etops Geschrieben 13. Dezember 2004 Teilen Geschrieben 13. Dezember 2004 Hallo, ich hab mal ne Frage: Mitte Oktober habe ich meinen Vorgesetzten darum gebeten, mir ein Zwischenzeugnis auszustellen. Danach passierte erst einmal eine Zeit lang gar nichts. Seit Mitte November höre ich nun immer wieder die (un-)glaubwürdigsten Ausreden, warum das Zeugnis immer noch nicht fertig ist (ist ja auch erst 9 Wochen her). Unter anderem behauptet mein Vorgesetzter, er könne mich noch nicht beurteilen, da er "erst seit April" in der Abteilung ist. Gleichzeitig werde ich ständig mit neuen Fristsetzungen für andere Aufgaben unter Druck gesetzt. Nun: seht Ihr die Chance, ihm sowas wie eine Frist zu setzen oder irgendwie Druck zu machen, denn ich benötige das Zeugnis wirklich und er läßt mich "am langen Arm verhungern"... oder habt Ihr andere Ideen, wie ich ihm beikomme? Danke schon mal, Grüße -etops- Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 13. Dezember 2004 Teilen Geschrieben 13. Dezember 2004 Nun: seht Ihr die Chance, ihm sowas wie eine Frist zu setzen oder irgendwie Druck zu machen, denn ich benötige das Zeugnis wirklich und er läßt mich "am langen Arm verhungern"... oder habt Ihr andere Ideen, wie ich ihm beikomme? Gesetzlich hast Du nur Anspruch auf ein Zeugnis bei der Beendigung des Dienstverhältnisses (§ 630 BGB und § 109 GewO). Anspruch auf ein Zwischenzeugnis hast Du, wenn z. B. der Arbeitgeber eine demnächst erfolgende Kündigung in Aussicht stellt, eine Versetzung innerhalb des Unternehmens bevorsteht, der Vorgesetzte wechselt, der Vorgesetzte ausscheidet, oder eine Reorganisation des Unternehmens bevorsteht. Das ist aber nicht konkret gesetzlich geregelt, sondern ergibt sich aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, auch z. B. wenn ein Zeugnis die Stellensuche erleichtern soll (Bezug ist da § 629 BGB). Du kannst Deinen AG mit Setzung einer Frist um das Zeugnis bitten, Dich dabei auf §§ 629, 630 BGB und § 109 beziehen (wenn ich das richtig im Kopf habe, willst Du Deine Arbeitsstelle ja wechseln). Alternative ist, selbst ein Zeugnis aufzusetzen und das mit Bitte um Prüfung und Unterschrift vorzulegen. Kommt ganz darauf an, "wie gut Du mit Deinem AG im Allgemeinen kannst". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
etops Geschrieben 13. Dezember 2004 Autor Teilen Geschrieben 13. Dezember 2004 Vielen Dank schon mal, das hilft mir sehr! Grüße -etops- Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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