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Euerer Lösung zu FI-AE/SI WiSo Winter 2004


Empfohlene Beiträge

Hi Leute,

ich hab heute die abschlussprüfung in Bayern geschrieben.

Jetzt würde mich interessieren, was für Lösungen ihr so habt

vor allem bei sozi, meine sind:

1.) 1, 5, 6, 7

2.) 1, 3, 5

3.) 3, 6

4.) 1, 4 ,6

5.) 5 4 1 6 3 2

6.) 3, 5

7.) 4, 5

8.) 4

9.) 3 (nicht so sicher)

10.) a) 280,04 B) 400,32 c) 1239,64

11.) 1, 6 (nicht so sicher bei beiden)

12.) 1

13.) 5 (nicht so sicher)

14.) 3 (wahrscheinlich falsch)

15.) 3 (nicht so sicher)

16.) a) 4 B) 4

17.) 2

18.) 1, 3

19.) 1

20.) 3

Ich bedanke mich schon im voraus für die antworten :D

greez The*Killa128

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Bei der Aufgabe 6 hast 3,5 ich denke es ist 1,5

da heisst es der Befristete Arbeitsvertrag für ein Jahr muss nicht gekündigt werden, der läuft sowieso aus, Du hast "kann den Arbeitsvertrag vor Ablauf nicht kündigen", wiso den nicht?

Aufgabe 7 habe ich 1,4 da heisst es Haustarifvertrag wurde zwischen GmbH und Gewerkschaft geschlossen, du hast kann vor Ablauf nicht gekündigt werden.

Aufgabe 9 war 1 richtig, da heisst es Sie müssen die Gehaltskürzung nicht hinnehmen, du hast hinnehmen weil kürzen durch AG erlaubt ist, Schmarrn.

Aufgabe 11 wäre 1 und 5 richtig. nicht steuermindernde Ausgaben.

Miete Wohnung, Beitrag Sportverein, 6 war priv. HAftpflicht, ist absetzbar.

Aufgabe 14 wäre 4 richtig = Kunde verletzt >> Betriebshaftpflicht zahlt.

Aufg. 15 passt die 3

Aufg. 16 hab ich bei VDE Symbol 2 ankreuzt = entspricht den VDE Bestimmungen und CE die 1 Certificate Electrique sicherer Betrieb

ende, viel Glück

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jay-z:

Sicher dass du bei Aufgabe 9 die Lohnkürzung hinnehmen musst? AFAIK müssen übertarifliche Gehaltsvereinbarungen immer schriftlich erfolgen. Demzufolge wäre sowohl 2 (hinnehmen, da keine schriftliche Vereinbarung) als auch 4(oder war es 5) (= hinnehmen, weil gehaltsvereinbarungen generell schriftlich gemacht werden müssen) richtig. Oder bin ich da auf dem Holzmichel .. ähm . .Holzweg?

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man muss es nicht hinnehmen!

müssen muss man garnix

aber fakt ist

ohne schriftliche zusage kann man sich jegliche gehalts "versprechen" an den ******* nageln

mündliche zusagen sind keinen cent wert

wobei ich mir selbst nicht sicher war ob die lösung richtig ist:

"hinnehmen, da keine schriftliche Vereinbarung" oder "hinnehmen, weil gehaltsvereinbarungen generell schriftlich gemacht werden müssen"

hinnehmen muss man es nicht..... aber einzig mögliche konsequenz..... man kündigt und sucht sich einen neuen arbeitgeber.....

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müssen muss man garnix

aber fakt ist

ohne schriftliche zusage kann man sich jegliche gehalts "versprechen" an den ******* nageln

mündliche zusagen sind keinen cent wert

wobei ich mir selbst nicht sicher war ob die lösung richtig ist:

"hinnehmen, da keine schriftliche Vereinbarung" oder "hinnehmen, weil gehaltsvereinbarungen generell schriftlich gemacht werden müssen"

hinnehmen muss man es nicht..... aber einzig mögliche konsequenz..... man kündigt und sucht sich einen neuen arbeitgeber.....

Mündliche Verträge sind auch Verträge...

Der Arbeitgeber hat mündlich das Gehalt zugesichert, also ist ein Vetrag geschlossen worde, wenn auch nur mündlich.

Somit ist die Antwort 1 richtig!

Man muss sowas dann halt nur vor dem Arbeitsgericht einklagen und eventuell beweisen... aber das ist ne andere Sache!

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wir haben in einer Schulung mal geagt bekommen, das wenn was mündlich vereinbart worden ist, das man dann wenigstens drauf bestehen kann.

ich kann mich natürlich auch irren, aber ich versuche positiv zu denken :StefanE

ja klar wie gesagt normalerweise sind auch mündliche verträge absolut rechtskräftig (wobei die frage der beweislast dann wieder ne andere sache ist, aber gültig sind sie). blos sich meine gelehrt bekommen zu haben, dass da bei übertariflichen gehaltsvereinbarungen die sonderregelung gilt, dass hier die schriftform zwingend nötig ist.

andererseits wären dann ja zwei aussagen richtig gewesen (siehe oben) und daher könnte man da jetzt eine gewisse unwahrscheinlichkeit hereininterpretieren ...

ach ich hab keien ahnung ... :rolleyes:

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Es wäre nett, wenn jemand mal die Wiso Aufgaben einscannen und auf nen Web oder FTP-Server schieben könnte. Ich durfte leider den Aufgabenzettel im Gegensatz zu anderen nicht behalten und kann man mit den Auflistungen der Lösungen hier nicht viel anfangen (Hm, da hat jemand mit Lösung 4 auf Aufgabe XY geantwortet. Tja, das ist schön. Wie war die Frage? *grins*)

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müssen muss man garnix

das ist schon richtig...

aber fakt ist

ohne schriftliche zusage kann man sich jegliche gehalts "versprechen" an den ******* nageln

mündliche zusagen sind keinen cent wert

das ist leider falsch...denn auch mündliche Verträge sind bindend und ich berede bei solchen Gesprächen immer was ich verdienen soll und das ist dann bindend... :mod:

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Hallo Zusammen,

habe heute die offizielle Musterlösung zum WiSo Bogen (Winter2004/05) bekommen. :mod:

Denke, Ihr habt auch ein gesteigertes Interesse daran:

01. 1,5,6,7

02. 1,3,5

03. 3,6

04. 1,4,6

05. 5,4,1,6,3,2

06. 1,5

07. 1,4

08. 4

09. 1

10. a)280,04 b)400,32 c)1239,64

11. 1,5

12. 1

13. 3

14. 4

15. 3

16. a)2 b)4

17. 2

18. 1,3

19. 1

20. 3

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Zitat:

Zitat von Talon

müssen muss man garnix

aber fakt ist

ohne schriftliche zusage kann man sich jegliche gehalts "versprechen" an den ******* nageln

mündliche zusagen sind keinen cent wert

wobei ich mir selbst nicht sicher war ob die lösung richtig ist:

"hinnehmen, da keine schriftliche Vereinbarung" oder "hinnehmen, weil gehaltsvereinbarungen generell schriftlich gemacht werden müssen"

hinnehmen muss man es nicht..... aber einzig mögliche konsequenz..... man kündigt und sucht sich einen neuen arbeitgeber.....

Mündliche Verträge sind auch Verträge...

Der Arbeitgeber hat mündlich das Gehalt zugesichert, also ist ein Vetrag geschlossen worde, wenn auch nur mündlich.

Somit ist die Antwort 1 richtig!

Man muss sowas dann halt nur vor dem Arbeitsgericht einklagen und eventuell beweisen... aber das ist ne andere Sache!

25.11.2004 09:43

Arbeitsverträge, sowie auch Miet- und andere Verträge bedürfen nicht der schriftlichen Form. Die Kündigung derselben sehr wohl!

Gruss

Joe

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Nachtrag zur Vervollständigung (unabhängig davon, ob auf die Aufgabenstellung zutreffend), da die Pauschalaussage nicht so ganz stimmt:

Arbeitsverträge, ... bedürfen nicht der schriftlichen Form.

Bis zum Eintreten des § 2 Nachweisgesetz, dann ist der Arbeitgeber verpflichtet dem Arbeitnehmer mind. die in § 2 aufgeführten Punkte schriftlich auszuhändigen.

Ausnahme bilden auch befristete Arbeitsverträge, die bedürfen der Schriftform.

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