BoeserWest Geschrieben 16. November 2004 Teilen Geschrieben 16. November 2004 HILFE ... bei uns im betrieb geht es eh schon drunter und drüber, keine festen arbeitszeiten immer wieder mal länger machen .... alles ohne eine besondere vergütung oder sonstigem ... jetzt hat unser chef gestern bei uns im betrieb für alle mitarbeiter die 41 Stunden woche eingeführt ... bei uns im Ausbildungsvertrag stehen 37,5 und wir haben seit ewigen monaten schon 38-39 h. ... dürfen die das für azubis einfach so ändern? unser abteilungsleiter versucht nämlich gerade uns die ganzen mehrstunden aufzudrücken :confused: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
zip Geschrieben 16. November 2004 Teilen Geschrieben 16. November 2004 Also bei mir steht im Vertrag 40h die Woche. Würd schon sagen das sowas binden ist, hast du schonmal in deinen geguggt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BoeserWest Geschrieben 16. November 2004 Autor Teilen Geschrieben 16. November 2004 hnmm das hilft mir leider auch nicht weiter :confused: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
zip Geschrieben 16. November 2004 Teilen Geschrieben 16. November 2004 Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag drinne? Wäre doch mal interessant zu Wissen. Wenn dort 41h festgelegt sind und du bisher nur 38 gearbeitet hast, kannst du da glaub ich nichts gegen machen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Spooky23 Geschrieben 16. November 2004 Teilen Geschrieben 16. November 2004 Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag drinne? Wäre doch mal interessant zu Wissen. Wenn dort 41h festgelegt sind und du bisher nur 38 gearbeitet hast, kannst du da glaub ich nichts gegen machen. ich versteh deine fragen nicht? er hat doch bereits geschrieben, das in seinem ausbildungsvertrag 37.5 stunden steht? warum dann deine frage?? also normalerweise ist dein ausbildungsvertrag gültig. Da kann der chef nicht einfach mal so die zeit verlängern. Aber hier gibts noch n paar freaks, die da mehr ahnung haben, warte einfach ab, gleich sagt bestimmt noch einer was dazu mfg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BoeserWest Geschrieben 16. November 2004 Autor Teilen Geschrieben 16. November 2004 hoffentlich ... unser abteilungsleiter fängt nämlich diesbezüglich gerade tierisch an zu stressen und uns fertig zu machen .. von wegen unsere bereitschaft ist grotten schlecht usw ... wir machen doch schon wöchentlich ca. 1-2 h mehr Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
GT3RS Geschrieben 16. November 2004 Teilen Geschrieben 16. November 2004 Habt ihr keine Gleitzeit? Das saugt ja dann. Bei uns is 40 Stunden pro Woche angesagt und wir können (mehr oder weniger) kommen und gehen wann wir wollen, hauptsache wir kriegen die 40 Stunden voll. Überstunden können wir dann abfeiern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Menzemer Geschrieben 16. November 2004 Teilen Geschrieben 16. November 2004 Habt ihr einen Betriebsrat? Gibt es eine entsprechende Betriebsvereinbarung. Ansonsten gilt in Deutschland eigentlich: "Verträge sind einzuhalten". Das ist schon ein merkwürdiges Rechtsverständnis deines Chefs. Gruß Menzemer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Struppi Geschrieben 16. November 2004 Teilen Geschrieben 16. November 2004 Also soviel ich weiß ist die Wochenstundenangabe im Vertrag bindend für Arbeitgeber und Azubi, alles was drüber ist ist Überstunde. Wie die dann vergütet werden ist Sache des Betriebs, in der Regel gibs dann AZV-Tage wo du dann frei nehmen kannst (is jedenfalls bei mir so) greetz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BoeserWest Geschrieben 16. November 2004 Autor Teilen Geschrieben 16. November 2004 danke habt mir sehr weiter geholfen... wenn es noch zu streitigkeiten kommen sollte werde ich mich eben beim betriebsrat melden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 16. November 2004 Teilen Geschrieben 16. November 2004 (nur mal der Vollständigkeithalber) Bist Du < 18 ? Dann greift zusätzlich noch das Jugendarbeitsschutzgesetz mit den entsprechenden Paragraphen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BoeserWest Geschrieben 16. November 2004 Autor Teilen Geschrieben 16. November 2004 ja ich bin 20 ... allerdings haben wir unserem betrieb auch azubis unter 18 ... was wäre denn dann mit denen? was steht in diesem paragraphen? thx für infos Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 16. November 2004 Teilen Geschrieben 16. November 2004 Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur ein Zitat aus frei zugänglicher Quelle (Zitat von: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/jarbschg/ ) JArbSchG § 8 Dauer der Arbeitszeit (1) Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. (2) Wenn in Verbindung mit Feiertagen an Werktagen nicht gearbeitet wird, damit die Beschäftigten eine längere zusammenhängende Freizeit haben, so darf die ausfallende Arbeitszeit auf die Werktage von fünf zusammenhängenden, die Ausfalltage einschließenden Wochen nur dergestalt verteilt werden, daß die Wochenarbeitszeit im Durchschnitt dieser fünf Wochen 40 Stunden nicht überschreitet. Die tägliche Arbeitszeit darf hierbei achteinhalb Stunden nicht überschreiten. (2a) Wenn an einzelnen Werktagen die Arbeitszeit auf weniger als acht Stunden verkürzt ist, können Jugendliche an den übrigen Werktagen derselben Woche achteinhalb Stunden beschäftigt werden. (3) In der Landwirtschaft dürfen Jugendliche über 16 Jahre während der Erntezeit nicht mehr als neun Stunden täglich und nicht mehr als 85 Stunden in der Doppelwoche beschäftigt werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BoeserWest Geschrieben 16. November 2004 Autor Teilen Geschrieben 16. November 2004 habt mir sehr geholfen bin mal gespannt was der betriebsrat nun macht oO Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Joe Kinley Geschrieben 17. November 2004 Teilen Geschrieben 17. November 2004 Ich weiss Quellenlose Angaben sind immer mit Vorsicht zu geniessen... aber wir in unserem WGP Unterricht haben vor ein paar Wochen noch einen Zeitungsartikel gelesen, der Praezedenzfaelle beschrieben hat bezueglich der Ausbildung. Dort stand drin, dass irgend ein Gericht entschieden hat, dass auch wenn in einem Ausbildungsvertrag 37,5 Stunden drin stehn, der Arbeitgeber dies auf 40 Stunden erhoehen kann, ohne Ausgleich leisten zu muessen. Die ganze Klasse war da etwas schockiert, aber so hat das Gericht entschieden... Sorry nur, dass ich keine Angaben zur Quelle machen kann.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
..::rEnE::.. Geschrieben 17. November 2004 Teilen Geschrieben 17. November 2004 soviel ich weiß kann man das nachträglich ändern... In meinem Vertrag steht "Änderungen des wesentlichen Vertragsinhaltes sind vom Ausbildenden unverzüglich zur Eintragung ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der Industrie- und Handelskammer anzuzeigen." Diesem Satz im entnehme ich, das Änderungen am Vertrag auch im Nachinein möglich sein müssen.... Sonst würde der Satz ja nicht drin stehen.... Was ist eigendlich so schlimm an 41 Stunden ??? Wir bei der OFD Frankfurt müssen 42 Stunden/Woche arbeiten...... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Menzemer Geschrieben 18. November 2004 Teilen Geschrieben 18. November 2004 Natürlich können nachträgliche Änderungen sein. Aber eigentlich nur mit Zustimmung beider Seiten. Vertrag ist Vertrag. Ich könnte mir nur eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat vorstellen. Gruß Menzemer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
virox Geschrieben 18. November 2004 Teilen Geschrieben 18. November 2004 ich glaube nicht das muss doch im tarifvertrag stehen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
haarig Geschrieben 18. November 2004 Teilen Geschrieben 18. November 2004 Was ist eigendlich so schlimm an 41 Stunden ??? Wir bei der OFD Frankfurt müssen 42 Stunden/Woche arbeiten...... Tja, in seinem Vertrag stehen aber nicht 41 o. 42 sonder 37,5 Std. Warum sollte er unentgeltlich mehr arbeiten? Weil du 42 Stunden arbeiten musst. Es geht doch darum, dass man Verträge geschlossen hat, die eingehalten werden sollten; beiderseitig. PS Ich habe 35 Stunden im Vertrag:mod: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Borges Geschrieben 18. November 2004 Teilen Geschrieben 18. November 2004 Ohne den Vertrag vollständig und im genauen Wortlaut zu kennen, kann gar keine seriöse Aussage getroffen werden. Gilt ein Tarifvertrag? Gibt es einen Verweis auf einen Tarifvertrag? Gab es Änderungskündigungen? Die beste Lösung ist ein Gespräch mit dem Betriebsrat, falls es einen gibt. Falls nicht, z.B. Gewerkschaftsbüro oder ähnliches suchen und nachfragen. Natürlich mit Vertragskopie. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 18. November 2004 Teilen Geschrieben 18. November 2004 ich glaube nicht das muss doch im tarifvertrag stehen Dass es einen Betriebsrat gibt (was ja bereits bestätigt wurde), heisst nicht zwangsläufig, es gibt auch einen Tarifvertrag. Ein Betriebsrat kann eine Betriebsvereinbarung über geänderte Arbeitszeiten abschliessen, ohne Einbeziehung des Betriebsrates geht eine Änderung der Arbeitszeit allerdings nicht. Da hier keine Details bekannt sind, kann man nicht mal etwas zur schlechten oder guten Informationspolitik des Betriebsrates sagen. Und wenn es einen Tarifvertrag gibt, gibt es immernoch zig Möglichkeiten, z. B. Haustarif, Beschäftigungssicherungsvertrag usw. Also: Ungelegte Eier, nichts Genaues weiss man und genauso wenig kann man dazu sagen. ;-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Debian Geschrieben 18. November 2004 Teilen Geschrieben 18. November 2004 Tja, in seinem Vertrag stehen aber nicht 41 o. 42 sonder 37,5 Std. Warum sollte er unentgeltlich mehr arbeiten? weil es der firma vieleicht sehr schlecht geht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast vplus Geschrieben 19. November 2004 Teilen Geschrieben 19. November 2004 Hi, in der Firma wo ich arbeite gibt es auch seit einiger Zeit eine Betriebsvereinbarung, wonach jeder Mitarbeiter pro Woche 2 Stunden unentgeltlich mehr arbeiten muss. Die Azubis sind in unserer Firma davon aber nicht betroffen! Gruß vplus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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