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Vertragsklausel / Zeugnis


Empfohlene Beiträge

hi,

ich hätte mal wieder 2 fragen.

in meinem arbeitsvertrag steht folgendes:

Wettbewerbsverbot

Der Arbeitnehmer ist bereit, auf Wunsch des Arbeitgebers und solange der Arbeitsvertrag nicht von einer

Seite gekündigt worden ist, für die Zeit nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses, einem Wettbe-

werbsverbot, das den gesetzlichen Vorschriften entspricht, zuzustimmen.

was bedeutet das genau? was darf ich, und was nicht? ich denke mal, das würde bei einem neuen arbeitsverhältnis in kraft treten, oder?

und als weiteres würde mich interessieren, was passiert, wenn ich zweimal das selbe zeugnis (einmal auls ausbildungs- und einmal als arbeitszeugnis) erhalten würde? ein paar stellen umformuliert (eben, wegen ausbildung/arbeit). kommt das gut, wenn mans ich mal wo bewirbt, und die beiden zeugnisse liegen nebeneinander?

danke schonmal

nextgen

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hallo IJK.

danke für deine antwort.

ich denke es ist auch schwierig immer ein komplett neues zeugnis auszustellen, zumal sich ja auch u.U. am verhalten etc. nichts geändert hat.

nunja, soviel dazu.

was mich noch interessieren würde. was ist eigentlich besser, sofern man einen neuen arbeitsvertrag unterschreiben hat. gekündigt zu werden, oder zu kündigen?

ich meine in zusammenhang mit arbeitslosengeld, falls es mit dem neuen nicht klappt (probezeit), aber auch bzgl. zukunftsplanung (bei späteren bewerbungsgesprächen darauf angesprochen werden etc.)

soweit ich weiß steht mir keine unterstützung zu, falls ich in der probezeit fliege.

ich frage deshalb, weil man evtl. da etwas verhandeln könnte, mit dem bisherigen arbeitgeber (auch bzgl. aufhebungsvertrag etc.).

danke schonmal

nextgen

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was mich noch interessieren würde. was ist eigentlich besser, sofern man einen neuen arbeitsvertrag unterschreiben hat. gekündigt zu werden, oder zu kündigen?

Arbeitsamt-technisch wird es wohl immer besser sein, gekündigt zu werden. Manche Firmen sehen es auch im Zeugnis nicht gerne, wenn dort verschlüsselt drinsteht, dass man einen Job gekündigt hat, weil man ein besseres Angebot bekommen wahrnehmen wollte.

Wenn man gekündigt wurde, wird natürlich die Frage auftauchen: "Warum wurden sie gekündigt?"

Hierzu ist es auch wichtig, ob Du mit Deinem ehem. Arbeitgeber in gutem Verhältnis auseinander gegangen bist.

Also durchaus eine sehr individuelle Frage.

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Arbeitsamt-technisch wird es wohl immer besser sein, gekündigt zu werden. Manche Firmen sehen es auch im Zeugnis nicht gerne, wenn dort verschlüsselt drinsteht, dass man einen Job gekündigt hat, weil man ein besseres Angebot bekommen wahrnehmen wollte.

Wenn man gekündigt wurde, wird natürlich die Frage auftauchen: "Warum wurden sie gekündigt?"

Hierzu ist es auch wichtig, ob Du mit Deinem ehem. Arbeitgeber in gutem Verhältnis auseinander gegangen bist.

ja, ich sehe das eigentlich genauso. ein gutes verhältnis (denke ich) lässt sich erhalten. von daher könnte man auch auf *gekündigt werden* umschwenken

(kann man dann noch gefahrlos einen aufhebungsvertrag abschliessen; muss/soll ich die abmachung dem neuen arbeitgeben bekanntgeben (nicht dass sich das später als *betrug* rausstellt, dass ich eigentlich gekündigt wurde, statt selbst zu gehen)).

nunja, ich denke die besten gründe wären sicher *betriebsbedingt*, oder? auch wenn bei sowas nicht unbedingt die besten zuerst ausscheiden.

das ist momentan eine heikle sache. und deshalb suche hier bei euch noch etwas rat! danke!

nextgen

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Achtung, nichts vermischen:

Eine Kündigung, egal von welcher Seite ist niemals ein Aufhebungsvertrag, auch nicht aus rechtlicher Sicht. Bei einem Aufhebungsvertrag verzichten im Prinzip beide Seite auf verschiedenste Ansprüche, wie z. B. Klagerecht, Kündigunsfrist.

ja, das ist klar.

entweder kündigen oder gekündigt werden, und dann einen aufhebungsvertrag.

die frage ist nur, ob ich auch mir einschränkungen bzgl. arbeitslosengeld etc. rechnen muss, wenn ich so einen vertrag abschliesse?

nextgen

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entweder kündigen oder gekündigt werden, und dann einen aufhebungsvertrag.

Nein, um einen Aufhebungsvertrag abzuschliessen ist keine Kündigung notwendig. Ihr trennt euch im Falle eines Aufhebungsvertrages in "beiderseitigem Einvernehmen".

die frage ist nur, ob ich auch mir einschränkungen bzgl. arbeitslosengeld etc. rechnen muss, wenn ich so einen vertrag abschliesse?

Da Du einen Aufhebungsvertrag abschliessen würdest, um eine neue Arbeitsstelle anzutreten (unbefristet), nicht.

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