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erhöhung der arbeitszeit für azubis?


BoeserWest

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HILFE ... :(

bei uns im betrieb geht es eh schon drunter und drüber, keine festen arbeitszeiten immer wieder mal länger machen .... alles ohne eine besondere vergütung oder sonstigem ...

jetzt hat unser chef gestern bei uns im betrieb für alle mitarbeiter die 41 Stunden woche eingeführt ... bei uns im Ausbildungsvertrag stehen 37,5 und wir haben seit ewigen monaten schon 38-39 h. ...

dürfen die das für azubis einfach so ändern? unser abteilungsleiter versucht nämlich gerade uns die ganzen mehrstunden aufzudrücken :confused:

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Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag drinne? Wäre doch mal interessant zu Wissen. Wenn dort 41h festgelegt sind und du bisher nur 38 gearbeitet hast, kannst du da glaub ich nichts gegen machen.

ich versteh deine fragen nicht?

er hat doch bereits geschrieben, das in seinem ausbildungsvertrag 37.5 stunden steht? warum dann deine frage??

also normalerweise ist dein ausbildungsvertrag gültig. Da kann der chef nicht einfach mal so die zeit verlängern.

Aber hier gibts noch n paar freaks, die da mehr ahnung haben, warte einfach ab, gleich sagt bestimmt noch einer was dazu :)

mfg

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Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur ein Zitat aus frei zugänglicher Quelle ;)

(Zitat von: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/jarbschg/ )

JArbSchG § 8 Dauer der Arbeitszeit

(1) Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.

(2) Wenn in Verbindung mit Feiertagen an Werktagen nicht gearbeitet wird, damit die Beschäftigten eine längere zusammenhängende Freizeit haben, so darf die ausfallende Arbeitszeit auf die Werktage von fünf zusammenhängenden, die Ausfalltage einschließenden Wochen nur dergestalt verteilt werden, daß die Wochenarbeitszeit im Durchschnitt dieser fünf Wochen 40 Stunden nicht überschreitet. Die tägliche Arbeitszeit darf hierbei achteinhalb Stunden nicht überschreiten.

(2a) Wenn an einzelnen Werktagen die Arbeitszeit auf weniger als acht Stunden verkürzt ist, können Jugendliche an den übrigen Werktagen derselben Woche achteinhalb Stunden beschäftigt werden.

(3) In der Landwirtschaft dürfen Jugendliche über 16 Jahre während der Erntezeit nicht mehr als neun Stunden täglich und nicht mehr als 85 Stunden in der Doppelwoche beschäftigt werden.

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Ich weiss Quellenlose Angaben sind immer mit Vorsicht zu geniessen... aber wir in unserem WGP Unterricht haben vor ein paar Wochen noch einen Zeitungsartikel gelesen, der Praezedenzfaelle beschrieben hat bezueglich der Ausbildung.

Dort stand drin, dass irgend ein Gericht entschieden hat, dass auch wenn in einem Ausbildungsvertrag 37,5 Stunden drin stehn, der Arbeitgeber dies auf 40 Stunden erhoehen kann, ohne Ausgleich leisten zu muessen.

Die ganze Klasse war da etwas schockiert, aber so hat das Gericht entschieden...

Sorry nur, dass ich keine Angaben zur Quelle machen kann....

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soviel ich weiß kann man das nachträglich ändern... In meinem Vertrag steht

"Änderungen des wesentlichen Vertragsinhaltes sind vom Ausbildenden unverzüglich zur Eintragung ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der Industrie- und Handelskammer anzuzeigen."

Diesem Satz im entnehme ich, das Änderungen am Vertrag auch im Nachinein möglich sein müssen.... Sonst würde der Satz ja nicht drin stehen....

Was ist eigendlich so schlimm an 41 Stunden ??? Wir bei der OFD Frankfurt müssen 42 Stunden/Woche arbeiten......

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Was ist eigendlich so schlimm an 41 Stunden ??? Wir bei der OFD Frankfurt müssen 42 Stunden/Woche arbeiten......

Tja, in seinem Vertrag stehen aber nicht 41 o. 42 sonder 37,5 Std. Warum sollte er unentgeltlich mehr arbeiten? Weil du 42 Stunden arbeiten musst. Es geht doch darum, dass man Verträge geschlossen hat, die eingehalten werden sollten; beiderseitig.

PS

Ich habe 35 Stunden im Vertrag:mod:

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Ohne den Vertrag vollständig und im genauen Wortlaut zu kennen, kann gar keine seriöse Aussage getroffen werden. Gilt ein Tarifvertrag? Gibt es einen Verweis auf einen Tarifvertrag? Gab es Änderungskündigungen?

Die beste Lösung ist ein Gespräch mit dem Betriebsrat, falls es einen gibt. Falls nicht, z.B. Gewerkschaftsbüro oder ähnliches suchen und nachfragen. Natürlich mit Vertragskopie.

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ich glaube nicht das muss doch im tarifvertrag stehen

Dass es einen Betriebsrat gibt (was ja bereits bestätigt wurde), heisst nicht zwangsläufig, es gibt auch einen Tarifvertrag.

Ein Betriebsrat kann eine Betriebsvereinbarung über geänderte Arbeitszeiten abschliessen, ohne Einbeziehung des Betriebsrates geht eine Änderung der Arbeitszeit allerdings nicht. Da hier keine Details bekannt sind, kann man nicht mal etwas zur schlechten oder guten Informationspolitik des Betriebsrates sagen.

Und wenn es einen Tarifvertrag gibt, gibt es immernoch zig Möglichkeiten, z. B. Haustarif, Beschäftigungssicherungsvertrag usw.

Also: Ungelegte Eier, nichts Genaues weiss man und genauso wenig kann man dazu sagen. ;-)

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Hi,

in der Firma wo ich arbeite gibt es auch seit einiger Zeit eine Betriebsvereinbarung, wonach jeder Mitarbeiter pro Woche 2 Stunden unentgeltlich mehr arbeiten muss.

Die Azubis sind in unserer Firma davon aber nicht betroffen!

Gruß

vplus

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