Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin moin,

ich hätte da mal gerne eine Frage: Kann mir ein Chef einen bereits genehmigten Urlaub aus betriebsbedingten Gründen wieder canceln? So ist es nämlich heute morgen bei mir geschehen. Urlaub vom 20.12.04 - 27.12.04 und heute morgen dann: nö, du musst noch ein Projekt fertigbekommen. :(

Geschrieben

So wie es sich anhört würde ich sagen nein. Genehmigten Urlaub streichen darf man nur wenn Betriebsbedingt eine Urlaubssperre verhängt wird, welche wirtschaftlich notwendig ist, oder ein Kollege von Dir krank wird, dessen einzige Vertretung Du bist, und es absolut erforderlich ist wenn einer von Euch beiden da ist. In der Ausbildung darf Urlaub so weit ich weiß gar nicht mehr gecancelt werden.

Gruß, Sabine

Geschrieben

Moin moin,

nein, es ist nichts von alledem der Fall, ich bin weder in der Ausbildung, noch trifft einer der Anderen Fälle zu. Naja, dann muss ich mir wohl überlegen, was ich jetzt mache.

Geschrieben

Wie wäre es mit ner (notfalls zurückdatierten) Buchungsbestätigung? Da müsste der Arbeitgeber dann die Stornierungskosten zahlen, das überlegt der sich bei 3 Wochen Mauritius 5-Sterne all inclusive für 2 Personen sicher 4 mal...

Geschrieben
Wie wäre es mit ner (notfalls zurückdatierten) Buchungsbestätigung? Da müsste der Arbeitgeber dann die Stornierungskosten zahlen, das überlegt der sich bei 3 Wochen Mauritius 5-Sterne all inclusive für 2 Personen sicher 4 mal...

Ich würde da zur Not auch mitkommen, bin da sehr solidarisch :bimei

Viel Glück dabei

Gruß

Aq!

Geschrieben

Streichen darf er dir den Urlaub, wenn es aus wirtschaftliche Gründen ist, nicht aber aus persönlichen Gründen, nach der Devise der soll einfach so keinen Urlaub haben.

Aber wie bereits erwähnt muss er für entstandene Kosten aufkommen wie z.B. Stornokosten bei einem Urlaub etc.

Geschrieben

Ergoogled:

„Ohne konkreten Notfall darf ein Unternehmen nicht vorher genehmigten Urlaub eines Mitarbeiters widerrufen.“ Ein solcher Notfall sei erst dann gegeben, wenn der Betrieb durch das Fehlen des beurlaubten Mitarbeiters gänzlich zum Erliegen käme.

Landesarbeitsgericht Frankfurt. 9 Sa 1675/96

Angespannte wirtschaftliche Verhältnisse eines Unternehmens rechtfertigen nicht ohne Weiteres eine Urlaubskürzung für die Mitarbeiter. Diese ist nur dann gerechtfertigt, wenn es keine andere Möglichkeit gibt. In jedem Fall müssen die betrieblichen Erfordernisse „dringend“ sein.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, 4 Sa 137/01

Geschrieben

grundsätzlich darf er ihn dir zwar nicht streichen aber mach bloß nicht auf stur!

versuch nen deal zu machen, z.b. das du den 23. und 24. frei bekommst, zumindest die beiden für weihnachten oder so. da sagt der chef hoffentlich nicht nein, er sieht ja das du gewillt bist auch da zu bleiben und das macht nen guten eindruck.

dadurch das du auf deinen urlaub verzichtest, ohne vorher mords aufstand, bekommst du einen kleinen "bonus" dafür, dann kannst du sicher mal sagen du nimmst dir nächsten freitag mal frei, da wird dann niemand was gegen sagen (außer da is projektabschluss oder zeitdruck oder sonstwas wirklich wichtiges)

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...