JKleber Geschrieben 8. Dezember 2004 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2004 Hallo, ich habe folgendes Problem. Ich wurde in meinem Job regelrecht raus gemobbt und mir wurde dann gekündigt. Zur Zeit arbeite ich wieder in einem IT Unternehmen, leider können sie mich wegen der schlechten Wirtschaft nicht übernehmen und ich möchte mich jetzt natürlich Bewerben. Meine Frage ist wie kann ich die Kündigung am besten in dem Anschreiben formulieren. Ich weiß absolut nicht wie ich es am besten verpacken kann. Vielen Dank schon mal für eure Hilfe Gruß Jens Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 8. Dezember 2004 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2004 Um so nah wie möglich an der Wahrheit zu bleiben: Was war denn als Kündigungsgrund angegeben? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JKleber Geschrieben 8. Dezember 2004 Autor Teilen Geschrieben 8. Dezember 2004 Nach dem ich mich bei dem Geschäftsführer über das Mobbing beschwert habe und versucht habe das mit meine Arbeitskollegen zu klären wurde es immer schlimmer. Er hat dann verschiedene Gründe über Wochen zusammengetragen. z.B. das ich ohne Genehmigung von meinem Partner IT Equipment bestellt habe, obwohl es abgesprochen wurde, Sie unterstellten mir ohne Genehmigung große Mengen an Dateien aus dem Internet geladen zu haben, obwohl es immer gestattet wurde. Leider habe ich über diese abgesprochenen Sachen nichts schriftlich, da ich immer ohne Probleme bestellen oder Dateien aus dem Internet laden durfte. Ich arbeitete immerhin schon seit 16 Monaten dort und nie gab es diese Probleme. Weiterhin wurde mir vorgeworfen das ich angeblich Dateien geöffnet hatte, die ich nicht öffnen durfte und so ein Vertrauensbruch entstanden ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
benji80 Geschrieben 8. Dezember 2004 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2004 jetzt wissen wir immer noch nicht, was in deiner kündigung steht!!! betriebsbedingte Kündigung ? verhaltensbedingte Kündigung ? oder was sonst ??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JKleber Geschrieben 8. Dezember 2004 Autor Teilen Geschrieben 8. Dezember 2004 Ist eine gute Frage, soweit ich weiß steht nichts davon drin. Es steht ungefähr so drin. fristlose Kündigung wegen unten aufgeführten Gründen. Die ich oben schon beschrieben hatte. Ich schaue aber gerne heute Abend noch einmal genauer nach. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
benji80 Geschrieben 8. Dezember 2004 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2004 Hattest du vorher schon mal eine Abmahnung bekommen ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JKleber Geschrieben 8. Dezember 2004 Autor Teilen Geschrieben 8. Dezember 2004 Nein es ging keine Abmahnung voraus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Spooky23 Geschrieben 8. Dezember 2004 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2004 Nein es ging keine Abmahnung voraus. Ich glaube ohne abmahnung ist eine kündigung nur in besonder schweren fällen möglich, diebstahl oder sowas. Hast du die Kündigung einfach so hingenommen? Ich bezweifle stark das die rechtens war... gruß Christian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JKleber Geschrieben 8. Dezember 2004 Autor Teilen Geschrieben 8. Dezember 2004 Sie wollten natürlich das ich sie unterschreibe was ich nicht getan habe. Sie sagte ich solle ruhig dagegen vorgehen wenn ich mir einen Anwalt leisten könnte. Die Frage ist was kann ich jetzt noch dagegen tun die Kündigung ist am 17.11 ausgestellt worden zum 30.11. Wenn ich noch irgendwas dagegen unternehmen kann, würde ich das natürlich sofort tun. Aber einen Anwalt kann ich mir einfach nicht leisten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 8. Dezember 2004 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2004 Sofort zum Anwalt laufen, denn bei Kündigungsschutzklagen gibt es sehr kurze Fristen! http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/Kuendigung/ka03-1-10.htm http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/kuendigung/fristlose_kuendigung_abmahnung.htm Ausserdem gibt es bei Bedürftigkeit die sogenannte "Prozesskostenhilfe". Ob die im Arbeitsrecht auch verfügbar ist, keine Ahnung. Ein Beratungsgespräch beim Anwalt kostet aber nicht die Welt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aquano Geschrieben 8. Dezember 2004 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2004 Sofort zum Anwalt laufen, denn bei Kündigungsschutzklagen gibt es sehr kurze Fristen! http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/Kuendigung/ka03-1-10.htm http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/kuendigung/fristlose_kuendigung_abmahnung.htm Ausserdem gibt es bei Bedürftigkeit die sogenannte "Prozesskostenhilfe". Ob die im Arbeitsrecht auch verfügbar ist, keine Ahnung. Ein Beratungsgespräch beim Anwalt kostet aber nicht die Welt. Dann aber ganz ganz schnell.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fi-newbie Geschrieben 11. Dezember 2004 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2004 Ich glaube ohne abmahnung ist eine kündigung nur in besonder schweren fällen möglich, diebstahl oder sowas. Hast du die Kündigung einfach so hingenommen? Ich bezweifle stark das die rechtens war... gruß Christian auch ohne vorheriger abmahnung ist eine kündigung meiner meinung nach rechtens, bzw. darf man gekündigt werden. dem jeweiligen ag wird schon ein "scheingrund" einfallen... aber wenn man dagegen vorgeht und vielleicht sogar recht bekommt, wer will den in ner firma arbeiten, die einen kündigen wollte? da stimmt doch das betriebsklima dan nicht mehr, oder sehe ich das falsch??? mfg newbie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fi-newbie Geschrieben 11. Dezember 2004 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2004 es heißt immer: nach der probezeit kann das arbeits-/ausbildungsverhältnis nur aus wichtigem grund gekündigt werden. was sind denn wichtige gründe? z.b. häufiges fehlen (z.b. in der berufsschule) oder den ag beleidigen :-) oder ähnliches? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Menzemer Geschrieben 11. Dezember 2004 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2004 wichtige Gründe für fristlose Kündigung: Diebstahl, schwere Beleidigung, Nötigung... diese Gehaltsklasse eben. Die beschriebene verhaltensbedingte Kündigung ist - wenn sie so stimmt - eine Frechheit und dürfte keinen Bestand haben. Allerdings: eine Abmahnung ist schnell geschrieben und der nächste Grund wird sich auch irgendwie finden... Meines Wissens geht es bei solchen Kündigungsschutzprozessen oftmals gar nicht mehr um eine Wiedereinstellung, sondern um Abfindungen. M.W. ist das seit Neuestem sogar im BGB geregelt. Vielleicht bringt ein gewonnener Prozess auch die Bestätigung für zukünftige Bewerbungen, dass die Kündigung nicht rechtens war. Allerdings weiß ich auch nicht, wie zukünftige Arbeitgeber auf "streitbare" Bewerber reagieren. Gruß Menzemer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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