tschief Geschrieben 17. Januar 2005 Geschrieben 17. Januar 2005 Moin, ich habe folgendes Problem, ich bin im 3. Ausbildungsjahr zum FiSi und habe aufgrund einer Krankheit (Krankenhaus & Reha) 2 komplette Blöcke in meiner Berufsschule verpasst. Deshalb bisher auch keine Arbeiten geschrieben / Noten erhalten. Nun hat der Rektor unserer Schule meinem Ausbilder eine Email geschrieben, wo sinngemäß drinsteht, dass ich mich nicht zur Abschlussprüfung anmelden darf, aufgrund fehlender / schlechter Noten. Ich hab nun überall gesucht, ob die Schule so etwas darf, mir geht es absolut nicht um das Berufsschulzeugnis, ich will nur die Ausbildung abschließen ... rein von der Logik her, wenn ich eine Fremdenprüfung mache, habe ich ja auch keine Schulnoten ?! Vielen Dank! -Matthias PS: Ich komme aus BaWü, wenn das wichtig ist. Zitieren
IT_Hoschi Geschrieben 17. Januar 2005 Geschrieben 17. Januar 2005 moin tschief... also grundsätzlich hat der gute mann recht. wobei es mehr um die fehlende zeit als um die noten geht. ich mache den fisi im schnelldurchgang in 2 jahren und hab die hälfte inzwischen rum. unser chef am bildungsinstitut mahnt auch immer wieder die fehlzeiten an. laut ihk, die ja die prüfung abnimmt, darf max. 10 % der zeit gefehlt werden. also effektiv 2 tage im monat bei mir. ich denke bei dir wirds nicht anders sein. schlimmstenfalls musste die fehlenden noten nachschreiben und dann deine prüfung im kommenden jahr nachholen. vielleicht gibts ja auch mildernde umstände. sanfte grüsse it_hoschi Zitieren
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