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WISO - Die Lohnabrechnung!


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Der gesamte Sozialversicherungsanteil, also der Anteil des Arbeitgebers und der des Arbeitnehmers, kann gar nicht gemeint gewesen sein, DENN: Der AG zahlt für den AN auch noch die Unfallversicherung und zwar zu 100%. Der Prozentsatz hängt vom Berufsrisiko ab, ist also variabel, in der Aufgabe war davon jedoch keine Rede. :mod: So. Damit gibts nun endlich Gewissheit für die die es richtig haben und die Anderen. :OD

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Der gesamte Sozialversicherungsanteil, also der Anteil des Arbeitgebers und der des Arbeitnehmers, kann gar nicht gemeint gewesen sein, DENN: Der AG zahlt für den AN auch noch die Unfallversicherung und zwar zu 100%. Der Prozentsatz hängt vom Berufsrisiko ab, ist also variabel, in der Aufgabe war davon jedoch keine Rede. :mod: So. Damit gibts nun endlich Gewissheit für die die es richtig haben und die Anderen. :OD

Hä was hat eine Unfalversicherung mit den Sozialversicherung zu tuen? Garnix!

Du redest total verwirrtes Zeug.

Unfallversicherung trägt immer nur der AG und hat nix aber auch garnix mit den abzuführenden Sozialleistung zu tuen.

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Hä was hat eine Unfalversicherung mit den Sozialversicherung zu tuen? Garnix!

Du redest total verwirrtes Zeug.

Unfallversicherung trägt immer nur der AG und hat nix aber auch garnix mit den abzuführenden Sozialleistung zu tuen.

Hmm... Unfallversicherung ist eine der 5 Sozialversicherungen, von der allerdings in einer Lohnabrechnung, so wie der Arbeitnehmer sie ausgähendigt bekommt, nix drinsteht, weil sie vollständig vom Arbeitgeber gezahlt wird und zwar an die jeweilige Berufsgenossenschaft.

Da in der Aufgabenstellung (wie hier richtig bemerkt wurde) keine Angabe über den gegebenen Prozentsatz gemacht wurde, ist davon auszugehen, dass NUR der Arbeitnehmeranteil an der Sozialversicherung gemeint war. So far... ;)

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Wir haben nach der Prüfung einen IHK-Prüfer gefragt was dort nun gesucht war da es auch diese Frage bei uns gab und er meinte das dort NUR nach dem AN-Anteil gefragt war und nichts anderes...Wenn der gesamte betrag gefragt gewesen wäre hätte dazu die Höhe der Unfallversicherung mit stehen müssen um das zu berechnen das dies aber nicht der fall war... :marine :marine :marine ist nur der AN-Anteil richtig!!!

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Hmm... Unfallversicherung ist eine der 5 Sozialversicherungen, von der allerdings in einer Lohnabrechnung, so wie der Arbeitnehmer sie ausgähendigt bekommt, nix drinsteht, weil sie vollständig vom Arbeitgeber gezahlt wird und zwar an die jeweilige Berufsgenossenschaft.

Da in der Aufgabenstellung (wie hier richtig bemerkt wurde) keine Angabe über den gegebenen Prozentsatz gemacht wurde, ist davon auszugehen, dass NUR der Arbeitnehmeranteil an der Sozialversicherung gemeint war. So far... ;)

Bisschen weit hergeholt. Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Haftpflichtversicherung der Arbeitgeber, die sich noch dazu nicht ausschliesslich am Lohn/Gehalt bemisst und nicht in Prozentsätzen.

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Bisschen weit hergeholt. Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Haftpflichtversicherung der Arbeitgeber, die sich noch dazu nicht ausschliesslich am Lohn/Gehalt bemisst und nicht in Prozentsätzen.

Genaugenommen bemisst sie sich nach dem Verdienst UND an der Gefahrenklasse, in die ein Unternehmen eingestuft ist. Dass es sich um eine Haftpflichtversicherung handelt widerspricht ja nicht der Tatsache, dass es auch eine Sozialversicherung ist und somit auch mit unter "Sozialabgabe" bzw. "-abzug" so wie's in der Aufgabe lautete, einzustufen wäre.

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Der gesamte Sozialversicherungsanteil, also der Anteil des Arbeitgebers und der des Arbeitnehmers, kann gar nicht gemeint gewesen sein, DENN: Der AG zahlt für den AN auch noch die Unfallversicherung und zwar zu 100%. Der Prozentsatz hängt vom Berufsrisiko ab, ist also variabel, in der Aufgabe war davon jedoch keine Rede. :mod: So. Damit gibts nun endlich Gewissheit für die die es richtig haben und die Anderen. :OD

:confused: Versteh nur Bahnhof

Weist eigentlich wie die Aufgabe war? die verlangte eine Lohnabrechnung keinen Versicherungsbeitrag der Wasweisich AG zu berechnen.

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Auch wenn es etwas unlogisch klingt: Es waren drei Teilaufgaben: die abzuführenden Steuern, die abzuführenden Sozialabgaben und der sich daraus ergebendende Auszahlungsbetrag. Im Kontext mit der dritten Teilaufgabe kann es also nur um den Arbeitnehmeranteil gehen. Und da (wie schon absolut korrekt erwähnt) zu den Sozialabgaben auch die gesetzliche Unfallversicherung zählt, diese zu 100% vom Arbeitgeber zu zahlen ist und in der Aufgabenstellung diese aber nirgendwo erwähnt ist, wäre die Aufgabe b sonst nicht lösbar gewesen (nicht dass die IHK das stören würde :rolleyes: ).

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also da ich die aufgaben mit nach hause nehmen durfte hier mal der genaue wortlaut:

Berechnen Sie unter Berücksichtigung der folgenden Angaben und dem nebenstehenden Auszug aus der Lohnsteuertabelle...

a) die Summe der an das Finanzamt abzuführenden Abgaben.

B) die Abzüge für die Sozialversicherung.

c) das Nettogehalt.

Also ich denke daraus geht schon ziemlich eindeutig hervor, dass NUR der AN Anteil gefragt war.

Ich denke einfach viele haben sich von a) ablenken lassen, wo man den Anteil berechnen muss, der ans finanzamt geht. Bei B) aber muss man die Abzüge vom Gehalt berechnen. So seh ich das und wenns anders wäre, würde es mich sehr wundern.

achja im andren thread gibts ne musterlösung die mir ebenfalls recht gibt

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also da ich die aufgaben mit nach hause nehmen durfte hier mal der genaue wortlaut:

Berechnen Sie unter Berücksichtigung der folgenden Angaben und dem nebenstehenden Auszug aus der Lohnsteuertabelle...

a) die Summe der an das Finanzamt abzuführenden Abgaben.

B) die Abzüge für die Sozialversicherung.

c) das Nettogehalt.

Also ich denke daraus geht schon ziemlich eindeutig hervor, dass NUR der AN Anteil gefragt war.

Ich denke einfach viele haben sich von a) ablenken lassen, wo man den Anteil berechnen muss, der ans finanzamt geht. Bei B) aber muss man die Abzüge vom Gehalt berechnen. So seh ich das und wenns anders wäre, würde es mich sehr wundern.

achja im andren thread gibts ne musterlösung die mir ebenfalls recht gibt

Denke ich auch, da der AG-Anteil kein "Abzug" sondern eine zusätzliche Leistung ist.

Gruss

Joe

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Denke ich auch, da der AG-Anteil kein "Abzug" sondern eine zusätzliche Leistung ist.

Gruss

Joe

Das ist keine zusätzliche Leistung.

Fakt ist:

Sozialversicherungen bestehen aus einem AG un AN Anteil. Eine Sozialversicherung wird wenn nicht von AN oder AG Anteil gesprochen wird immer im ganzen gesehen!

Wird auch zusammen ÜBERWIESEN

Also wenn die Ihre Aufgabe nicht klar formulieren, plediere ich dafür das beide Antworten als richtig zu werten sind.

Wenn mann die alten Aufgaben vergleicht wird mann feststellen das öfter diese Frage so vorkam und da die Sozialversicherungen zu 100 % gefragt wurden und nicht nur die 50% vom AN.

Zudem wird hier immer was herein intepretiert:

Wenn mann die Aufgabe einfach liest steht nix von AN Anteil sondern da wird von der Sozialversicherund als ganzes geredet.

Aber wie gesagt bin dafür das beide LÖSUNGEN richtig sind weil die Frage nicht vernüftigt formuliert ist.

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Das ist keine zusätzliche Leistung.

Aber wie gesagt bin dafür das beide LÖSUNGEN richtig sind weil die Frage nicht vernüftigt formuliert ist.

Es sind definitiv nicht beide Lösungen richtig. Richtig ist, dass nur der AN-Anteil gefragt war. In der Fragestellung steht ganz klar drin das nach den Abzügen für die Sozialverischerung gefragt war. Und der AG-Anteil ist kein Abzug. Wenn es ein Abzug wäre, würde er ja auch vom Bruttolohn abgezogen werden, was er aber nicht wird.

Jeder AG würde sich freuen wenn er die gesamten Abgaben vom Lohn abziehen dürfte, dann müsste er nämlich nichts mehr bezahlen.

Also: AN-Anteil ist richtig, AG+AN Anteil ist falsch

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Es sind definitiv nicht beide Lösungen richtig. Richtig ist, dass nur der AN-Anteil gefragt war. In der Fragestellung steht ganz klar drin das nach den Abzügen für die Sozialverischerung gefragt war. Und der AG-Anteil ist kein Abzug. Wenn es ein Abzug wäre, würde er ja auch vom Bruttolohn abgezogen werden, was er aber nicht wird.

Jeder AG würde sich freuen wenn er die gesamten Abgaben vom Lohn abziehen dürfte, dann müsste er nämlich nichts mehr bezahlen.

Also: AN-Anteil ist richtig, AG+AN Anteil ist falsch

Tut mir leid ich sehe das anders.

Winter 2003 /2004 selbe Frage nur vernüftig formuliert! da sehe ich es ein, aber diese wischi waschi Fragestellung würd ich sofort Einspruch bei falschbewertung abgeben.

Zudem habe ich unten im Rechenfeld sogar beides ausgerechnet gehabt und die Aufgabe sonst komplett richtig.

Nur Aufgrund von schlechter Fragestellung würd ich ein 10b) als FALSCH bewertet nicht hinnehmen wenn das so wäre.

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Hallo,

das war doch die Aufgabe in dem er bei der mündlichen Absprache ein anderen Gehalt und nach der Einstellung doch diese 1920€ bekommt oder?

Da stand doch in der ersten Aufgabe ganz klar die AN abgaben an das Finanzamt Sprich die Lohnsteuer + Solidaritätszuschlag (errechnet durch die Lohnsteuer) + Kirchensteuer (wird auch durch die Lohnsteuer errechnet)...

Die Abzüge für die Sozialversicherung Sprich:

Krankenversicherung

Pflegeversicherung

Arbeitslosenversicherung

Rentenversicherung

hier bezahlt der AN nur die hälfte der Prozente also die Prozentzahl / 2.

Nur das mit der Unfallversicherung ist schon richtig was der Kollege auch davor gemeint hatte Siehe --> http://www.deutsche-sozialversicherung.de/de/wegweiser/einfuehrung.html

Hier wird die Unfallversicherung mit in der heutigen Deutschen Sozialversicherung angegeben.

Nur war das in der Aufgabe nicht gefragt?!

MFG Bozo

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Ein Glück nur (für uns Prüfer), daß nicht die Prüflinge über richtig oder falsch zu entscheiden haben, sondern wir.

PS: Warte doch bitte erstmal dein Ergebnis ab. Dann warte die Kontrolle dieser einen speziellen Aufgabe ab. Eventuell wirst du selbst bei einem Einspruch theoretisch am Ergebnis nichts bewegen können. Und dann vertraue mir, daß Prüfer auch Menschen sind, die lesen und rechnen können und diese Erfahrungen bei der Kontrolle der Prüfungsaufgaben einbeziehen.

Ich hoffe, du verstehst, was ich meine.

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Vorab möchte ich mal meinem Vorredner recht geben.

Desweiteren stelle ich für mich fest:

Die Aufgabenstellung lautete:

"Sie erhalten nun doch einen schriftlichen Arbeitsvertrag mit der Müller & Heinicke GmbH, in dem ein monatliches Bruttogehalt von 1.920,00 € vereinbart wird.

Berechnen Sie unter Berücksichtigung der folgenden Angaben und dem nebenstehenden Auszug aus der Lohnsteuertabelle...

a) die Summe der an das Finanzamt abzuführenden Abgaben.

B) die Abzüge für die Sozialversicherung

c) das Nettogehalt.

Angaben zur Berechnung des Nettolohns

- Steuerklasse I,0

- Solidaritätszuschlag 5,5%

- Kirchensteuer 9%

- Krankenversicherung 14,0%

- Rentenversicherung 19,5%

- Arbeitslosenversicherung 6,5%

- Pflegeversicherung 1,7%"

Wenn wir nun logisch nachdenken, ergibt sich hieraus auf jeden Fall, dass hier keine Unfallversicherung gefragt war, da keine Angaben hierzu gemacht wurden. Wie will man die denn sonst berechnen? Ausserdem gehört die Unfallversicherug nicht zu den Lohnabgaben! (Kannste mir ruhig glauben, bin Lohnbuchhalter...)

Weiterhin ist festzustellen, dass sich die Aufgabenstellung EINDEUTIG auf die Abzüge vom im Text genannten Bruttogehalt von 1920,00 € bezieht. Und hierbei ist es nun vollkommen uninteressant, wie hoch die Arbeitgeberanteile sind...

MfG

Cubrio

Prüfung FI AE

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Wäre aber interresant wenn man nach Agelord rechnet :

1920,00 €

- 268,80 € KV

- 374,40 € RV

- 124,80 € AV

- 32,64 € PV

1119,36 €

- 243,75 € LohnSt. (Aus einem Gehaltsrechn)

- 21,93 € KirchenSt.

- 13,40 € Soli

ca 840 €

Das das nicht sein kann, leuchtet ein, oder?

Du solltest erst lesen was ich geschrieben habe bevor du mich hier zitierst.

So eine rechnun habe ich nie aufgestellt!

es geht nur um die Aufgabe 10b) Gesamtanteil SZ oder nur AN SZ

dein Vorrechnung hat nichts damit zu tuen was ich gesagt habe

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Ein Glück nur (für uns Prüfer), daß nicht die Prüflinge über richtig oder falsch zu entscheiden haben, sondern wir.

PS: Warte doch bitte erstmal dein Ergebnis ab. Dann warte die Kontrolle dieser einen speziellen Aufgabe ab. Eventuell wirst du selbst bei einem Einspruch theoretisch am Ergebnis nichts bewegen können. Und dann vertraue mir, daß Prüfer auch Menschen sind, die lesen und rechnen können und diese Erfahrungen bei der Kontrolle der Prüfungsaufgaben einbeziehen.

Ich hoffe, du verstehst, was ich meine.

Dein Wort in Gottes Ohren:-)

Hoffentlich schaut auch einer nochmal drüber und belässt es nicht bei der Maschinellen Auswertung.

Hoffe das du mir als Prüfer aber zustimmst das die Fragestllung bei 10b) eindeutiger sein könnte!?

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