OracleFan Geschrieben 19. Januar 2005 Geschrieben 19. Januar 2005 Hallo Zusammen, meine Frau beendet diesen Monat ihre Ausbildung und wie es aussieht wird sie nicht übernommen. Mir ist nun nicht ganz klar ob sie Arbeitslosengeld erhalten wird und wenn ja wie es berechnet wird. Grund: Sie ist ja mit mir verheiratet und ich verdiene nicht gerade wenig. Hat sie denn Anspruch auf Arbeitslosengeld und werden meine Bezüge debei angerechnet? Würde mich über eure Antworten freuen. Zitieren
tgb Geschrieben 19. Januar 2005 Geschrieben 19. Januar 2005 -editiert- Hab nochmal gegoogelt: Stichwort Unterhaltspflicht! Demnach wird Dein Einkommen sehr wohl angerechnet. Sorry, war aufgrund eigener Erfahrungen vom Gegenteil ausgegangen. Zitieren
OracleFan Geschrieben 19. Januar 2005 Autor Geschrieben 19. Januar 2005 kannst du mir deinen quelle nennen. ich hab nichts brauchbares bei google gefunden Zitieren
tgb Geschrieben 19. Januar 2005 Geschrieben 19. Januar 2005 Link Wobei ich gerade feststelle, dass es da um eine schulische Ausbildung ging. Daher müßte es für Deine Frau einen Mindestsatz geben, da sie ja während der Ausbildung eingezahlt hat. Bin aber kein Arbeitsrechtexperte. Hatte nur in der Bekanntschaft einen Fall, bei dem das Einkommen des Ehepartners in so einer Situation keine Rolle spielte. Hast Du denn schon mal die Boardsuche zu dem Thema bemüht? Falls da nichts rauskommt, kann Dir vielleicht das wandelnde Board-Arbeitsrechtslexikon helfen? *nach Bimei schiel* *duck* Zitieren
hmaas Geschrieben 19. Januar 2005 Geschrieben 19. Januar 2005 Grund: Sie ist ja mit mir verheiratet und ich verdiene nicht gerade wenig. Hat sie denn Anspruch auf Arbeitslosengeld und werden meine Bezüge debei angerechnet? - Rechtzeitig Arbeitssuchend melden, sonst gibts Sperrzeiten - Dein Gehalt wird beim Arbeitslosengeld I nicht angerechnet (aber beim Arbeitslosengeld II) - Die Steuerklasse spielt aber bei der Berechnung mit. Das auf der Grundlage beitragspflichtiger (Brutto-)Arbeitsentgelte ermittelte kalendertägliche Bemessungsentgelt wird um die -Lohnsteuer nach der auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Steuerklasse und Solidaritätszuschlag gemäß Steuertabelle, -Sozialversicherungsbeiträge pauschaliert mit insgesamt 21 % vermindert. (Dierektlink geht mein ich nicht, aber so gehts:) www.arbeitsagentur.de > Arbeitnehmer Informationen > Geldleistungen > Arbeitslosengeld > Dauer und Höhe > Ermittlung des Leistungssatzes. Bei meinen Eltern hat sich ein frühzeitiger Wechsel der Steuerklassen gerechnet. Hoffe ich konnte helfen Pönk Zitieren
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