Spike Geschrieben 8. November 2004 Geschrieben 8. November 2004 Hi, ich hab jetzt bald 2 Jahre befristete Arbeit hinter mir, also ich habe 2x einen befristeten Arbeitsvertrag, gültig für jeweils 1 Jahr bekommen. Frage: Darf mein Arbeitgeber nun auch das dritte mal einen befristeten Vertrag anbieten? Ich habe gehört das dies nicht möglich ist (ausser wenn besondere Gründe dagegensprechen). So langsam nervt das nämlich, mit einem befristeten Vertrag kann man z.B. bei der Bank keine langfristigen Geldangelegenheiten planen Und auch das Gehalt hat sich in den letzten 2 Jahren nicht erhöht, wann steht einem denn eine Gehaltserhöhung zu? Bin als Fachinformatiker so schon unterbezahlt (dachte mir damals besser wie kein Job, und bisher hat sich keine andere Jobmöglichkeit in dem Bereich ergeben). Danke, Spike Zitieren
Spike Geschrieben 8. November 2004 Autor Geschrieben 8. November 2004 Äääh danke Bimei schonmal http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=66689 Ist nur noch die Frage nach Gehaltserhöhungen offen. Dazu gibt es zwar auch einige Threads, aber darf man rechtlich gesehen darauf bestehen? Ich sollte damals hier für 2200 € anfangen, aber kurz vorher wurde das dann vom obersten Chef auf 1850 € runtergeschraubt Würde gerne auf die 2200 € diesmal bestehen. Bin unabkömmlich, da der einzige Webdesigner. Kann auch 3 andere Kollegen (Programmierung, Netzwerk und Satzarbeiten) im Urlaub vertreten. Bin also Mädchen für alles manchmal. Zitieren
speedi Geschrieben 8. November 2004 Geschrieben 8. November 2004 hast du schon mal mit deinen Cheff geredet? Das solltest du nämlich machen. außerdem solltest du dich nicht ausnutzen lassen und klare Forderungen stellen(aber übertreibs nicht). Zitieren
robotto7831a Geschrieben 8. November 2004 Geschrieben 8. November 2004 Äääh danke Bimei schonmal Ist nur noch die Frage nach Gehaltserhöhungen offen. Dazu gibt es zwar auch einige Threads, aber darf man rechtlich gesehen darauf bestehen? Rein rechtlich hast Du keinen Anspruch auf mehr Geld. Es sei denn ihr habt einen Tarifvertrag oder betriebliche Vereinbarungen. Frank Zitieren
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