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Wie viele Seiten darf das Inhaltsverzeichnis haben?


Danz

Empfohlene Beiträge

...frag ich mich grad. Ich schaff es zwar auf eine Seite aber mit Anlagenverzeichnis wird es nicht reichen.

Von meiner IHK weis ich nur:

" Gliederung (extra Blatt)"

heißt ja irgenwie EIN Blatt, oder? ALso ich bin bei der IHK Dresden, hat da jemand Erfahrungen, Ideen?

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