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Weihnachtsgeld trotz "Kündigung" zum Jahresende?


Karolin-FiSi

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Hallo @all!

Ich habe einen 6-Monatsvertrag, der am 31.12.04 ausläuft.

Der Vertrag würde um 6 Monate verlängert werden, ich habe mich aber vorher um eine andere Stelle bemüht, da unklar war, ob es eine Verlängerung gibt.

Erfreulicherweise hat das auch geklappt. Am 01.01.05 werde ich in einer anderen Firma anfangen. Ich kündige also praktisch nicht, sondern unterschreibe nur den neuen Vertrag nicht.

Nun interessiert mich, ob ich trotzdem einen Anspruch auf Weihnachtsgeld habe.

Danke!

Viele Grüße,

Karolin

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Ich hab folgendes über Google gefunden

Das BAG hat mit Urteil vom 21.05.2003 festgestellt, das ein als 13. Monatsgehalt gewährtes Weihnachtsgeld auch anteilig an diejenigen Mitarbeiter zu zahlen ist, deren Arbeitsverhältnis vor Weihnachten endete. In diesem Fall sei das Weihnachtsgeld fester Bestandteil der zu gewährenden Vergütung und damit entsprechend dem Zeitpunkt des Ausscheidens des Arbeitnehmers anteilig zu gewähren (AZ: 10 AZR 408/02).

Anders wäre dies, wenn das Weihnachtsgeld als Gratifikation und damit als Belohnung für die Betriebstreue des Arbeitnehmers gewährt würde. In diesem Fall ist das Weihnachtsgeld nur dann (und zwar in voller Höhe) zu zahlen, wenn die Anspruchsvoraussetzungen (zumeist Bestehen des Arbeitsverhältnisses in einem bestimmten Zeitpunkt) vorliegen. Hier stellt sich dann die Frage, inwieweit die Gratifikation zurückgefordert werden kann, wenn das Arbeitsverhältnis nach der Gewährung der Gratifikation beendet wird. Siehe zu diesen Fragen etwa Brox/Rüthers, Arbeitsrecht, Rn. 115 ff (Amazon) sowie BAG: Zur Rückzahlung von in Teilbeträgen gewährten Gratifikationen.

Heisst nach meinem Verständnis: für die 6 Monate hast du einen Anspruch auf 6/12 (also die Hälfte) des Weihnachtsgeldes, sofern es sich nicht um jene im 2. Absatz erwähnte Gratifikation handelt (müsste ja bei euch irgendwo festgehalten sein).

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Es kann aber auch sein dass Du gar keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld hast, weil Du nur 6 Monate in der Firma gearbeitet hast. Ich kenne dass von Firmen dass sie erst Weihnachtsgeld zahlen wenn man mindestens 12 Monate Betriebszugehörigkeit hat.

Das sollte aber in Deinem Vertrag auch drin stehen! Schau dort mal nach.

Bine

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Nun interessiert mich, ob ich trotzdem einen Anspruch auf Weihnachtsgeld habe.

Als konkretisierte Fragen:

Steht zu einer Sonderzahlung, oder anteiligem, über ein 12. Monatsgehalt hinausgehenden (oder bei Dir über die vereinbarten Monatgehälter hinausgehenden) Gehalt etwas im Vertrag?

Ist Weihnachtsgeld und/oder über ein 12. Monatsgehalt hinausgehndes Gehalt im Betrieb eine Vereinbarung getroffen, durch bspw. Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag?

Wenn Letzteres, wie ist die Bezeichnung der Zahlung?

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Ich habe vorher auch in der Firma gelernt, arbeite dort jetzt also seit 3,5 Jahren.

Im Vertrag steht nichts konkretes.

Gezahlt wird nach Tarifvertrag (IG-Metall). Leider verstehe ich die Formulierungen da nicht so wirklich...

Lohngruppe 5b ist das, glaube ich. Habe jetzt die Unterlagen leider auch nicht zur Hand...

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Gezahlt wird nach Tarifvertrag (IG-Metall).

Das nähert sich einer Beantwortung, aber sorry, noch ein paar nachfrage:

Ist das ein Haustarif oder normaler Rahmentarif? Welche Branche, welches Tarifgebiet?

Oder guck mal hier, ob Du das dort schon selbst ersehen kannst:

http://www.igmetall.de/tarife/tarifdatenbank/index.html

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Tja, ich glaub normaler Rahmentarif, bin mir aber nicht sicher.

Tarifgebiet ist Niedersachsen. Müsste also Anspruch auf 55 % eines Monatsgehalts haben.

Branche ist Metall-/Elektroindustrie.

Die Ausbildung zählt doch auch als Betriebszugehörigkeit, oder?

Ich sehe es im Moment so, als ob ich etwas bekommen würde.

In gut 3 Wochen, weiß ich es genau! ;-)

Vielen Dank schonmal für die Antworten!!!

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Hi,

Hast du denn ne genaue Formulierung ausm Tarifvertrag?

Bei uns z.B. (auch IGM Niedersachsen aber nicht Fläche) wird das "Weihnachtsgeld" allen zu 100% ausbezahlt, die an Tag x, glaube irgendwann im November, beschäftigt sind.

Da es ein reguläres Vertragsende ist, du eine Betriebszugehörigkeit von über 3 Jahren hast wüsste ich aber nicht, warum du gar kein Weihnachtsgeld bekommen solltest.

Shrek

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Da es ein reguläres Vertragsende ist, du eine Betriebszugehörigkeit von über 3 Jahren hast wüsste ich aber nicht, warum du gar kein Weihnachtsgeld bekommen solltest.

Und wieso nicht? Es kann auch ganz anders sein. Bei der Post z.B. mußt du bis zum 1. April des darauffolgenden Jahres beschäftigt sein. Sonst muß man es nämlich wieder zurückzahlen.

Ich weiß es klingt nicht logisch, da man es ja so sieht, das ganze Jahr in der Firma schließlich gearbeitet zu haben. Is aber leider dort wirklich so.

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Generell ist Weinachtsgeld eine freiwillige soziale Leistung deiner Firma an dich die jeder Zeit ohne angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung widerrufen werden kann.

d.h. wenn dein Cheff schlechte Laune hat kannst du machen was du willst du bekommst keinen Cent

Das stimmt so nicht da die verbindliche Zahlung des Weihnachtsgeldes in diesem Fall im Tarifvertrag geregelt ist!

Shrek

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  • 3 Wochen später...

Für alle die ein ähnliches Problem haben sei noch gesagt: Schreibt keine Kündigung, wenn es nicht wirklich notwendig ist!

Mein Vertrag läuft am 31.12. aus, also dachte ich mir, dass ich gar nicht extra kündigen muss. Die Personalabteilung bestand aber auf eine schriftliche Kündigung meinerseits. Diese Kündigung hatte zur Folge, dass ich KEIN Weihnachtsgeld bekam, da ich zum Zeitpunkt der Auszahlung gekündigt hatte. OHNE diese Kündigung besteht Anspruch darauf! Dank unserem Betriebsrat bekomme ich das Geld nachgezahlt.

Fazit: Unterschreibt / schreibt nichts, von dem ihr nicht sicher seid, dass es richtig ist! Fragt vorher lieber den Betriebsrat! ;)

Viele Grüße,

Karolin

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