn das Arbeitsverhältnis nach der Gewährung der Gratifikation beendet wird. Siehe zu diesen Fragen etwa Brox/Rüthers, Arbeitsrecht, Rn. 115 ff (Amazon) sowie BAG: Zur Rückzahlung von in Teilbeträgen gewährten Gratifikationen. Heisst nach meinem Verständnis: für die 6 Monate hast du einen Anspruch auf 6/12 (also die Hälfte) des Weihnachtsgeldes, sofern es sich nicht um jene im 2. Absatz erwähnte Gratifikation handelt (müsste ja bei euch irgendwo festgehalten sein). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Woodstock Geschrieben 5. November 2004 Teilen Geschrieben 5. November 2004 Es kann aber auch sein dass Du gar keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld hast, weil Du nur 6 Monate in der Firma gearbeitet hast. Ich kenne dass von Firmen dass sie erst Weihnachtsgeld zahlen wenn man mindestens 12 Monate Betriebszugehörigkeit hat. Das sollte aber in Deinem Vertrag auch drin stehen! Schau dort mal nach. Bine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 5. November 2004 Teilen Geschrieben 5. November 2004 Nun interessiert mich, ob ich trotzdem einen Anspruch auf Weihnachtsgeld habe. Als konkretisierte Fragen: Steht zu einer Sonderzahlung, oder anteiligem, über ein 12. Monatsgehalt hinausgehenden (oder bei Dir über die vereinbarten Monatgehälter hinausgehenden) Gehalt etwas im Vertrag? Ist Weihnachtsgeld und/oder über ein 12. Monatsgehalt hinausgehndes Gehalt im Betrieb eine Vereinbarung getroffen, durch bspw. Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag? Wenn Letzteres, wie ist die Bezeichnung der Zahlung? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karolin-FiSi Geschrieben 5. November 2004 Autor Teilen Geschrieben 5. November 2004 Ich habe vorher auch in der Firma gelernt, arbeite dort jetzt also seit 3,5 Jahren. Im Vertrag steht nichts konkretes. Gezahlt wird nach Tarifvertrag (IG-Metall). Leider verstehe ich die Formulierungen da nicht so wirklich... Lohngruppe 5b ist das, glaube ich. Habe jetzt die Unterlagen leider auch nicht zur Hand... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 5. November 2004 Teilen Geschrieben 5. November 2004 Gezahlt wird nach Tarifvertrag (IG-Metall). Das nähert sich einer Beantwortung, aber sorry, noch ein paar nachfrage: Ist das ein Haustarif oder normaler Rahmentarif? Welche Branche, welches Tarifgebiet? Oder guck mal hier, ob Du das dort schon selbst ersehen kannst: http://www.igmetall.de/tarife/tarifdatenbank/index.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karolin-FiSi Geschrieben 5. November 2004 Autor Teilen Geschrieben 5. November 2004 Tja, ich glaub normaler Rahmentarif, bin mir aber nicht sicher. Tarifgebiet ist Niedersachsen. Müsste also Anspruch auf 55 % eines Monatsgehalts haben. Branche ist Metall-/Elektroindustrie. Die Ausbildung zählt doch auch als Betriebszugehörigkeit, oder? Ich sehe es im Moment so, als ob ich etwas bekommen würde. In gut 3 Wochen, weiß ich es genau! ;-) Vielen Dank schonmal für die Antworten!!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 5. November 2004 Teilen Geschrieben 5. November 2004 Die Ausbildung zählt doch auch als Betriebszugehörigkeit, oder? Ja, wenn es nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, was ungewöhnlich wäre. Ich sehe es im Moment so, als ob ich etwas bekommen würde. Sehe ich mit den von Dir vermuteten Angaben auch so. ;-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IT-Shrek Geschrieben 7. November 2004 Teilen Geschrieben 7. November 2004 Hi, Hast du denn ne genaue Formulierung ausm Tarifvertrag? Bei uns z.B. (auch IGM Niedersachsen aber nicht Fläche) wird das "Weihnachtsgeld" allen zu 100% ausbezahlt, die an Tag x, glaube irgendwann im November, beschäftigt sind. Da es ein reguläres Vertragsende ist, du eine Betriebszugehörigkeit von über 3 Jahren hast wüsste ich aber nicht, warum du gar kein Weihnachtsgeld bekommen solltest. Shrek Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 7. November 2004 Teilen Geschrieben 7. November 2004 Da es ein reguläres Vertragsende ist, du eine Betriebszugehörigkeit von über 3 Jahren hast wüsste ich aber nicht, warum du gar kein Weihnachtsgeld bekommen solltest. Und wieso nicht? Es kann auch ganz anders sein. Bei der Post z.B. mußt du bis zum 1. April des darauffolgenden Jahres beschäftigt sein. Sonst muß man es nämlich wieder zurückzahlen. Ich weiß es klingt nicht logisch, da man es ja so sieht, das ganze Jahr in der Firma schließlich gearbeitet zu haben. Is aber leider dort wirklich so. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IT-Shrek Geschrieben 7. November 2004 Teilen Geschrieben 7. November 2004 Hi, sicher kann es auch anders sein, meine Vermutung schloß ich, weil wohl mindestens der IG Metall Flächentarif für die Metall/Elektroindustrie Niedersachsen greift. Shrek Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karolin-FiSi Geschrieben 9. November 2004 Autor Teilen Geschrieben 9. November 2004 Es hat sich alles geklärt. Bekomme das volle Weihnachtsgeld, weil ich zu dem Zeitpunkt im Betrieb beschäftigt bin, an dem es ausgezahlt wird. :bimei Vielen Dank nochmal! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IT-Shrek Geschrieben 9. November 2004 Teilen Geschrieben 9. November 2004 na, das doch fein! :marine Viel Spaß beim shoppen, Shrek Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
speedi Geschrieben 9. November 2004 Teilen Geschrieben 9. November 2004 Generell ist Weinachtsgeld eine freiwillige soziale Leistung deiner Firma an dich die jeder Zeit ohne angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung widerrufen werden kann. d.h. wenn dein Cheff schlechte Laune hat kannst du machen was du willst du bekommst keinen Cent Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karolin-FiSi Geschrieben 9. November 2004 Autor Teilen Geschrieben 9. November 2004 Danke Shad, Du hast mich durchschaut! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IT-Shrek Geschrieben 9. November 2004 Teilen Geschrieben 9. November 2004 Generell ist Weinachtsgeld eine freiwillige soziale Leistung deiner Firma an dich die jeder Zeit ohne angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung widerrufen werden kann. d.h. wenn dein Cheff schlechte Laune hat kannst du machen was du willst du bekommst keinen Cent Das stimmt so nicht da die verbindliche Zahlung des Weihnachtsgeldes in diesem Fall im Tarifvertrag geregelt ist! Shrek Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karolin-FiSi Geschrieben 1. Dezember 2004 Autor Teilen Geschrieben 1. Dezember 2004 Für alle die ein ähnliches Problem haben sei noch gesagt: Schreibt keine Kündigung, wenn es nicht wirklich notwendig ist! Mein Vertrag läuft am 31.12. aus, also dachte ich mir, dass ich gar nicht extra kündigen muss. Die Personalabteilung bestand aber auf eine schriftliche Kündigung meinerseits. Diese Kündigung hatte zur Folge, dass ich KEIN Weihnachtsgeld bekam, da ich zum Zeitpunkt der Auszahlung gekündigt hatte. OHNE diese Kündigung besteht Anspruch darauf! Dank unserem Betriebsrat bekomme ich das Geld nachgezahlt. Fazit: Unterschreibt / schreibt nichts, von dem ihr nicht sicher seid, dass es richtig ist! Fragt vorher lieber den Betriebsrat! Viele Grüße, Karolin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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