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Geschrieben

Hat jemand ne Ahnung wie das gehandhabt wird, wenn man als Systemintegrator in seiner Projekt etwas Programmiert. D.h. z.B. ein grafisches Interface für eine Datenbank.

Wollen die Prüfer dann auch großartige Struktogramme und Programmablaufpläne sehen oder ist das mehr für die theoretische Prüfung und die Anwendungsentwickler interessant?

Will mich mit den Struktogrammen nicht in irgendwas reinreiten.

XeROfun

Geschrieben

Danke für die schnell Antwort.

Muß ich das erwähnen, also das mein Betrieb keine Struktogramme erfordet oder lasse ich das einfach ganz weg, wenn es nicht erfordert wird.

Obwohl es ja immer besser ist Sachen, die man weglässt zu begründen.

Wo begründet man soetwas üblicherweise (Einleitung, Anhang)?

Danke für die Hilfe.

XeROfun

Geschrieben

Da ich die Prüfung zum Anwendungsentwickler mache , kann ich Dir vielleicht soviel sagen :

Die eigentlich Dokumentation des Projekts sollte grundsätzlich nur die Lösung des Problems beinhalten .

Struktogramme , PAP , Scrennshots o.ä. müssen , wenn sie denn mitgegeben werden in den Anhang . Das soll aber nach meiner Kenntnis kein muß sein .

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