Aquano Geschrieben 1. Februar 2005 Teilen Geschrieben 1. Februar 2005 Wer sagt das??? Ich! Die Berufsgenossenschaften zahlen in der Regel nicht für Unfälle bei fachfremden Tätigkeiten. Extremes Beispiel: Der FI'ler soll das Dach der Firma decken und fällt dabei von jenem, die Berufsgenossenschaft wird sicherlich nicht zahlen... Beim Schneefegen verhält sÃch das genauso, ebenso für Umzüge etc. Auch wenn das Tätigkeiten sind die im "privaten" Bereich jeder macht, sind das Tätigkeiten die mit dem Beruf und den damit verbunden Risiken (Wegeunfälle, Arbeitsunfälle) nichts zu tun haben und daher nicht versichert sind. Kannst aber auch gerne dort nachfragen Gruß Aq! EDIT: Arbeitsunfälle sind Unfälle, die die Beschäftigten bei ihrer Arbeit oder auf mit der Arbeit verbundenen Dienstwegen erleiden. Entscheidend ist, dass ein Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit besteht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Citrus-Motte Geschrieben 1. Februar 2005 Teilen Geschrieben 1. Februar 2005 Arbeitsunfälle sind Unfälle, die die Beschäftigten bei ihrer Arbeit oder auf mit der Arbeit verbundenen Dienstwegen erleiden. Entscheidend ist, dass ein Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit besteht.Aber sobald man die Arbeiten im Auftrag des Unternehmers, dem gegenüber man schließlich weisungsgebunden ist, ausübt, besteht doch ein Zusammenhang zu der beruflichen Tätigkeit. Kein Zusammenhang ist z.B. gegeben, wenn Du zwar an der Arbeitsstelle bist, aber verletzt wirst, weil Deine Frau vorbei kommt und Dir mit dem Hammer über den Schädel schlägt, weil sie herausgefunden hat, dass Du sie am Wochenende mit ihrer Freundin betrogen hast. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aquano Geschrieben 1. Februar 2005 Teilen Geschrieben 1. Februar 2005 Aber sobald man die Arbeiten im Auftrag des Unternehmers, dem gegenüber man schließlich weisungsgebunden ist, ausübt, besteht doch ein Zusammenhang zu der beruflichen Tätigkeit. Kein Zusammenhang ist z.B. gegeben, wenn Du zwar an der Arbeitsstelle bist, aber verletzt wirst, weil Deine Frau vorbei kommt und Dir mit dem Hammer über den Schädel schlägt, weil sie herausgefunden hat, dass Du sie am Wochenende mit ihrer Freundin betrogen hast. Naja nicht ganz: Einschränkungen des Weisungsrechts können sich aus Einzelarbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder gesetzlichen Regelungen ergeben. Die Weisungen müssen sich also an den Arbeitsvertrag halten. Wird nach dem Arbeitsvertrag eine andere Arbeit geschuldet, reicht das Weisungsrecht nicht aus, eine solche Zuweisung zu rechtfertigen. Ich bezweifel das Schnee schüppen im Ausbildungsvertrag steht... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Woodstock Geschrieben 1. Februar 2005 Teilen Geschrieben 1. Februar 2005 Also mit dem Dach decken kann ich verstehen, und ist sicher auch so. Mit dem Schnee schüppen wäre ich da vorsichtig. Das ist keine "gefährliche" Tätigkeit wie auf einem Dach rumspazieren. Und es ist eben eine Tätigkeit die zum tätglichen Leben dazu gehört, was man vom Dachdecken nicht behaupten kann. Also um seine Versicherung braicht man sich ganz sicher keine Sorgen machen. Gruß, Bine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aquano Geschrieben 1. Februar 2005 Teilen Geschrieben 1. Februar 2005 Ich wäre vorsichtig mit der Aussage :mod: Also um seine Versicherung braicht man sich ganz sicher keine Sorgen machen. Und Unwissenheit bringt in dem fall auch kein Geld... Die Berufsgenossenschaft versichert nur Risiken die mit dem Beruf zusammenhängen (Wege, Arbeit). Ein Unfall bedingt durch eine Tätigkeit, die ausserhalb der "normalen" Tätigkeiten oder durch Tätigkeiten nach der gesetzlichen Arbeitszeitregelung entstehen sind nicht durch die Berufsgenossenschaft versichert. Das Räumen von Schnee wird einem IT'ler mit großer Wahrscheinlichkeit nicht als berufsbezogene Tätigkeit im Sinne des Arbeitsvertrages anerkannt (Vielleicht schüppt er ja ein ERM in den Schnee...). Ich finde leider keine Urteile dazu, da sich entweder keine (schlimme) Unfälle dabei ergeben haben oder ich bin zu blöd zum Suchen (kommt auch mal vor). Evt. kannst Du mir ja das Gegenteil beweisen. Muss man von einem Büro ins nächste ziehen und schleppt dabei Kisten, ist dies auch nicht versichert (Umzüge gehören nicht zum Aufgabenbereich eines IT'lers), warum sollte das im Zusammenhang mit Schnee schüppen anders sein. Fällt mir die Kiste auf den Fuß, wird mich die BGN auch fragen, warum ich diese Tätigkeiten ausgeführt habe. Fakt ist auf jeden Fall, dass es der Azubi nicht machen muss Gruß Aq! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Spik3 Geschrieben 3. Februar 2005 Teilen Geschrieben 3. Februar 2005 Ja ich wurde nicht übernommen bzw. nur für 2Wochen, aber das hatte nichts mit meiner Einstellung zu tun, in diesem kleinen privaten Betrieb war immer nur 1Geselle, der da schon 20jahre ist, es waren nie mehr als dieser Geselle da und wenn dann nur für kurze Zeit. Alle beiden vor mir die ausgelernt haben sind abgehauen weil der Chef eben letztlich mehr schlechte Seiten hatte als gute, ich wollte auch nicht übernommen werden und hätte so oder so aufgehört in diesem Betrieb von daher...^^ Das die fachfremde Arbeiten relativ sind ist klar, grade bei Elektriker is das so, da viele allgemeine Arbeiten anfallen die auch zum Job gehören. Aber schnee hat nichts mit Elektrik zu tun...obwohl doch is ja wasser und wasser ist elektrisch leitent...also doch nicht so fachfremd, dann kann der Azubi auch schnee schaufeln. Und das der FI Dachdecken muss < wer sowas noch zumutbar findet da kann man nurnoch den Kopf schütteln, jemand in einen Gefahrenbereich schicken der garnicht qualifiziert für sowas ist. Es ist immer ein geben und nehmen und es ist nicht so das ich immer so hart bin in diesen Sachen, unser chef wollte halt das wir vielmehr geben als wir hätten müssen gesetzlich und am besten weniger geben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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