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Geschrieben

Hi leute

ich hab gehört man darf zur Zwischeprüfung ein Buch benutzen als Hilfsmittel.

Des Buch heißt IT-Handbuch, IT-Systemelektorinker/in, Fachinformatiker/in

Stimmt das darf man das Buch benutzen ?

Und darf man in das Buch dann auch was reinschreiben ?

Wollt nur mal wissen ob das die IHK zulassen würde :)

thx, mfg byte

Geschrieben
Stimmt das darf man das Buch benutzen ?

Und darf man in das Buch dann auch was reinschreiben ?

Wollt nur mal wissen ob das die IHK zulassen würde :)

Tja, das ist nun gaaanz schwer zu beantworten, weil die einzelnen IHKn nicht eine IHK sind, das bei den einzelnen IHKn unterschiedlich sein kann und Du leider nicht angegeben hast, welche IHK für Dich zuständig ist. ;)

Geschrieben

Hi,

ohne Gewähr - aber ich glaube, dass Hilfsmittel nur in der AP zugelassen sind, aber wie meine Vorposter ( ;) )schon sagten, ist es von IHK zu IHK unterschiedlich, ob - und welches Buch nun erlaubt ist. Frag nach, dann kann nix schief gehen ....

Viel Glück bei der ZP ! FDISK

Geschrieben
ich hab gehört man darf zur Zwischeprüfung ein Buch benutzen als Hilfsmittel. Des Buch heißt IT-Handbuch, IT-Systemelektorinker/in, Fachinformatiker/in

In den "IHK-GBA-News" heisst es dazu:

-------------------- Zitat Anfang --------------------

Ausgabe 3/01

Schriftliche Zwischenprüfungen

IT-Berufe

Hilfsmittel für die Zwischenprüfungen der IT-Berufe

Neben dem Taschenrechner ist ab dem Prüfungstermin Herbst 2001 analog zu den Abschlussprüfungen auch bei den Zwischenprüfungen ein Tabellenbuch als Hilfsmittel zugelassen.

Im Sinne eines ordnungsgemäßen und kontrollierbaren Prüfungsablaufes sowie einer einheitlichen Prüfungsdurchführung darf jeder Prüfling nur ein Tabellenbuch verwenden. Ausgenommen hiervon ist nur der (seltene) Ausnahmefall, dass ein Tabellenbuch keine Formelsammlung enthält und diese separat zur Prüfung mitgeführt wird. Die Verwendung mehrerer Tabellenbücher durch einen Prüfling ist nicht zugelassen.

Es erfolgt keine Beschränkung auf eines oder wenige "Standardwerke" bestimmter Verlage oder Autoren, ebenso werden keine Empfehlungen für bestimmte Tabellenbücher ausgesprochen.

Nürnberg, 01-04-11

ry-to

-------------------- Zitat Ende --------------------

In BaWü wird diese Regelung wahrscheinlich - wie üblich - nicht gelten.

gruss, timmi

Geschrieben

Und darf man in das Buch dann auch was reinschreiben ?

Da wäre ich mal vorsichtig! Denn das obliegt letztlich dem persönlichen "Geschmack" des jeweiligen Prüfers (Aufsicht). Das kann man daher noch nicht einmal global für EINE IHK oder EINEN Prüfungsausschuss sagen.

Bei mir würde jemand, den ich mit einem manuell veränderten Buch erwische, rigoros von der Prüfung ausgeschlossen werden - und damit durchfallen. Denn mein höchster Grundsatz lautet "Chancen-Gleichheit für alle".

gruss, timmi

Geschrieben
Da wäre ich mal vorsichtig! Denn das obliegt letztlich dem persönlichen "Geschmack" des jeweiligen Prüfers (Aufsicht). Das kann man daher noch nicht einmal global für EINE IHK oder EINEN Prüfungsausschuss sagen.

Bei mir würde jemand, den ich mit einem manuell veränderten Buch erwische, rigoros von der Prüfung ausgeschlossen werden - und damit durchfallen. Denn mein höchster Grundsatz lautet "Chancen-Gleichheit für alle".

gruss, timmi

Bei unserer Abschlussprüfung hiess es, das es erlaubt sei, aber im einzelfall, wenn soetwas der Aufsicht auffällt, das Tabellenbuch am Ende der Prüfung mit eingesammelt wird und der Prüfungsausschuss dann bei der Korrektur der Prüfung dieses in Augenschein nimmt und dann entscheidet!

Geschrieben
Ahso ich denk mal des wird die IHK sein die für des Bundesland Bayern zuständig ist (weiß jetzt aber leider nicht welche des is oder obs da mehrere gibt)

Dein Ausbildungsvertrag musste an die IHK gehn - schau da mal nach & frag explizit dort, was für deine Prüfung gilt. Für mich ist zB die IHK München zuständig & einer aus dem PA sagte sinngemäß "Was interessiert mich, was die in Augsburg machen?"

Geschrieben

Also ich hab mal bei der zuständige IHK angerufen und die haben gesagt ich darf wie schon o.g. das Buch benutzen und auch reinschreiben.

Man darf nur keine zusätzlichen Blätter reinlegen.

mfg byte

Geschrieben
Also ich hab mal bei der zuständige IHK angerufen und die haben gesagt ich darf wie schon o.g. das Buch benutzen und auch reinschreiben.

Eine kleine Anmerkung am Rande. Vor ein paar Zwischenprüfungen ist folgendes passiert. Der Leitende bei der Zwischenprüfung hat entschieden, dass nur jungfräuliche Bücher verwendet werden dürfen.

Was machst Du dann. Entweder Du besorgst dir wo auch immer in der kürze der Zeit eine zweite Ausgabe oder Du teilst dir eine mit dem Nachbarn.

Andere Möglichkeit ist zu protestieren und die IHK anzurufen. Ob letztes was bringt innerhalb von ein paar Minuten bezweifel ich.

Ich empfehle immer nicht rein zu schreiben. Denn wenn die IHK sagt bei der Zwichenprüfung dürft ihr Anmerkungen im Buch haben und dann bei der Abschlussprüfung nicht dann mußt entweder ein neues Buch kaufen oder dir ein jungfräuliches leihen gehen.

Ich weiss gar nicht, was ihr immer in das Buch schreibt. Die Bücher sind doch mittlerweile so gut, dass zu fast jedem Thema das wichtigste drin steht.

Wie oben schon gesagt. Nur so als kleine Anmerkung am Rande.

Frank

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