Daiana Geschrieben 9. November 2004 Geschrieben 9. November 2004 Ich fands einfach schön, und stells mal hier zu allgemeinen Erheiterung mit rein: Text aus dem "Betrugslexikon" von G.P.Hönn aus den Jahren 1724-1730 "Bräutigame betriegen" 1. Wenn sie zu einer Zeit die Ehe unterschiedlichen Personen versprechen. 2. Wenn sie sich als graduirte Personen, oder Leute höhern Standes und Characters, als sie sind, ausgeben, um das Frauen-Zimmer, daß sich an academischen und anderen Ehren-Tituln bißweilen vergaffet, desto mehr anzukörnen. 3. Wenn sie ihren Geschlechts-Nahmen verändern, und sich wegen einiger Nahmens-Gleichheit von einer vornehmen und berühmten Famile herschreiben, deren sie doch gar nicht angehörig sind, nur damit die Eltern derjenigen Person, um solche sie freyen, desto eher in die Heyrath consentiren mögen. 4. Wenn sie unter dem Versprechen der Heyrath eine Weibs-Person zu Falle bringen, hernach aber solche wiederum verlassen und auf und davon gehen. 5.Wenn sie einer Person die Ehe versprechen, und nachdem sie es wieder gereuet, vorgeben, es sey nur im Schertz und aus Vexation, item wieder den Consens ihrer Eltern, oder in der Trunckenheit geschehen, und wüsten also nichts mehr davon....." Gleichberechtigung vor ca 270 Jahren Frauenzimmer betriegen: 1. Wenn sie die Flecken und Masern, so sie im Gesichte haben, mit denen so genannten Schön-Flecken oder Mouches bedecken, damit man sie für ausbündig schön halten solle, folglich die Manns-Personen sich zur Liebe gegen sie erwecken lassen, oder sie ihnen zu bösen Begierden Gelegeneit geben mögen, wie jene geputzte und mit dergleichen schwartzen Flecken über und über bekleisterte à la Mode Dame zu sagen pflegte: Sie wollte sich einmahl recht putzen, und in die Kirche gehen, um den Studenten Passiones zu machen. 2. Wenn sie wohlgewachsen angesehen seyn wollen, deswegen verschiedene dazu dienliche Sachen unter den Kleidern tragen, und sich damit ausbrüsten. 3. Wenn sie sich gläserne Augen und Helffenbeinerne, oder von anderer Materie gemachte Zähne einsetzen lassen. 4. Wenn sie wohlriechende Sachen bey sich oder im Munde führen, damit man den übelriechenden Othem bey ihnen nicht observiren möge......"
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