Osno11 Geschrieben 29. Januar 2005 Teilen Geschrieben 29. Januar 2005 Hallo zusammen, habe im letzten Jahr neben meiner Ausbildung noch einen Nebenjob gehabt. (Minijob -> 400 Euro Basis). Jetzt habe ich keine Ahnung, wie das auf dem Lonsteuerjahresausgleich vermerkt werden muss. Das Ausbildungsgehalt läuft auf der Lohnsteuerkarte... kein Problem... aber wo (???) wird der Minijob (ohne Lohnsteuerkarte) auf den Formularen des Finanzamtes hinterlegt? Für jeden Tip bin ich sehr dankbar::: :confused: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 29. Januar 2005 Teilen Geschrieben 29. Januar 2005 Der Laden wo Du den Minijob gemacht hast hat Dich ja sicher direkt oder über Steuerberater gemeldet. Frag die mal... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mikado Geschrieben 29. Januar 2005 Teilen Geschrieben 29. Januar 2005 der Minijob (ohne Lohnsteuerkarte) Ist es bei Minijobs ohne Lohnsteuerkarte nicht so, dass der Arbeitgeber eine Monats-Pauschale an das FA abführen muss und damit die Steuerschuld beglichen ist? Soweit ich weiß, musst Du das bei einer Einkommensteuererklärung nicht mehr erwähnen. Da kann ich mich aber auch täuschen. Bin kein Steuerfutzi. Ich würde auch erst beim AG nachfragen. Und übrigens: mit einem Anruf beim Finanzamt habe ich mir schon oft Geld für den Steuerberater gespart. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
e@sy Geschrieben 30. Januar 2005 Teilen Geschrieben 30. Januar 2005 Minijobs werden vom Arbeitgeber gemeldet und Pauschal versteurt. Also kannst du keine Angaben darüber machen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
zip Geschrieben 31. Januar 2005 Teilen Geschrieben 31. Januar 2005 Hallo, Muss ich als Azubi überhaupt einen Lohnsteuerjahresausgleich machen? Wenn ja, wie und warum? Lohnsteuer zahl ich ja noch nicht, nur Sozialabgaben. Kann mir da jemand ein paar Info´s zu geben? gruß zip Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Djohnson Geschrieben 31. Januar 2005 Teilen Geschrieben 31. Januar 2005 @Zip: Ja ich glaube du musst nicht wenn du nicht über die Freibetrags grenze kommst (7200 oder so, welche sich aber noch mit werbungskosten um rund tausend Euro strecken lässt....die genauen zahlen weiss ich nicht, alles Schätzungen). Ausnahme, du hast schonmal eine Steuererklärung gemacht, dann musst du jedes Jahr eine machen, auch wenn du weit unter dem Freibetrag bist. (Falls ich da falsch liege bitte Informieren, ist eher so eine GrauZone meines Wissens...jaja das Gefährliche Halbwissen :-)) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
zip Geschrieben 31. Januar 2005 Teilen Geschrieben 31. Januar 2005 Jo, dass war auch mein Gedankengang. Nun hätt ich aber noch eine Frage. Bekomme ich Geld vom Finanzamt ausgezahlt, oder wird alles was ich Steuerlich absetze nur von meinem Einkommen "abgezogen". So das ich rechtlich gesehen statt 6800€ zb. nur 5900€ laut steuererklärung verdient habe und damit evtl. wenn ich über die Freibetragsgrenze rutsche durch den Jahresausgleich drunter bleibe. Ich hoffe ihr versteht wie ich das meine. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hmaas Geschrieben 31. Januar 2005 Teilen Geschrieben 31. Januar 2005 Nun hätt ich aber noch eine Frage. Bekomme ich Geld vom Finanzamt ausgezahlt, oder wird alles was ich Steuerlich absetze nur von meinem Einkommen "abgezogen". Mit den Werbungskosten kannst du dein steuerliches Jahresbrutto senken. Von dem Jahresbrutto wird dann die Lohnsteuer für das Jahr berechnet und mit der gezahlten verglichen. Hast du mehr gezahlt wird dir der Betrag erstattet, hast du zuwenig bezahlt mußt du nachzahlen. Da mit der Steuererklärung auch die Förderungen für VL-Verträge von Vaterstaat beantragt wird, kann sich die Steuererklärung auch für dich Lohnen, wenn du einen VL-Vertrag hast. Pönk Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
zip Geschrieben 31. Januar 2005 Teilen Geschrieben 31. Januar 2005 Also, Für mich bedeutet das jetzt erstmal das ich nichts zurück bekomme weil ich nichts gezahlt habe, denn sozialabgaben sind davon wohl nicht betroffen. Das Mit den VL (Vermögenswirksamen Leistungen?) - Vertrag hab ich das allerdings nicht so ganz verstanden. Prinzipiell ist es doch so das 50% Arbeitnehmer & 50% Arbeitgeber in irrgend einen Fonds etwas einzahlen, was hat gevater staat damit zu tun? :confused: @Osno11 Sorry das ich hier grad einen Threat für meine Fragen missbrauche, ich hoffe dein Problem ist soweit geklärt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hmaas Geschrieben 31. Januar 2005 Teilen Geschrieben 31. Januar 2005 Das Mit den VL (Vermögenswirksamen Leistungen?) - Vertrag hab ich das allerdings nicht so ganz verstanden. Prinzipiell ist es doch so das 50% Arbeitnehmer & 50% Arbeitgeber in irrgend einen Fonds etwas einzahlen, was hat gevater staat damit zu tun? Also der AG kann VL zahlen maximal bis 40€, zahlt er weniger kann der AN diesen Betrag auf 40€ aus eigener Tasche aufstocken. Der VL-Betrag wird direkt vom Gehalt abgezogen bzw. überwiesen. Vaterstaat fördert bestimmte Sparvarianten, z.B. Bausparen und bestimmte Fonds. Natürlich gibt es da auch wieder Auflagen/Einschränkungen. z.B. Maximale Förderhöhe, maximales jährliches Einkommen, Dauer der Sparmaßnahmen, bzw. Ruhezeiten (insgesammt 7 Jahre). Schau mal hier nach, da wirds erklärt Hoffe geholfen zu haben Pönk Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
darkworld Geschrieben 1. Februar 2005 Teilen Geschrieben 1. Februar 2005 Nicht nur wegen der VL, auch wegen evtl bezogenen Goodies wie Kindergeld kann der Steuerausgleich wichtig sein, um Anhand der Werbungskosten nachzuweisen, dass man unter den Freibeträgen liegt. Grundsätzlich gilt: wer keine Steuern gezahlt hat, der bekommt auch nix wieder. (Schade, bei meinen Fahrkosten wäre das nen nettes Zubrot ) Wer schon was bekommen hat (Kindergeld, Ausbildungsbeihilfe etc) braucht u.U. den Nachweis dass er unter den Grenzen liegt (z.B. bei mehreren Jobs). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
zip Geschrieben 1. Februar 2005 Teilen Geschrieben 1. Februar 2005 okay, das ist genau die Info die ich haben wollte! Danke. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CrackImTal Geschrieben 4. Februar 2005 Teilen Geschrieben 4. Februar 2005 Du wirst nach Steuerklasse 6 besteuert, bekommst aber, da du unter eine bestimmten mindestlohngrenze bist deine Steuern zurrückbezahlt, genaueres kann ich dir ja auf anfrage mal zukommen lassen, ansonnsten klick dich mal durch die Webseite vom FinaAmt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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