Gast vplus Geschrieben 3. Januar 2005 Geschrieben 3. Januar 2005 Hallo allerseits, ein Arbeitgeber kündigt einem Arbeitnehmer betriebsbedingt mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende. Der Arbeitnehmer findet wieder einen neuen Job. Allerdings sieht es dann so aus, dass der Arbeitnehmer den neuen Job nur bekommt, wenn er 2 Monate eher bei seinem Ex-Arbeitgeber aufhört, weil der neue AG nicht so lange auf ihn warten möchte. Um den Job zu bekommen und erstmal nicht arbeitslos zu werden, schließt der Arbeitnehmer mit seinem Ex-Arbeitgeber einen Aufhebungsvertragvertrag ab. Es sieht dann hinterher so aus, dass der neue Arbeitgeber den Arbeitnehmer innerhalb der Probezeit nach 6 Monaten wiederum ordentlich kündigt. Meine Frage nun dazu. Stimmte es, dass man in so einer Situation als Arbeitnehmer eine Sperre beim Arbeitslosengeld bekommt? Gruß vplus Zitieren
ITSE Geschrieben 11. Januar 2005 Geschrieben 11. Januar 2005 im Land der Ausnahmen und des Papierkrams kann ich mir vorstellen, dass dieser Sachverhalt wohl keine Sperre auslösen würde ;-) Zitieren
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