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Geschrieben

Hi,

mir stellt sich zur Zeit folgendes Problem:

Ich habe letzte Woche meine Prüfung bestanden und mein Ausbildungsvertrag ist damit beendet. Mein Betrieb will mich weiter beschäftigen, nur leider ist der Abschluss eines Arbeitsvertrages ein Riesen-Bürokratie-Krams, deswegen sitze ich nun zu Hause und warte auf meinen Arbeitsvertrag. Da das noch bis zu 6 Wochen dauern kann, wurde mir jetzt eine Praktikumsstelle von meinem Chef angeboten. Gleiche Tätigkeit, nur anderer Vertrag - solange bis der Arbeitsvertrag da ist.

Jetzt wollte ich heute eigentlich zum Arbeitsamt, um mich bis zu Beginn des Praktikums arbeitslos zu melden. Mir wurde aber jetzt von meinem Arbeitskollegen gesagt, dass mir dadurch Nachteile entstehen könnten, da ich ja bisher schon 3 Jahre gearbeitet habe, und wenn mich jetzt arbeitslos melde, würden mir diese drei Jahre bei zukünftiger Arbeitslosigkeit nicht angerechnet werden.

Zusammengefasst:

- Ich bin seit 12. Januar faktisch ohne Arbeit.

- Meine zukünftige Stelle ist gesichert, es kann aber noch 4-6 Wochen dauern bis ich einen Arbeitsvertrag bekomme.

- Mein Chef will mich vorübergehend als Praktikant einstellen (rückwirkend zum 12. Januar) solange bis der Vertrag da ist.

- Das Praktikum wäre wahrscheinlich entgeldlich, ich würde also Gehalt beziehen (wenn auch nicht gerade viel)

- Krankenversichert bin ich über meine Eltern. (<23 Jahre)

Fragen:

Soll ich mich jetzt arbeitslos melden? Auch wenn ich nächste Woche schon mit dem Praktikum beginne?

Enstehen mir dadurch Nachteile, wird meine Arbeitszeit dann später nicht angerechnet? (Stichwort: Durchgehende Beschäftigung)

Soll ich trotzdem arbeitslos gemeldet bleiben, wenn ich mein Praktikum angetreten habe (solange bis ich einen richtigen Arbeitsvertrag habe).

Danke schonmal für Antworten.

Gruß

Geschrieben

Das Arbeitsamt braucht ca. 4-6 Wochen, bis Du zum ersten Mal ALG bekommst. Von daher lohnt es sich wohl kaum, wenn Du Dich für diesen kurzen Zeitraum arbeitslos meldest. Seh das ganze doch einfach als (unbezahlten) Urlaub ;)

Geschrieben
Enstehen mir dadurch Nachteile, wird meine Arbeitszeit dann später nicht angerechnet? (Stichwort: Durchgehende Beschäftigung)

Hast Du eine beschäftigungsfreie Zeit ohne Dich arbeitssuchend gemeldet zu haben, fehlt Dir die Zeit später in der Anwartschaft für die Rente.

(An alle, die gerne oder unabsichtlich Themen "verfremden", bitte an dieser Stelle keine Diskussionen über Rente, das ist hier nicht das Thema.)

Soll ich trotzdem arbeitslos gemeldet bleiben, wenn ich mein Praktikum angetreten habe (solange bis ich einen richtigen Arbeitsvertrag habe).

Wenn Du arbeitssuchend gemeldet bist, musst Du das Praktikum anzeigen bzw. genehmigen lassen; das nicht vergessen, solltest Du Dich arbeitssuchend melden wollen.

Geschrieben
Das Arbeitsamt braucht ca. 4-6 Wochen, bis Du zum ersten Mal ALG bekommst. Von daher lohnt es sich wohl kaum, wenn Du Dich für diesen kurzen Zeitraum arbeitslos meldest. Seh das ganze doch einfach als (unbezahlten) Urlaub ;)

s.o., es geht bei einer Meldung nicht nur um eine Geldleistung.

Geschrieben
s.o., es geht bei einer Meldung nicht nur um eine Geldleistung.

Das ist korrekt, deswegen empfehle ich jedem sich für so einen kurzen Zeitraum trotzdem arbeitslos zu melden, da hierbei die Beiträge für die Rentenversicherung weitergezahlt werden.

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