Moeki Geschrieben 30. November 2004 Geschrieben 30. November 2004 Hallo. Also ich hätte da 2 Fragen zum oben genannten Themengebiet. 1) Je nachdem, wie lange ich das Erziehungsjahr mache (1, 2 oder 3 Jahre) bekomme ich ja mehr oder weniger Geld. Angenommen, ich entscheide mich für ein Jahr. Darf ich mir in diesem Fall etwas dazu verdienen, wenn ja wieviel bzw. wie viele Stunden darf ich arbeiten? 2) Unser Kind kommt wahrscheinlich im Juli zur Welt. Meine Freundin hat 2 mal einen auf 1 Jahr befristeten Arbeitsvertrag bekommen, der Ende August automatisch in einen unbefristetet gewechselt wird. So ist es gesetzlich festgeschrieben und auch die Chefin hat es so gesagt. Wenn nun meine Freundin morgen mit dem Bescheid der Frauenärztin zur Chefin geht und ihr sagt, dass sie schwanger ist, darf sie ja nicht einfach so gekündigt werden. Muss die Chefin explizit erwähnen, dass sie den Vertrag auslaufen lässt oder hat meine Freundin das Recht auf Wiedereinstellung, sofern nichts gesagt wird? Danke für eure kompetente Hilfe. MfG Moeki. Zitieren
Rotzgoere Geschrieben 1. Dezember 2004 Geschrieben 1. Dezember 2004 Hallo, also deine Freundin brauch keine Angst haben, denn Sie ist im Mutterschutz. und in sachen erziehungsgeld darfste du 30 Stunden die woche arbeiten und einen bestimmten Betrag an Lohn nicht überschreiten egal ob 1 oder 2 jahre, dass 3te Jahr bekommt man ja nicht mehr bezahlt. aber da sag ich nur, ab zur erziehungsgeldstelle da liegen so kleine heftchen rum wo alles genauestens drin steht! liebe grüße ricarda Zitieren
Der Kleine Geschrieben 1. Dezember 2004 Geschrieben 1. Dezember 2004 Unser Kind kommt wahrscheinlich im Juli zur Welt. Meine Freundin hat 2 mal einen auf 1 Jahr befristeten Arbeitsvertrag bekommen, der Ende August automatisch in einen unbefristetet gewechselt wird. ende August 2005?? Falls ja, läuft der andere Vertrag (befristet) dort aus, der neue ist noch nicht abgeschlossen. Es besteht also für den Arbeitgeber kein Zwang, einen neuen vertrag abzuschliessen. Nur wenn er es tut, dann ist er halt (wie von dir beschrieben) unbefristet. IMO darf ein befristeter vertrag 2 mal verlängert werden, so daß noch einmal offen, wäre. Dieses muss aber in einem Zeitraum von 2 Jahren geschehen, welcher dann ja um wäre, so daß hier dieser Pasuis des Gesetzes greifen müsste. Mein Vorschlag : Ehrlichkeit währt am längsten, also möglichst frühe Information des Arbeitgebers und die Durchsprache der Situation. Verheimlichen der Schwangerschaft bis August kommt kaum in Frage. Zitieren
Moeki Geschrieben 1. Dezember 2004 Autor Geschrieben 1. Dezember 2004 Das hat sie ja vor. Sie hat 2 mal auf 1 Jahr befristete Arbeitsverträge bekommen und die Chefin hat gesagt, dass der Vertrag nach dem 2ten Jahr auf unbefristet umgestellt wird so wie es normalerweise die gesetzliche Vorschrift ist. Nach dem ersten Jahr hat die Chefin auch nichts weiter gesagt. Zitieren
Mr.Brot Geschrieben 1. Dezember 2004 Geschrieben 1. Dezember 2004 und in sachen erziehungsgeld darfste du 30 Stunden die woche arbeiten und einen bestimmten Betrag an Lohn nicht überschreiten egal ob 1 oder 2 jahre, dass 3te Jahr bekommt man ja nicht mehr bezahlt. aber da sag ich nur, ab zur erziehungsgeldstelle da liegen so kleine heftchen rum wo alles genauestens drin steht! liebe grüße ricarda Muß dich korrigieren Ricarda, @Moeki: deine Frau/Freundin darf max. 15h pro Woche arbeiten (60h im Monat). Den genauen Betrag wie viel sie höchstens verdienen darf weiß ich nicht, aber meine Frau hat Erziehungsgeld für 3 Jahre beantragt und wir bekommen 300€ im Monat. Meine Frau hat jetzt einen Job bekommen wo sie nur 60h arbeiten muß (sowas zu bekommen ist verdammt schwer!!!!), bekommt ca.600€ brutto und wir bekommen noch die 300€ Erziehungsgeld. Nebenbei darfst du als Vater auch nicht zuviel verdienen (fragmichnichtwasdumaximalhabendarsft). Bekomme selber nur AZUBI-Entlohnung da ich noch AZUBI bin. Zitieren
bimei Geschrieben 1. Dezember 2004 Geschrieben 1. Dezember 2004 IMO darf ein befristeter vertrag 2 mal verlängert werden, ... 3 mal nach TzBfG, aber das nur zur als Nebenbemerkung. Ist hier ja unerheblich, da der Zeitraum (2 Jahre) ausgeschöpft ist. Zitieren
Saga Geschrieben 1. Dezember 2004 Geschrieben 1. Dezember 2004 1) Je nachdem, wie lange ich das Erziehungsjahr mache (1, 2 oder 3 Jahre) bekomme ich ja mehr oder weniger Geld. Angenommen, ich entscheide mich für ein Jahr. Darf ich mir in diesem Fall etwas dazu verdienen, wenn ja wieviel bzw. wie viele Stunden darf ich arbeiten? Auf die Bayern ist Verlass, hier werden Sie geholfen : http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/erziehungsurlaub.html Da steht eigentlich alles Wissenswerte rund um das Erziehungsgeld. Zitieren
Rotzgoere Geschrieben 1. Dezember 2004 Geschrieben 1. Dezember 2004 bin aus berlin und durfte während meiner 2 erzeihungsjahre 30 stunden die woche arbeiten und habe trotzdem noch voll meine 307€ erziehungsgeld bekommen. habe ja nur aus eigener erfahrung gesprochen. Zitieren
Mr.Brot Geschrieben 1. Dezember 2004 Geschrieben 1. Dezember 2004 bin aus berlin und durfte während meiner 2 erzeihungsjahre 30 stunden die woche arbeiten und habe trotzdem noch voll meine 307€ erziehungsgeld bekommen. habe ja nur aus eigener erfahrung gesprochen. Kann das sein, daß das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird?! Bin aus Baden-Württemberg. Zitieren
bimei Geschrieben 1. Dezember 2004 Geschrieben 1. Dezember 2004 Kann das sein, daß das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird?! Nein, das sind gesetzliche Regelungen. In Ausschnitten: BErzGG § 1 Berechtigte (1) Anspruch auf Erziehungsgeld hat, wer 1. [...] 2. [...] 3. [...] 4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt. [...] BErzGG § 2 Keine volle Erwerbstätigkeit Der Antragsteller übt keine volle Erwerbstätigkeit aus, wenn die wöchentliche Arbeitszeit 30 Wochenstunden nicht übersteigt oder eine Beschäftigung zur Berufsbildung ausgeübt wird. Zitieren
as-sassin Geschrieben 1. Dezember 2004 Geschrieben 1. Dezember 2004 Wer von Euch geht den in Elternzeit? as-sassin Zitieren
Moeki Geschrieben 1. Dezember 2004 Autor Geschrieben 1. Dezember 2004 meine freundin. sie geht nach dem zweiten montag dann auf 30h basis arbeiten. ich als student, trete mit dem studium kürzer. oder aber ich mache 1 jahr pause vom studium und sie geht voll arbeiten. Zitieren
Mr.Brot Geschrieben 2. Dezember 2004 Geschrieben 2. Dezember 2004 Nein, das sind gesetzliche Regelungen. In Ausschnitten: BErzGG § 1 Berechtigte (1) Anspruch auf Erziehungsgeld hat, wer 1. [...] 2. [...] 3. [...] 4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt. [...] BErzGG § 2 Keine volle Erwerbstätigkeit Der Antragsteller übt keine volle Erwerbstätigkeit aus, wenn die wöchentliche Arbeitszeit 30 Wochenstunden nicht übersteigt oder eine Beschäftigung zur Berufsbildung ausgeübt wird. Bin jetzt vollkommen verwirrt, weil wir erst kürzlich wieder einen weiteren Antrag ausfüllen mußten für das zweite Jahr und darauf steht, das meine Frau max. 15h in der Woche arbeiten darf um das Erziehungsgeld bekommen zu dürfen. Werd wohl im inet genauer nachschauen.... Zitieren
TheWho Geschrieben 2. Dezember 2004 Geschrieben 2. Dezember 2004 Hallo, wo wir gerade beim Thema Schwangerschaft sind. Kann mir einer sagen, wie es mit einem Zeitvertrag aussieht, und man mittendrin schwanger wird? Wird der Vertrag um den Mutterschutz/die Elternzeit ausgesetzt oder läuft er trotzdem mittendrin aus? :confused: Bei einem unbefristeten Vertrag hat man ja noch 3 Jahre Anspruch auf einen Arbeitsplatz, richtig? Aber bei einem befristeten? Danke! Lieb Gruß, TheWho Zitieren
Der Kleine Geschrieben 2. Dezember 2004 Geschrieben 2. Dezember 2004 Hallo, wo wir gerade beim Thema Schwangerschaft sind. Kann mir einer sagen, wie es mit einem Zeitvertrag aussieht, und man mittendrin schwanger wird? Wird der Vertrag um den Mutterschutz/die Elternzeit ausgesetzt oder läuft er trotzdem mittendrin aus? :confused: Der Zeitvertrag ist befristet abgeschlossen und kann nicht (ohne weitere Vereinbahrungen) durch einseitige persönliche Umstände verlängert werden. Mutterschutz etc. ist aber trotzdem gegeben. Zitieren
TheWho Geschrieben 2. Dezember 2004 Geschrieben 2. Dezember 2004 Der Zeitvertrag ist befristet abgeschlossen und kann nicht (ohne weitere Vereinbahrungen) durch einseitige persönliche Umstände verlängert werden. Danke, das hatte ich befürchtet. Mutterschutz etc. ist aber trotzdem gegeben. Das ist klar, ist ja gesetzlich vorgeschrieben. Welch schlechter Arbeitsmarkt für Frauen, wo derzeit fast nur befristete Stellen ausgeschrieben sind Zitieren
Mr.Brot Geschrieben 2. Dezember 2004 Geschrieben 2. Dezember 2004 Also hab was gefunden. Link: Bundeserziehungsgeld und Landeserziehungsgeld(BW) Bundeserziehungsgeld bekommt man maximal 24 Monate (1- 24 Lebensmonat des kindes). Man hat die Option das Bundeserziehungsgeld für 1 Jahr (monatlich 460€) oder für 2 Jahre (monatlich 307€) zu beantragen. Frau darf während der Zeit wo man Bundeserziehungsgeld bezieht max. 30h in der Woche arbeiten. Landeserziehungsgeld ist (wie der Name schon sagt auf das jeweilige Bundesland bezogen hier in diesem Beispiel Baden-Württemberg) Man kann das Landeserziehungsgeld nur beantragen, wenn man das Bundeserziehungsgeld vorher 24 Monate lang bezogen hat. Pro Kind beträgt das Landeserziehungsgeld 205€ (für das 3te Kind 307€). Wer mehr und genaueres wissen will, sollte auf die HP der Landesbank seines Bundeslandes gehen. Die sind für das Bundes- und Landeserziehungsgeld zuständig. Ich hoffe diesmal wars richtig und konnte helfen. :WD Zitieren
as-sassin Geschrieben 2. Dezember 2004 Geschrieben 2. Dezember 2004 meine freundin. sie geht nach dem zweiten montag dann auf 30h basis arbeiten. ich als student, trete mit dem studium kürzer. oder aber ich mache 1 jahr pause vom studium und sie geht voll arbeiten. Ich würde (aus Arbeitssicht) die 2. Variante nehmen, denn wenn ich der Arbeitgeber Deiner Freundin wäre, würde ich einen Teufel tun und Ihr den Vertrag verlängern... Sheena Zitieren
Moeki Geschrieben 2. Dezember 2004 Autor Geschrieben 2. Dezember 2004 das wird sich hoffentlich im gespräch mit der chefin ergeben. wenn in dem betrieb mehr als 15 leute arbeiten, hat meine freundin anspruch darauf, auf 30 h/woche basis zu arbeiten, sofern ihr vertrag verlängert wird. Zitieren
dorti Geschrieben 2. Dezember 2004 Geschrieben 2. Dezember 2004 Wie ist das denn mit der Einkommensgrenze bei dem Erziehungsgeld? Ich hab in dem Gesetz (BErzGG) gelesen, dass die Grenze für Ehepaare bei 30000€ liegt. Allerdings wurde ich mit den ganzen Paragraphen nicht so schlau daraus, ob Brutto- oder Netto-Einkommen gemeint ist? Außerdem hab ich gelesen, dass das Jahr vor der Geburt des Kindes für die Berechnung dieser Grenze zählt. Wenn die Mutter aber arbeitet und der Mann wenig verdient, aber sich die Verhältnisse nach der Geburt umdrehen, dass der Mann etwas mehr als vor der Geburt verdient und die Frau halbtags oder gar nicht mehr arbeitet, dann könnte man nach der Geburt unter die 30000€-Grenze kommen. Zählt dann trotzdem das Jahr vor der Geburt oder würden diese neuen Umstände bei der Berechnung des Erziehungsgeldes berücksichtigt? Zitieren
as-sassin Geschrieben 2. Dezember 2004 Geschrieben 2. Dezember 2004 Zählt dann trotzdem das Jahr vor der Geburt oder würden diese neuen Umstände bei der Berechnung des Erziehungsgeldes berücksichtigt? Bei uns wurde das Gehalt des weiter-Arbeitenden zur Berechnung benutzt. Wie das ist wenn beide weiterarbeiten? Dann werden wohl auch beide Gehälter zur Berechnung benutzt... :confused: as-sassin Zitieren
stereotype Geschrieben 12. Dezember 2004 Geschrieben 12. Dezember 2004 Wie ist das denn mit der Einkommensgrenze bei dem Erziehungsgeld? Ich hab in dem Gesetz (BErzGG) gelesen, dass die Grenze für Ehepaare bei 30000€ liegt. Allerdings wurde ich mit den ganzen Paragraphen nicht so schlau daraus, ob Brutto- oder Netto-Einkommen gemeint ist? Da ich auch grade Erziehungsgeld beantragt habe kann ich dir nur folgendes raten: * Mach ein Termin beim "Amt für Soziales und Versorgung" und lass dich beraten. * Generell wird immer das Brutto-Einkommen des Vorjahres des ! Partners ! des Antragstellers genommen und die Pauschbeträge abgezogen. Meiner Meinung blickt aber kein normaler Mensch diese Paragraphen auf Anhieb. Auch die Entscheidung ob du die Budget oder Regelform wählst, solltest du mit der Behörde klären. Bei uns war's so das die Budgetform mehr bringt. Die ersten 2 Monate bin ich Bezieher (da ich 2 Monate in Elternzeit bin und so das Mutterschutzgeld nicht angerechnet wird), danach meine Frau. Meiner Meinung nach ist das mal wieder ein Paradebeispiel für die deutsche Gründlichkeit, der Aufwand den das ganze Verfahren mit sich bringt ist warscheinlich größer als einfach jedem, der ein Kind bekommt, einen Pauschalbetrag auszuzahlen... Zitieren
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