Lloyd Christmas Geschrieben 11. November 2004 Teilen Geschrieben 11. November 2004 Hallo, habe mal eine allgemine Frage zum Rückgavezeitraum für Klausuren in einer x-beliebigen Schule. Weiß jemand von euch, wie lang dieser Zeitraum sein darf bzw. ob es überhaupt eine Regelung dafür gibt? (Naja, wir sind in Deutschland, dafür wirds bestimmt eine geben... ) Thnx Gruß Ich Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dorti Geschrieben 11. November 2004 Teilen Geschrieben 11. November 2004 Ich hab jetzt keine Quelle/Belege dafür, aber bei uns wurde das an Gymnasium und auch Berufschule so gehandhabt, dass Klausuren mindestens einen Tag vor der nächsten Klausur oder Notenschluss abgegeben werden mussten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lloyd Christmas Geschrieben 11. November 2004 Autor Teilen Geschrieben 11. November 2004 Ich hab jetzt keine Quelle/Belege dafür, aber bei uns wurde das an Gymnasium und auch Berufschule so gehandhabt, dass Klausuren mindestens einen Tag vor der nächsten Klausur oder Notenschluss abgegeben werden mussten. Hab Durch Zufall eine Quelle gefunden... http://www.schure.de/ Da steht unter Klassenarbeiten folgendes: 6. Die Korrekturzeiten sollen im Primarbereich eine Woche, im Sekundarbereich I zwei Wochen und im Sekundarbereich II drei Wochen nicht überschreiten. Die Erziehungsberechtigten müssen Gelegenheit erhalten, in die korrigierte Arbeit Einblick zu nehmen. Bei der Korrektur oder bei der Rückgabe der korrigierten Arbeit ist von der Fachlehrkraft die richtige Lösung der gestellten Aufgabe darzustellen oder mit der Klasse zu erarbeiten. Ob von den Schülerinnen und Schülern eine schriftliche Berichtigung anzufertigen ist, entscheidet die Fachlehrkraft. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
King-Chaos Geschrieben 11. November 2004 Teilen Geschrieben 11. November 2004 Bei uns sehen das nicht alle so eng, die meisten Lehrer vor der nächsten Arbeit, aber ein spezieller Freund gibt Arbeiten von vor einem Jahr zurück, wenn er sie zufällig wieder findet... Und macht dann Noten: "Ja, ich hab da keine Arbeit geschrieben, daher kann ich keine richtige Noten machen, ich geb euch einfach mal solidarisch eine 2!" Und dass wir eine Arbeit geschrieben haben glaubt er uns nicht. Gruß, King-Chaos PS: Ansonsten isses aber wirklich ein guter Lehrer... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 11. November 2004 Teilen Geschrieben 11. November 2004 Hab Durch Zufall eine Quelle gefunden... http://www.schure.de/ Da steht unter Klassenarbeiten folgendes: Wobei das natürlich keine Allgemeingültigkeit hat, steht ja auch da: Niedersachsen. Wenn überhaupt, dann regeln das die Schulgesetze der einzelnen Länder oder es wird sogar noch weiter runtergebrochen auf die Schulen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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