Scrat Geschrieben 21. Januar 2005 Teilen Geschrieben 21. Januar 2005 Moin zusammen, ich habe bald meine mündliche Prüfung und danach bin ich mit meiner Ausbildung fertig. Ich werde nicht übernommen, werde also erstmal Arbeitslos sein. Nun meine Frage, was muss ich zum Abschluss meiner Ausbildung im Betrieb alles beachten? Also zum Beispel das man ein Zeugnis von der Firma bekommt usw... Oder sagt man nur "Tschüss war schön..." Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
binfalse Geschrieben 21. Januar 2005 Teilen Geschrieben 21. Januar 2005 Du musst deine bevorstehende Arbeitslosigkeit umgehend der Agentur für Arbeit melden (wenn du es nicht bereits getan hast). Dort wird man dir dann ein Formular (Arbeitsbescheinigung) aushändigen, welches vom Arbeitgeber auszufüllen ist. Bevor dies nicht geschehen ist, bekommst du kein Arbeitslosengeld. Du solltest zusehen das du vom Betrieb ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, deine Lohnsteuerkarte, und evt. eine Urlaubsbescheinigung bekommst. Da es aber noch recht früh im Jahr ist, ist diese Urlaubsbescheinigung nicht ganz so wichtig, denn auf ihr wird vermerkt wieviel Jahresurlaub dir bereits gewährt wurde. Diese Information wäre für einen neuen Arbeitgeber interessant. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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