Containy Geschrieben 8. November 2004 Teilen Geschrieben 8. November 2004 Hallo, da ich mich gestern diesbezüglich mit einem Freund gestritten habe, würde ich doch gerne mal Eure Meinung hören. Wie schnell darf ich auf einer Straße mit 2 Spuren in jeder Richtung fahren, die aber von einander baulich getrennt sind. Also 2 Gegenspuren, dann eine Mauer und dann meine 2 Spuren. Oh mann, es ist noch so früh am Morgen. Ich habe geschätzt 120 bzw. 130. Mein Kumpel meint, so schnell wie man will. Weiß da jemand von Euch genaueres? Hab keine Ahnung wonach ich da googeln soll. Tschöp, Containy Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dorti Geschrieben 8. November 2004 Teilen Geschrieben 8. November 2004 Als ich in der Fahrschule war (ungefähr 2000), durfte man auf Schnellstraßen 120 km/h fahren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SchwarzerEngel Geschrieben 8. November 2004 Teilen Geschrieben 8. November 2004 Moin ! Ich hätte mal gesagt "So schnell, wie´s auf dem Schild steht" ! :OD Also, bei uns ist auf Schnellstraßen generell erstmal 100 Km/h !!! Sobald dann ein Schild kommt, wo 120 (oder mehr) draufsteht, dann darf man da auch schneller fahren ! :mod: Denk, solange keine Schild dortsteht, dann iss da "noch" 100...Basta ! (Schneller KANN man natürlich immer fahren ! :floet: ) Greetz, S.E. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 8. November 2004 Teilen Geschrieben 8. November 2004 Wenn bauliche Trennung und keine Geschwindigkeitsbegrenzung vorhanden, wenn die Strasse mit Zeichen 331 ausgeschildert ist: Feuer frei. Keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Zeichen 331 http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_18.php Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SchwarzerEngel Geschrieben 8. November 2004 Teilen Geschrieben 8. November 2004 Wenn bauliche Trennung und keine Geschwindigkeitsbegrenzung vorhanden, wenn die Strasse mit Zeichen 331 ausgeschildert ist: Feuer frei. Keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Zeichen 331 http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_18.php Hmmm...das ist sehr interessant... Muß ich mir wohl nach der Mittagspause mal durchlesen ! Bei uns hängt des Schild (331) ach durch die Gegend, ist aber keine Geschwindigkeitsbegrenzung in dem Sinne angegeben...(100-Schild). Aber, wenn die mal wieder (wie so oft) dort blitzen, dann blitzt´s schon ab 110 Km/h !! -> seeeehr verdächtig... :eek: *malaufdieSchilderkuckenmuß* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 8. November 2004 Teilen Geschrieben 8. November 2004 Mooooment! Zweispurig, bauliche Trennung: dann Feuer frei. Ansonsten mal im Forum vom Verkehrsportal nachfragen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kühlkörper Geschrieben 8. November 2004 Teilen Geschrieben 8. November 2004 Bei zwei Spuren je Fahrtrichtung und baulicher Trennung gilt: Innerorts 120km/h Außerorts 120km/h auf Kraftfahrstraßen (Zeichen 331 ) Richtgeschwindigkeit 130 km/h :floet: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DerMatze Geschrieben 8. November 2004 Teilen Geschrieben 8. November 2004 § 3 Geschwindigkeit [...] (3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen [...] 2. außerhalb geschlossener Ortschaften [...] c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t 100km/h. Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben. ergo: Richtgeschwindigkeit 130 innerorts: (3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen 1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge ... 50 km/h, ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tease Geschrieben 8. November 2004 Teilen Geschrieben 8. November 2004 Ich habe zwar noch nach den alten Fragen meinen FS gemacht, ist aber trotzdem erst 2 Jahre her. Innerorts ohne zusätzliche Beschilderung 50 (Münster ist die Ausnahme dabei) Außerorts bei 2 Spurigen Fahrstreifen in eine Richtung 130 Höchstgeschwindigkeit ohne zusätzliche Beschilderung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ingh Geschrieben 8. November 2004 Teilen Geschrieben 8. November 2004 Bei zwei Spuren je Fahrtrichtung und baulicher Trennung gilt: Innerorts 120km/h Außerorts 120km/h auf Kraftfahrstraßen (Zeichen 331 ) Richtgeschwindigkeit 130 km/h :floet: Ich habe zwar noch nach den alten Fragen meinen FS gemacht, ist aber trotzdem erst 2 Jahre her. Innerorts ohne zusätzliche Beschilderung 50 (Münster ist die Ausnahme dabei) Außerorts bei 2 Spurigen Fahrstreifen in eine Richtung 130 Höchstgeschwindigkeit ohne zusätzliche Beschilderung. Wo steht das? Übernehmt ihr meine Bußgelder / Punkte, wenn ich (nach eurer Darstellung mit korrekter Geschwindigkeit) geblitzt werde? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tease Geschrieben 8. November 2004 Teilen Geschrieben 8. November 2004 Also ich bin bisher durch jede Blitze ohne Foto durchgekommen bei 2-spurigen Fahrbahnen in eine Richtung. Hab noch 2 Monate bis meine Probezeit rum ist, solange kann ich noch keine Punkte übernehmen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chickie Geschrieben 8. November 2004 Teilen Geschrieben 8. November 2004 Die frage stellte ich mir auch schon oft, wie schnell ich fahren darf, wenn das blaue Schild da ist..... Aber bei uns standen eh meistens Begrenzungen dabei, wie 130 o.ä. :beagolisc Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DooleyDoo Geschrieben 8. November 2004 Teilen Geschrieben 8. November 2004 Also in dem §3 steht das schon recht klar und deutlich drinne. Und so meine ich mich auch dran zu erinnern, als ich zuletzt 2002 meinen LKW-Führerschein gemacht habe. Weil '98 beim PKW-Führerschein war ehh noch alles anders. :floet: Da steht zwar eindeutig... innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge ... 50 km/h,außerhalb geschlossener Ortschaften -- a. (mit Anhänger und somit unwichtig) -- b. (für LKW und alles über 7,5t) -- c. für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h. Da drunter steht dann... Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben. Hier der Link... In dem Ausnahmetext ist keine Trennung von inner- oder ausserorts zu erkennen. Ich meine auch, dass mein Fahrlehrer mir sagte, dass auf Strassen mit mind. 2 Fahrstreifen pro Richtung und baulicher Trennung zum Gegenverkehr, keine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt, solange dort kein Schild steht. Allerdings ist der Absatz so eingerückt, als wenn er zu dem Punkt ausserorts gehört. Ich interpretiere es so... innerorts gilt immer 50 km/h. Ausser es steht dort etwas anderes auf Schildern. Jetzt muss man aber beachten, dass Autobahnen immer ausserorts sind. Es gibt keine Autobahn innerorts. Ich meine die A7 führt ja nun mitten durch Hamburg. Trotzdem ist das nicht innerorts. Erst wenn ich an einer Autobahnausfahrt von der Bahn abfahre, kommt ein Ortsschild. Das liegt schon daran, dass auf Autobahnen keine Fussgänger oder Radfahrer oder so dürfen. Das ist immer gleich, egal ob mitten durch die Stadt, oder irgendwo durch die Felder. Von daher relativ einfach... Entweder da steht ein Autobahn- oder Kraftfahrzeugstrassenschild...oder ich befinde mich ausserhalb einer geschlossenen Ortschaft und habe zwei Fahrspuren die baulich vom Gegenverkehr getrennt sind... ..dann gilt, wenn keine weiteren Schilder dort stehen, Feuer frei. Also Richtgeschwindigkeit aber keine gesetzliche Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
speedi Geschrieben 8. November 2004 Teilen Geschrieben 8. November 2004 Auf Kraftstraßen mit zwei getrennten Fahrstreifen gilt Außerorts die Richtgeschwindigkeit 130. d.h. schneller wie 130 ist erlaubt wenn dann jedoch was passiert haben sie dich "am *****". (das gleiche gilt für Autobahnen) Deshalb besser max. 130. Innerorts gilt soweit ich weiß aber trotzdem die 50. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DerMatze Geschrieben 8. November 2004 Teilen Geschrieben 8. November 2004 speedi: genau das, siehe oben mein Quote von der StVO Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 8. November 2004 Teilen Geschrieben 8. November 2004 d.h. schneller wie 130 ist erlaubt wenn dann jedoch was passiert haben sie dich "am *****". (das gleiche gilt für Autobahnen) fahr z.B. über einen liegenden Reifen in der Dunkelheit rüber. Ich wette mit dir das es egal ist wie schnell du gefahren bist. Sie sind selber Schuld. Wären sie langsamer gefahren, hätten sie das Hindernis vielleicht gesehn. Also zahlen sie ihren Schaden selbst. Ich will den Richter mal sehen, der in Dunkelheit auf einer freien Autobahn mit 50 fährt und vor dem Reifen rechtzeitig bremst. Besonders, weil nach mir noch 2 Autos rüber sind. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Go4Nager Geschrieben 8. November 2004 Teilen Geschrieben 8. November 2004 hehe musst halt sagen der reifen ist dir vors auto gelaufen :bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Containy Geschrieben 8. November 2004 Autor Teilen Geschrieben 8. November 2004 Wow, ok jetzt weiß ich mehr. Also immer auf das blaue Schild achten. Vielen Dank Euch allen! Tschö, Containy Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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