Cobol-Victim Geschrieben 8. November 2004 Teilen Geschrieben 8. November 2004 Guten Morgen zusammen, leider habe ich durch die forensuche nichts passendes zu meinem problem finden können. also poste ich es hier mal: folgende situation: ein bekannter von mir arbeitet seit etwa 4 jahren in einer kleinen firma mit etwa 5-10 angestellten. nun ist mein bekannter vor etwa 9wochen schwer erkrankt und lag 8 wochen im Krankenhaus. es bestand verdacht auf lungenkrebs. gut, es war glücklicherweise kein lungenkrebs, dennoch mussten einige (grössere) op`s an der lunge vorgenommen werden. am freitag kam mein bekannter aus dem KH, ist allerdings erstmal noch für den ganzen november krankgeschrieben und wird anschliessend mindestens eine 4wöchige reha antreten müssen. soweit die vorgeschichte...... samstag kam post, KÜNDIGUNG!!! das schreiben wies folgenden inhalt auf: sehr geehrter herr Bla, leider müssen wir ihnen mitteilen, dass wir ihr arbeitsverhältnis zum 30.11.2004 kündigen müssen. ihre bestehenden urlaubsansprüche werden wir ihnen selbstverständlich vergüten. mfg fr. Blub firma BLABLA MEHR NICHT! nun meine frage: ist das alles so richtig??? ich meine, ist die kündigung wirksam? - es fehlen zum beispiel der kündigungsgrund, der hinweis auf widerspruch etc. auch die kündigungsfrist wurde meines erachtens nicht rechtsmäßig eingehalten: zum 30.11.2004 gekündigt, das schreiben kam am samstag dem 6.11.2004 per "übergabeeinschreiben" wäre dankbar, wenn mir jemand helfen könnte.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 8. November 2004 Teilen Geschrieben 8. November 2004 nun meine frage: ist das alles so richtig??? Wie Du selbst schon schreibst, der Kündigungsgrund fehlt. Hinweise auf einen Widerspruch müssen nicht in einer Kündigung stehen. Die Kündigungsfrist beträgt bei einem Arbeitsverhältnis, das über 2 Jahre besteht, nach BGB einen Monat zum Ende des Kalendermonats. Berücksichtigt für die anzurechnende Betriebszugehörigkeit werden nur Jahre, die nach Vollendung des 25. Lebensjahres liegen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Cobol-Victim Geschrieben 8. November 2004 Autor Teilen Geschrieben 8. November 2004 @ bimei heisst das , die kündigung ist nicht rechtens ??? wie soll der bekannte am besten vorgehen??? die betreffende person ist weit älter als 25. ist die kündigung jetzt wirksam??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MattR Geschrieben 8. November 2004 Teilen Geschrieben 8. November 2004 meines Wissens ist auch keine Kündigung möglich wärend man krank geschrieben ist Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Cobol-Victim Geschrieben 8. November 2004 Autor Teilen Geschrieben 8. November 2004 hat vielleicht jemand nen gesetzestext dazu??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jaraz Geschrieben 8. November 2004 Teilen Geschrieben 8. November 2004 wie soll der bekannte am besten vorgehen??? Direkt zum Anwalt gehen! Gruß Jaraz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 8. November 2004 Teilen Geschrieben 8. November 2004 Ist kein Kündigungsgrund gegeben und will sich der Arbeitnehmer gegen die Kündigung wehren, so muss er innerhalb von 3 Wochen beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage erheben. (§ 4 KSchG) Nach Ablauf dieser Klagefrist kann sich der Arbeitnehmer nicht mehr auf die Unwirksamkeit der Kündigung berufen, die Kündigung wird allein durch den Ablauf der Klagefrist wirksam. (§ 7 KSchG) gebe da aber Jaraz recht. Ich würde bei sowas immer den Anwalt einschalten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Cobol-Victim Geschrieben 8. November 2004 Autor Teilen Geschrieben 8. November 2004 ich deute eure antworten mal so, dass die Kündigung nicht wirksam ist!!! ok, werd ich besagter person raten, sich einen anwalt zu nehmen. für weitere hilfereiche tipps bin ich sehr dankbar! natürllich auch für die bereits geposteten... wäre geil, wenn jemand vielleicht ähnliches erlebt hat Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
l0rDi Geschrieben 8. November 2004 Teilen Geschrieben 8. November 2004 Afaik gilt der Kündigungsschutz erst bei mehr als 10 Mitarbeitern innerhalb des Unternehmens, aber wie meine Vorposter schon sagten: Ab zum Anwalt! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 8. November 2004 Teilen Geschrieben 8. November 2004 Afaik gilt der Kündigungsschutz erst bei mehr als 10 Mitarbeitern innerhalb des Unternehmens, ... Für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis vor dem 01.01.2004 begonnen hat, gilt der bisherige Schwellenwert von 5 AN. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 8. November 2004 Teilen Geschrieben 8. November 2004 meines Wissens ist auch keine Kündigung möglich wärend man krank geschrieben ist Das ist möglich. Der Betrieb muss aber das OK von der Krankenkasse haben, wenn der jenige schon länger krank ist. Ist bei einem bekannten so gewesen. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Cobol-Victim Geschrieben 8. November 2004 Autor Teilen Geschrieben 8. November 2004 Der Betrieb muss aber das OK von der Krankenkasse haben, wenn der jenige schon länger krank ist die Krankenkasse hat dem Arbeitgeber gegenüber diesbezügl. definitiv keinerlei angaben gegeben!!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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