Disrupter Geschrieben 11. November 2004 Teilen Geschrieben 11. November 2004 Hallo Leute. Ich mache eine Ausbildung zum FiSi. Meine Kollegen haben alle eine 'elektrotechnische Unterwiesung' , die sie berechtigt unbeaufsichtig an PCs zuwerkeln und zu basteln. Meine Frage ist ob ich auch so eine Unterweisung benötige? Ist dies schon in meiner Ausbildung mitabgedeckt? Bei den Qualifikationen auf der IHK-Site steht : konzipieren und realisieren komplexe Systeme der IT-Technik durch Integration von Hard- und Software-Komponenten nehmen Systeme der IT-Technik in Betrieb Bezieht sich die Hardware Integration wirklich auf das "basteln" am PC? Oder eher auf das auswählen und das integrieren von einer kompletten Maschine? Was hat das mit dem in Betrieb nehmen auf sich? Hab auch schon bei der IHK nach gefragt aber da antwortet keiner Schon mal herzlichen Dank Gruß Disrupter Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
diana Geschrieben 11. November 2004 Teilen Geschrieben 11. November 2004 Hallo, kann es sein, dass du für den Umgang mit technischen Geräten in der Firma, wo du deine Ausbildung machst, eine solche Unterweisung brauchst? Hört sich nämlich eher nach einer Verordnung an, die eingehalten werden muss. Jeder neue Mitarbeiter bekommt erst mal eine Unterweisung über die Inbetriebnahme und Verwendung der Geräte. So hört sich das für mich an. Vielleicht ist es aber auch de berühmte Holzweg :confused: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Delryn Geschrieben 11. November 2004 Teilen Geschrieben 11. November 2004 Hallo, kann es sein, dass du für den Umgang mit technischen Geräten in der Firma, wo du deine Ausbildung machst, eine solche Unterweisung brauchst? Hört sich nämlich eher nach einer Verordnung an, die eingehalten werden muss. Jeder neue Mitarbeiter bekommt erst mal eine Unterweisung über die Inbetriebnahme und Verwendung der Geräte. So hört sich das für mich an. Vielleicht ist es aber auch de berühmte Holzweg :confused: Nein du bist nicht auf dem Holzweg, so ist das garantiert. Bei uns gab es auch eine Einweisung, da wurde dir gesagt an wen du dich wenden musst wenn du bestimmte Sachen beobachtest (ungesicherte Steckdosen, Rechner etc. pp.). War halt Pflicht weil die Firma sonst Ärger bekommt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 11. November 2004 Teilen Geschrieben 11. November 2004 Hört sich nämlich eher nach einer Verordnung an, die eingehalten werden muss. Hört sich nicht nur so an, das sind Vorschriften, nämlich nach VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik). ;-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AVEN Geschrieben 11. November 2004 Teilen Geschrieben 11. November 2004 Ich habe damals eine Unterweisung der VDE0100 erhalten, weil es vom Kunden gefordert wurde, da ich Arbeiten im PC vornehmen musste und da ja bekantlich Strom drinn ist. Aber generell steht das nicht auf der Liste für FIs, sondern is eher "das Grundgesetz" für die Elektriker... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Disrupter Geschrieben 11. November 2004 Autor Teilen Geschrieben 11. November 2004 Ein Kollege meinte wegen der Versicherung und so... Wenn ich oder ein anderer jetzt nach der Reperatur durch nen Stromschlag umkippt wär die Hölle los. Aber niemand war sicher ob ich auch so etwas brauche... Bin/wäre der erste FiSi und da ich ja zwangsläufig Reperaturen vornehmen muss (Garantiefälle mal ausgeschlossen ) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
janlutmeh Geschrieben 11. November 2004 Teilen Geschrieben 11. November 2004 Bei uns war die Unterweisung VDE 0100 Bestandteil der Ausbildung an der Berufsschule in Elektrotechnik. Das macht einen aber AFAIK nicht zur Elektrofachkraft. Also Strippen ziehen ja, anschliessen nein. Viel interessanter finde ich die Frage wie man denn die Unterweisung nachweist. Muß man das überhaupt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 11. November 2004 Teilen Geschrieben 11. November 2004 Viel interessanter finde ich die Frage wie man denn die Unterweisung nachweist. Muß man das überhaupt? Im Schadensfall wird u. U. nach der ordnungsgemässen Unterweisung nach VDE 0100 (bzw. der entsprechenden Einzelvorschrift) gefragt, ähnlich wie im Schadensfall nach der Unterweisung für Arbeitssicherheit nach BGV A1 gefragt wird. Den Nachweis muss im Zweifel aber der Unterweisende erbringen, nicht der Unterwiesene. Vorgeschrieben ist dabei nur die Dokumentation der Unterweisung, das kann in Deinem Fall z.B. auch ein Eintrag im Klassenbuch mit der entsprechenden Anwesenheitsliste des Tages sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 11. November 2004 Teilen Geschrieben 11. November 2004 Aber generell steht das nicht auf der Liste für FIs, sondern is eher "das Grundgesetz" für die Elektriker... Nur als Anmerkung: nicht so ganz nur Elektriker, es gibt z. B. auch die DIN-VDE-Normen zur Fernmelde-, Informations- und Kommunikationstechnik, darunter fallen noch ein paar andere Berufe. ;-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 11. November 2004 Teilen Geschrieben 11. November 2004 also sehe ich das richtig, wenn ich jetzt selbständig wäre, dürfte ich ned am Netzteil rumschrauben, wenn der Rechner kaputt wär? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Disrupter Geschrieben 11. November 2004 Autor Teilen Geschrieben 11. November 2004 Also laut meinen Kollegen garnicht am Rechner. Wegen der statischen Aufladung und so... Weil es sein kann das man bzw wohl eher jemand anders nen elek. Schlag bekommen kann... Dann geht das Theater mit der Schuldfrage los. Soweit ich weiß wäre der Sicherheitsbeauftragte / Aufsichtsperson, Abteilungsleiter und Geschäftsfürhrer dran. Wegen Verletzung der allgm. Aufsichtspflicht bzw. unzureichende Sorgfalt bei Auswahl von Aufsichtsperonen etc. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
..::rEnE::.. Geschrieben 11. November 2004 Teilen Geschrieben 11. November 2004 Also ich hab bisher auch schon eine Art Unterweisung bekommen. Zwar nicht bei der OFD direkt, aber bei Provadis haben wir diese Grundlagen gelernt, z.b. wann und ab welcher spannung es gefährlich wird usw.... in der Berufsschule haben wir Grundlagen der Elektrotechnik bekommen.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 12. November 2004 Teilen Geschrieben 12. November 2004 Aber anscheinend muß so ein kurzer Kurs ausreichen, denn ich kann mir nicht vorstellen, das alle Firmen, die für Kunden Rechner richten, auch Elektriker für sowas angestellt haben. Man braucht ja jetzt z.B. nur mal in nen Vobis Shop gehen oder zu sonst einer Firma. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
janlutmeh Geschrieben 12. November 2004 Teilen Geschrieben 12. November 2004 Na ja, es ist aber auch ganz klar ein Unterschied ob man modulare Komponenten wie Netzteil und Festplatte mit vorkonfektionierten Steckern verbindet (hier reicht denke ich die Unterweisung völlig aus) oder man das Netzteil öffnet und defekte Teile auslötet und ersetzt (Denke mal das ist die Situation für die Elektrofachkraft). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IT2004 Geschrieben 12. November 2004 Teilen Geschrieben 12. November 2004 Die brauchen keinen Elektriker extra einstellen. Ein ITSE ist auch Elektrofachkraft. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 12. November 2004 Teilen Geschrieben 12. November 2004 Die brauchen keinen Elektriker extra einstellen. Ein ITSE ist auch Elektrofachkraft. nur fraglich, ob es die auch in den ganzen Filialen gibt bei mir isses eh egal. Hab beides gelernt. Aber interessiert hätte es mich schon mal genau Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BoeserWest Geschrieben 16. November 2004 Teilen Geschrieben 16. November 2004 also ich habe so etwas nicht bekommen, zumindest nicht im betrieb... in der schule haben wir im 1. Lehrjahr die Grundregeln durchgenommen an die man sich immer halten sollte... wenn ich sie doch nur noch wüsste :floet: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
binfalse Geschrieben 17. November 2004 Teilen Geschrieben 17. November 2004 Hallo Disrupter, eigentlich ist das so im Ausbildungsrahmenplan festgelegt, bei uns zumindest. Es macht aber auch durchaus Sinn. Zum Einen soll es dich vor elektrischen Unfällen bewahren, zum Anderen sollst du in der Lage sein zu erkennen ob die elektrische Zuleitung für das Büro oder den Schulungsraum ausreicht, den du planst zu vernetzen. Die Leistungsaufnahme von ca. 20 Rechnern mit Bildschirm, Drucker und allem was dazu gehört ist nicht zu unterschätzen. Das heisst nicht das du die nötigen Leitungen selbst verlegen sollst, du könntest den Kunden aber darauf hinweisen das er sich an eine Fachfirma wendet, um die Durchführung des Projekts zu gewährleisten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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