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Ab wann kann man Bestellungen stornieren?


Saga

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Hi Leute,

ich hab vor mittlerweile 2 Monaten etwas bei X-tra-X bestellt, das ich eigentlich zu Weihnachten (2004, nicht 2005) haben wollte. Einen Artikel gab's nicht mehr, dafür hab ich das Geld zurückbekommen, und auf die Gruftie-Babysachen warte ich immer noch. Ehrlich gesagt bin ich's leid. Weihnachten ist rum, die Geschenke konnte ich nicht ans Kind bringen und wenn die sich noch'n Monat Zeit lassen passt das Zeug eh nimmer.

Kann ich die Bestellung jetzt einfach stornieren oder muss ich jetzt echt warten, bis die in die Pötte kommen? :confused:

Gruss

Saga

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hallo saga,

also, folgendes steht in den agb's von denen:

5. Widerrufsrecht

Wenn Ihr unsere Waren nicht in einem unserer Läden, sondern per Brief, Fax, Anruf oder E-Mail bestellt habt, steht Euch ein Widerrufsrecht zu. Für das Widerrufsrecht gelten die Regelungen, die im einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden

Widerrufsbelehrung

Ihr könnt Eure Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) oder durch Rücksendung der bestellten Ware widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt einer Belehrung über das Widerrufsrecht mit dem hier wiedergegebenen Inhalt. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware an:

durch den einen satz (fett markiert) verstehe ich das so, dass du nach erhalt der ware 2 wochen das Recht hast das zurückzuschicken.

also solltest du es auch vorher noch widerrufen können, bevor du es hast...

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Hast du eine solche Belehrung unterschrieben? Dann wären die zwei Wochen ja schon rum.

Ansonsten befindet sich der Lieferant im Verzug. Du solltest die Leistung anmahnen und eine angemessene Frist setzen. Schreibe auch hinein, dass du nach erfolglosen Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktreten wirst.. (ich schlage mal ohne genauere Kenntnis 2 Wochen vor!) Danach solltest du zurücktreten dürfen.

Aus Beweissicherungsgründen wäre an ein Einschreiben zu denken.

Gruß

Menzemer

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durch den einen satz (fett markiert) verstehe ich das so, dass du nach erhalt der ware 2 wochen das Recht hast das zurückzuschicken.

also solltest du es auch vorher noch widerrufen können, bevor du es hast...

Wenn du eine Bestellung machst (Internet oder email o.ä.) und eine Bestätigung bekommst (email z.B.) dann gilt das als Zusage und somit als Vertrag. Wenn der Händler dir die Teile nicht liefert, bricht er diesen Vertrag und nach 2-3 Wochen kannst du Nachfragen und auf Erfüllung des Vertrages (sprich Lieferung) bestehen. Wenn sich dann immernoch nichts tut, kannst du vom Vertrag zurücktreten, mit der Begründung, dass der Händler seinen Teil (die Lieferung) nicht eingehalten hat.

Also schickst du am besten mal ne Mail hin und frägst was los ist. Wenn keine Rückmeldung kommt oder nur, dass es noch dauert kannst du eine weitere Mail schicken und sagen, dass du die Lieferung nicht mehr willst. du kannst auch gleich den 2ten Schritt machen, geht u.U. auch so durch. Auf jeden Fall musst du die Ware, falls sie dir z.B. morgen geliefert würde, nicht (mehr) annehmen.

EDIT:

Eigentlich hat Menzemer das ja schon geschrieben, ich hab aber nur bis zum Beitrag davor gelesen :schaem:

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Hast du eine solche Belehrung unterschrieben? Dann wären die zwei Wochen ja schon rum.

Wenn du eine Bestellung machst (Internet oder email o.ä.) und eine Bestätigung bekommst (email z.B.) dann gilt das als Zusage und somit als Vertrag.

ist die frage, ob man die belehrung unterschreiben muss. ich hatte jetzt daran gedacht, dass sie die vielleicht mit erhalt bekommt, aber es könnte natürlich sein, dass das in der Bestätigungsmail stand.

wie ist das mit dem verzug? kann der lieferant in verzug kommen, wenn er gar keine lieferzeit garantiert hat? steht nix von in den AGB glaube ich.

Aber hier, ich hab noch was gesehen: :mod:

Wird Euch die Wartezeit auf einen Artikel zu lange bitten wir um Eure telefonische oder schriftliche Stornierung.

Eine Stornierung sollte also auch ohne irgenwelche vorhergehenden Mahnungen möglich sein.

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Na dann ist es ja einfach...

In Verzug gerät der Händler ansonsten erst durch die Mahnung.

Für das 2-wöchige Rücktrittsrecht muss man m.W. getrennt unterschreiben ansonsten gelten längere Fristen (bitte selbst im BGB nachschauen, Stichwort "Fernabsatz", bin jetzt zu faul, bin Beamter... :beagolisc )

Gruß

Menzemer

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