Gast vplus Geschrieben 3. Januar 2005 Teilen Geschrieben 3. Januar 2005 Hallo allerseits, ich mache berufsbegleitend ein Fernstudium und muss da ab und zu samstags zu so Präsenzveranstaltungen hinfahren. Stimmt es, dass man bei der Steuererklärung für den Besuch von Präsenzveranstaltungen im Rahmen eines Fernstudiums einen Verpflegungsmehraufwand von 6 Euro geltend machen kann, wenn man 8 Stunden von zu Hause abwesend gewesen ist? Gruß vplus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
painspotting Geschrieben 4. Januar 2005 Teilen Geschrieben 4. Januar 2005 Hallo, versuchen kann man es. Ich habe meine Berufsschultage auch so geltend gemacht- wurde akzeptiert. OT: Wie ist deine Probearbeit gelaufen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast roaxius Geschrieben 6. Januar 2005 Teilen Geschrieben 6. Januar 2005 Zum Verpflegungsmehraufwand gilt folgendes: 24 Stunden Abwesenheit: 24,-EUR >14 Stunden: 14 EUR >8 Stunden: 6 EUR siehe z.B. http://www.steuerthek.de/tippsurteile/tipp0305.htm#Sind%20Sie%20in%20Ihrer%20Ausbildung%20dienstlich%20unterwegs? Du kannst dazu auch noch Fahrtkosten absetzen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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