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Bundeswehr - Wiedereinstellung auch bei Zeitverträgen


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hi,

ich bin echt am verzweifeln.

ich habe einen zeitvertrag bis zum 30.06 !

ich muss jetzt aber am 03.01 zum bund ! meine rückstellung wurde abgelehnt !

******* bürokratie ! nun bin ich echt sauer, ich hoffe ihr versteht das ?!

ich weiss das es ein schutz für arbeitnehmer gibt, die zum bund müssen, die einen unbefristeten vertrag haben.... die können nach den 9 monate wieder anfangen zu arbeiten.

wie ist das mit befristeten verträgen !?!?

danke

ps: schreibe hier ins forum, weil sich bei meiner wehrdienstberatungsstelle keiner meldet ! danke !

Geschrieben

Als ich mich darüber informiert hab hab ich folgende eckdaten bekommen:

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

Darf einbezogen werden: in den ersten 6 Monaten nach Ausbildungsbeginn

Nach den ersten 6 Monaten darf/muss ich erst nach Ablauf meines Ausbildungsvertrages zum Bund.

Daher würd ich mal sagen das du da nicht hin musst, notfalls geh vor Gericht, da kommt man eignetlich mit durch. der bund wird doch wohl noch die paar wochen warten können...

Geschrieben
wie ist das mit befristeten verträgen !?!?

Die Befristung läuft wie vertraglich vereinbart. Steht im Vertrag, dass er zum 30.6. endet, dann bleibt es dabei.

Du kannst aber einen Aufschub beim Kreiswehrersatzamt wegen dem befristeten Arbeitsvertrag beantragen.

Geschrieben

Alternativ besteht noch die Möglichkeit zum Katastrophenschutz (wie THW) zu gehen, dann bleibst Du der Arbeitswelt auch danach erhalten ;)

Ausserdem könntest Du jetzt gerade Gewissensbisse bekomme und diese erstmal schriftlich reinreichen, dass dauert dann schon lang genug bis sich das Zivildienstamt bei Dir meldet...

Geschrieben
Ausserdem könntest Du jetzt gerade Gewissensbisse bekomme und diese erstmal schriftlich reinreichen, dass dauert dann schon lang genug bis sich das Zivildienstamt bei Dir meldet...

Darauf würde ich mich nicht verlassen. Wenn bis zum Einberufungstag nichts wegem dem KDV Antrag kommt, dann muss man erstmal zum Bund. Und dort bleibst Du bis der KDV Antrag genehmigt oder abgelehnt wird.

Frank

Geschrieben

dieser aufschub gilt nicht für leute, die fachhoschulreife oder abi haben... ich habe fhs reife... das kann doch nicht wahr sein oder ?!

außerdem müsste man den antrag 4 monate vorher abschicken, außerdem gilt das nur für auszubildene oder bimei? danke trotzdem

Geschrieben
Darauf würde ich mich nicht verlassen. Wenn bis zum Einberufungstag nichts wegem dem KDV Antrag kommt, dann muss man erstmal zum Bund. Und dort bleibst Du bis der KDV Antrag genehmigt oder abgelehnt wird.

Richtig. Du musst schon den Einstellungstermin verschieben lassen, bei KDV "darfst" Du während des Antragverfahrens trotzdem zur BW, hast dort uU kleinere Ärgereien mit Vorgesetzten und musst sogar noch ne Zivistelle suchen...

Geschrieben
Darauf würde ich mich nicht verlassen. Wenn bis zum Einberufungstag nichts wegem dem KDV Antrag kommt, dann muss man erstmal zum Bund. Und dort bleibst Du bis der KDV Antrag genehmigt oder abgelehnt wird.

Frank

Jo, da stimmt. Aber dem entgehst Du auch Recht einfach in dem man sich weigert irgendwas beim Bund zu machen. Nen alter Arbeitskollege hat das so gemacht. Der kamm dann auf die Krankenstation und durfte am dritten Tag nach Hause, auch er hatte den KDV eingereicht. Verlassen sollte man sich nicht darauf.

- wie gesagt KDV einreichen

- Nachmusterung beantragen

- sich vom Arzt ne Sellerieallergie bescheinigen lassen!

- schnell noch nen Kind machen und heiraten*fg

Geschrieben
Jo, da stimmt. Aber dem entgehst Du auch Recht einfach in dem man sich weigert irgendwas beim Bund zu machen. Nen alter Arbeitskollege hat das so gemacht. Der kamm dann auf die Krankenstation und durfte am dritten Tag nach Hause, auch er hatte den KDV eingereicht.

Da hatte er aber nen lässigen Chef. Dafür kann er reihenweise in den Bau gehen...

Geschrieben

ich will ja nicht verweigern oder so... ich hatte mich für bund entschieden... also zivi kommt nicht in frage... ich wollte nur wissen, ob es ein arbeistrechtlichen schutz für befristete arbeitnehmer gibt ;)

( 20 % werden nur noch gezogen ! bund ist nicht mehr gerecht ! )

Geschrieben
ich wollte nur wissen, ob es ein arbeistrechtlichen schutz für befristete arbeitnehmer gibt

Hier in der Firma gab es vor drei Jahren einen ähnlichen Fall. Nach der Ausbildung für ein Jahr übernommen, Bundeswehr zog direkt nach der Ausbildung ein, nach Ableisten der Wehrpflicht kammen die beiden Betroffenen zurück in den Betrieb. Für weniger als einen Monat (Restlaufzeit des Jahresvertrags), danach war der Zeitvertrag ausgelaufen und wurde nicht mehr verlängert.

Pönk

Geschrieben
Darauf würde ich mich nicht verlassen. Wenn bis zum Einberufungstag nichts wegem dem KDV Antrag kommt, dann muss man erstmal zum Bund. Und dort bleibst Du bis der KDV Antrag genehmigt oder abgelehnt wird.

Frank

Bei mir war das anders, ich habe erst nach Erhalt der Einberufung verweigert, daraufhin erhielt ich ein Schreiben dass die Einberufung zurückgenommen wurde, bis ein Ergebnis meines KDV-Schreibens vorliegt.

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