fuehrm Geschrieben 17. November 2004 Teilen Geschrieben 17. November 2004 Hallo, ich würde gerne eine Umschulung im Fachbereich IT-Systemintegration machen, allerdings bleiben da jetzt noch ein paar Fragen offen. Wie werde ich dann bezahlt? Nach welchen Tarifgesetz? Gibt es einen Mindestlohn im 1.Ausbildungsjahr? Bekomme ich Weihnachts- und Urlaubsgeld? Oder liegt das am Ermessen der Firma? Vielen Dank fuehrm Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Struppi Geschrieben 17. November 2004 Teilen Geschrieben 17. November 2004 Moinsen, zu 1. : nicht automatisch, hängt davon ab ob deine zukünftie Firma in ner Gewerkschaft ist bzw. nach Tarif bezahlt 2. es gibt keine Festlegung eines Mindestlohnes, ich glaube aber der Durchschnitt liegt so bei 400 - 500 netto 3. es gibt ebenfalls keine Festlegung für Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, hängt auch von der Firma ab Das Thema wird / sollte aber während des Vorstellungsgespräches zur Sprache kommen dann weißt du genau wie das jeweilige Unternehmen das handled Greetz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fuehrm Geschrieben 17. November 2004 Autor Teilen Geschrieben 17. November 2004 danke für die Antworten. Das heißt, wenn mir der Betrieb 150€ im Monat zahlt, dann muss ich damit einverstanden sein? Danke Gruß fuehrm Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Angela Geschrieben 17. November 2004 Teilen Geschrieben 17. November 2004 Zunächst einmal die Frage: willst Du eine Umschulung machen? Sowas wird von Arbeitsagentur oder Berufsgenossenschaft gezahlt, das Umschulungsgeld richtet sich dabei nach Deinem letzten Verdienst. So weit mir bekannt ist, gibt es dabei weder Urlaubs- noch Weihnachtsgeld. Oder willst Du eine Ausbildung machen? Dann schließt Du mit einem Betrieb einen Ausbildungsvertrag und die Bezahlung richtet sich entweder nach gültigem Tarif oder wird bei Einstellung ausgehandelt. Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden inzwischen fast ausschließlich als freiwillige Leistungen des Arbeitgebers im Vertrag aufgenommen, d.h. Du kriegst was, wenn Du Glück hast, hast aber keinen einklagbaren Anspruch darauf. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 17. November 2004 Teilen Geschrieben 17. November 2004 es geht hier doch um eine Umschulung und nicht um eine Lehrstelle. Also falls die Arbeitsagentur die Umschulung genehmigt, kriegt man das AG, was einem zusteht. Zumindestens ist das bei einer schulischen Umschulung so. Zahlt denn bei einer betrieblichen nicht auch die Arbeitsagentur? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Angela Geschrieben 17. November 2004 Teilen Geschrieben 17. November 2004 Auch bei einer betrieblichen Umschulung wirst Du von Arbeitsagentur bzw. Berufsgenossenschaft bezahlt - solange diese sie genehmigt haben. Und nur wenn es eine genehmigte Umschulung einer dieser Träger ist, gilt das Ganze überhaupt als Umschulung, so weit ich weiß. Ansonsten ist es tatsächlich eine Ausbildung (Lehrstelle), auch wenn es schon die zweite, dritte oder 20. ist... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fuehrm Geschrieben 17. November 2004 Autor Teilen Geschrieben 17. November 2004 Hi, ich bin leider in Bayern in einem Gebiet, in dem die AG Förderungsstopp hat, das heißt, ich bekomme von der AG keine Arbeitslosengeld oder Unterstützung für diese Umschulung. Ich beziehe auch kein Arbeitslosengeld, weil die Umschulung nahtlos an die Aufgabe im Betrieb sich anschließt. Gibt es sonst noch Möglichkeiten, Förderungen zu bekommen? Also wenn ich um Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld im Bewerbungsgespräch feilsche, dann habe ich keine guten Chancen? Und der Arbeitgeber würde mir eine Vergütung von 150€ pro Monat zahlen? Kann man damit einverstanden sein? Danke Gruß fuehrm Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Angela Geschrieben 17. November 2004 Teilen Geschrieben 17. November 2004 Damit bist Du meines Wissens nach ein "ganz normaler" Azubi und kein Umschüler. Ob es bei Ausbildung gesetzlich vorgeschriebene Mindestlöhne gibt und wenn ja, wie hoch diese sind, kann ich leider nicht sagen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fuehrm Geschrieben 17. November 2004 Autor Teilen Geschrieben 17. November 2004 Hi Angela, wieso bin ich dann ein Azubi? Ich habe bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung und bin seit ich die Ausbildung abgeschlossen habe im diesem Beruf tätig. Und nun will ich eine Umschulung zu einem anderen Beruf machen, die 2 Jahre dauert, weil ich verkürzen kann. Rätsel über Rätsel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HELLmut Geschrieben 17. November 2004 Teilen Geschrieben 17. November 2004 also das du schon einen beruf erlernt hast und in diesem gearbeitet hast schließt eine ausbildung keines wegs aus. ebenso ist desswegen eine auf zwei jahre verkürzte ausbildung nicht automatisch eine umschulung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fuehrm Geschrieben 17. November 2004 Autor Teilen Geschrieben 17. November 2004 aha und welche Kriterien sind dann für eine Umschulung ausschlaggebend´? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Angela Geschrieben 17. November 2004 Teilen Geschrieben 17. November 2004 Wie genau sich nun Umschulung definiert darfst Du mich auch nicht fragen. Landläufig bezeichnet man das Erlernen eines neuen Berufs nur dann als Umschulung, wenn diese von der Arbeitsagentur genehmigt und bezahlt wird (da nicht vermittelbar im ursprünglichen Beruf oder ähnliche Gründe), von einer Berufsgenossenschaft genehmigt und bezahlt wird (der ursprüngliche Beruf kann aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden) oder von der Bundeswehr finanziert wird (Ablauf des Zeitsoldat-Vertrages). In jedem Fall kommt aber nicht der ausbildende Betrieb bzw. die Lehrstätte für das Gehalt auf, sondern oben genannte Stellen. Ausbildungen kannst Du in Deinem Leben beliebig viele machen (wenn Du einen Ausbildungsplatz bekommst), Du giltst dann aber als "normaler" Azubi, der entsprechend vom Betrieb bezahlt wird, nach Tarif oder persönlicher Vereinbarung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 17. November 2004 Teilen Geschrieben 17. November 2004 das wurde doch schon erläutert. Wenn sie von der Arbeitsagentur übernommen wird. In deinem Fall machst du nur eine neue Ausbildung und wie schon oben erwähnt wurde ist es egal, ob du vorher schon eine andere Ausbildung hast. Aber meines Erachtens sind die 150 € im 1.Jahr nicht wirklich berauschend. Mehr sogar eine Abzocke. Ist zwar pauschal gesagt, weil ich den Betrieb ja ned kenne, aber entweder er zockt wirklich ab oder er hat von der ganzen Materie im Informatikbereich auch keine Ahnung. Sprich ob dort dann die Ausbildung was taugen würde! Das klingt fast so, als würde z.B. ein Elektrikerbetrieb jemanden suchen würde, um sein Terrain zu erweitern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
binfalse Geschrieben 17. November 2004 Teilen Geschrieben 17. November 2004 Hallo fuehrm, das klingt alles ein bischen so als wenn du dich mit der Sache an sich noch gar nicht so recht befasst hast. Diese Fragen müsstest du doch mit deinem Ausbildungsbetrieb klären. Wenn ich es richtig verstanden habe, wäre das der Betrieb in dem du nun beschäftigt bist. Oder habe ich da etwas falsch verstanden? Dann wäre doch erstmal zu klären ob eine Lehrstelle in diesem Bereich überhaupt zu besetzen ist. Wenn dem so ist, und du die Stelle bekommst, bist du ein ganz normaler Azubi wie jeder andere auch. Es gelten dann für dich natürlich die tariflichen Vereinbarungen. Das hat aber alles überhaupt nichts mit einer Umschulung zu tun. Ich glaube du solltest da zunächst mal die Fronten klären, bevor wir hier munter weiter posten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Meinolf Geschrieben 23. November 2004 Teilen Geschrieben 23. November 2004 Deinen ersten Fragen nach zu urteilen planst du eine betriebliche Umschulung. Dieser Weg wird von der Arbeitsagentur propagiert, da er nichts kostet. Allerdings hat die Sache einen Haken. Ganz ehrlich: Welche Intention hat ein Unternehmen einen betrieblichen Umschüler zu nehmen? Er muss in der Berufschule entweder das erste oder das letzte Jahr aufgrund seiner Verkürzung weglassen. Stoffprobleme sind damit vorprogrammiert. In die Gruppe der anderen Azubis passt so ein Umschüler schon rein vom Alter her nicht. Die Ausbilder haben lieber junge Azubis, denn die sind noch "formbar". Nach meiner Erfahrung, und ich arbeite seit 15 Jahren in diesem Bereich", gibt es zwei Gründe. 1. Manchmal zahlt die Agentur für Arbeit die Vergütung während der betrieblichen Umschulung, so dass auf den Betrieb keinerlei Kosten zukommen. 2. Die betr. Umschüler haben gegenüber den 16-jährigen realschulabsolventen einen Führerschein und lassen sich hervorragend zum Kistenschleppen einsetzen. Beides sind zwar eindeutig Gründe für einen betr. Umschüler, aber was taugt eine Umschulung, wenn ein Unternehmen aus diesen Gründen betr. Umschüler einstellt. Ich bin seit 15 jahren in div. Prüfungsausschüssen bei der IHK für Elektronik und IT-Berufe. Ich kann mich in unserem Kammerbereich an keine erfolgreich verlaufene betr. Umschulung erinnern. In der Regel sind die dann durchgefallen. Als Alternative kann ich nur zu einer Gruppenumschulung raten. Allerdings nur und unbedingt bei einem guten Institut. Außerdem wird es sehr schwer eine zu finden, denn es gibt fast keine mehr. Wir sind seit der IT-Berufe mit FISI dabei und planen unsere nächste Umschulung zum 14.02.2005. Wenn du Fragen zu Gruppenumschulungen hast, kannst du dich gerne an mich wenden. Überlege dir die Sache mit der betr. sehr gut! mfg Meinolf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 23. November 2004 Teilen Geschrieben 23. November 2004 Ganz ehrlich: Welche Intention hat ein Unternehmen einen betrieblichen Umschüler zu nehmen? Er muss in der Berufschule entweder das erste oder das letzte Jahr aufgrund seiner Verkürzung weglassen. Stoffprobleme sind damit vorprogrammiert. Um deine Aussagen (im Prinzip hast du ja Recht) mal etwas abzuschwächen: Punkt 1 : Geld ist sicher ein Grund. Aber ich würde vor allem in manchen Geschäften auch nach den Fähigkeiten eines "Azubis" bzw. "Umschülers" schauen. Umschüler sind in der Regel Leute, die bereits eine Ausbildung hinter sich haben und nun versuchen, einen neuen Weg in ihrem Leben zu gehen. Dabei sind die persönlichen Angelegenheiten meist irgendwie geklärt (sprich entweder Familie und Kinder und etc, oder Scheidung durch und jetzt eine Neuorientierung). Umschüler wissen häufig aufgrund ihrer Lebenserfahrung, daß die Chance, die sie erhalten eventuell die Letzte sein könnte, Und diese Wollen sie nutzen. Ebenso ist die Kommunikation und damit verbunden der mögliche Einsatz beim Kunden ein anderer, als ich es von einem erstausbikldenden Azubi erwarten kann. Wie so vieles im Leben hängt die Art und Weise der Zusammenarbeit in einer Firma sicherlich von dem poersönlcihen Können der Zusammenarbeit zwischen Chef und Umschüler ab, wobei ich aber die Erfolgsquoten bei einem, für den die Umschulung sicher nur ein kleiner Richtuingswechsel im Leben darstellt, höher einschätzen würde, als bei einem Erstausbildenden, der in eine ganz neue Phase im Leben tritt. Wie schon gesagt, es sind beide Arten wichtig in der Gesellschaft, Azubis, die man noch formen kann und die in Ihre Aufgaben (ganz langsam) eingearbeitet werden und die der Umschüler, die durch irgendwelche Gründe eine neue Chance auf fortbestehen eines normalen Lebens sehen und somit entsprechend motiviert und mit Lebenserfahrung einen neuen Bereich erobern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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