SoulCollector Geschrieben 28. November 2004 Teilen Geschrieben 28. November 2004 Da ich zur Zeit mit meiner Abschlussdokumentation beschäftigt bin, stellt sich mir die Frage ob dabei unbedingt ein Pflichtenheft als Anhang beigelegt werden muss. Ich habe eine recht ausführliche Soll-/Ist Analyse in der Doku, daher halte ich es eigentlich für unnötig, möchte aber auch keinen Punktabzug riskieren. Müsste ein beigelegtes Pflichtenheft vom Auftraggeber unterschrieben werden, oder genügt es einfach, das Dokument selbst bzw. vom Ausbilder unterschreiben zu lassen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 28. November 2004 Teilen Geschrieben 28. November 2004 Welche IHK??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SoulCollector Geschrieben 28. November 2004 Autor Teilen Geschrieben 28. November 2004 IHK Limburg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HalloWelt Geschrieben 29. November 2004 Teilen Geschrieben 29. November 2004 Als erstes kommt es mal darauf an, was in Deinem Antrag steht. Hast Du da ein Pflichtenheft in Aussicht gestellt, solltest Du vielleicht auch eines anbringen. Vieleicht erst einmal die Klärung, wozu so ein Pflichtenheft gut ist. Ein Pflichtenheft dient der genauen Definition Deiner konkret zu erledigenden Arbeit, in inhaltlicher, qualitativer und abgrenzender Art und Weise. Das Pflichtenheft ist Vertragsbestandteil und soll dazu dienen am Ende exakt bestimmen zu können, ob Du Deine Arbeiten erledigt hast und dies auch so tatest, wie der Auftraggeber das vorsah. Genau aus diesem Grunde wird das Teil auch von beiden Seiten unterschrieben. Wenn Deine Analyse genau das auf den Punkt bringt ohne Bla-Bla drumrum (also z.B. mögliche Alternativen), dann lass diese unterschreiben und sag, es sei kein separates Dokument mehr von Nöten gewesen. Dann allerdings würde ich Deine Analyse als solche bezweifeln. Das Pflichtenheft ist mehr Formalie, Absicherung und Qualitätssichernde Maßnahme als ein Prozess. Es ist ein Ergebnisdokument Deiner Analyse und macht aus Deinem Auftrag einen Komplex nun feststehender Arbeitsschritte bzw. zukünftiger Produktbestandteile. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmi-bonn Geschrieben 1. Dezember 2004 Teilen Geschrieben 1. Dezember 2004 Da ich zur Zeit mit meiner Abschlussdokumentation beschäftigt bin, stellt sich mir die Frage ob dabei unbedingt ein Pflichtenheft als Anhang beigelegt werden muss."Muss" es sicher nicht. Aber was spricht dagegen? Denn Du brauchst es ja eh, um daraus (evtl. über den Zwischenschritt "Fachkonzept") das Testkonzept zu erstellen. Was spricht also dagegen, es einfach mit in den Anhang zu packen?!? gruss, timmi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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