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Geschrieben

Hoi,

sagt mal wenn der Betrieb zu mir sagt, das ich auf die Arbeit kommen soll und mal den einen Tag nicht in die Schule gehen soll ... dürfen die des?

Bei uns ist es halt momentan mehr als Unterbesetzt und wir kommen sonst nicht mehr nach mit der Arbeit ...

Heute hat nämlich die Schule deswegen hier angerufen und n mega Stress am Telefon gemacht ...

Frohe Ostern :rolleyes:

west

Geschrieben

Aus dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Zweiter Abschnitt

Inhalt des Berufsausbildungsverhältnisses

Erster Unterabschnitt. Pflichten des Ausbildenden

§7 Freistellung

Der Ausbildende hat den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Das gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind

Geschrieben

War auch einige male vom Unterricht aus betrieblichen Gründen befreit. Wir haben immer ein Antrag auf Freistellung zur Schule gefaxt. Gab nie Probleme.

Geschrieben

Waren bei uns auch etliche aus der BS-Klasse die auf Antrag für ein paar Tage freigestellt wurden. Aus dringenden betriebl. Gründen.

Frag doch mal deinen Chef/Zuständigen, ob der nicht mal in der Schule (nach den Weihnachtsferien) anruft, und das ganze klärt und für die Zukunft eine adäquate Vorgehensweise bei der Schule erfrägt.

Geschrieben

Dabei fällt mir ein, mit wem hat denn die Schule bei euch gesprochen?

Die reden doch meinstens mit dem Chef oder in größeren Firmen mit dem Ausbildungsbeauftragten. Da wäre doch schon die erste Chance zur Aufklärung gewesen.

Frank

Geschrieben

Die Befreiung aus betrieblichen Gründen (sei es eine betriebliche Fortbildungsmassnahme, interne Schulung oder schlicht und ergreifend ein für die Ausbildung sehr interessanter Aussentermin) ist kein Problem, es muss halt bloss vorher mit den entsprechenden Formalitäten (je nach Schule, meist ein Faxformular) geklärt sein. Einfach wegbleiben hat keine BBS gerne. Wenn du einfach weggeblieben bist hat dein Ausbilder das vergeigt, also solltest du diesen auch bitten die Sache geradezurücken, dh. sich mit der Schule in Verbindung zu setzen.

Geschrieben

Hi,

da hier so oft "kein Problem" etc fällt möchte ich noch einmal daraufhinweisen, dass ein Fernbleiben vom Berufsschulunterricht ein Verstoß gegen das Berufsbildungsgesetz darstellt.

mfg, Shrek

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