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April = Arbeitssuchend?


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Hallo Leute,

ich bin bis 20.7.2005 in meinem jetztigen Betrieb beschäftigt. Ich bekomme leider nichts konkretes gesagt, ob ich weiter übernommen werde, oder ob das wirklich ein Vertragsende ist.

Jedenfalls hat mir die Frau aus der Personalabeteilung gesagt das ich mich 3 Monate vor Vertragsende beim Arbeitsamt, Verzeihung, der Arbeitsagentur, als arbeitssuchend melden muss, egal ob ich übernommen werde oder nicht!

Hat jemand Erfahrungen bzw. einen Tipp für mich? Bin ziemlich ratlos was das Thema angeht.

:confused: Grüsschen Namid

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Jedenfalls hat mir die Frau aus der Personalabeteilung gesagt das ich mich 3 Monate vor Vertragsende beim Arbeitsamt, Verzeihung, der Arbeitsagentur, als arbeitssuchend melden muss, egal ob ich übernommen werde oder nicht!

Wenn eine Übernahme bis dahin noch unklar ist, ja:

SGB III § 37b Frühzeitige Arbeitssuche

Personen, deren Versicherungspflichtverhältnis endet, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Im Falle eines befristeten Arbeitsverhältnisses hat die Meldung jedoch frühestens drei Monate vor dessen Beendigung zu erfolgen. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht wird. Die Pflicht zur Meldung gilt nicht bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis.

Ansonsten musst Du mit einer Minderung des Arbeitslosengeldes rechnen:

SGB III § 140 Minderung wegen verspäteter Meldung (gültig ab 01.01.2005)

Hat sich der Arbeitslose entgegen § 37b nicht unverzüglich arbeitsuchend gemeldet, so mindert sich das Arbeitslosengeld, das dem Arbeitslosen auf Grund des Anspruchs zusteht, der nach der Pflichtverletzung entstanden ist. Die Minderung beträgt [...]

Hat jemand Erfahrungen bzw. einen Tipp für mich? Bin ziemlich ratlos was das Thema angeht.

Einfach dort hingehen, dort bekommst Du dann die entsprechenden Anträge. Was Du vorher machen kannst ist, den AG um das Ausstellen einer Arbeitsbescheinigung und Kopie Deiner Lohnsteuerkarte bitten.

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Einfach dort hingehen, dort bekommst Du dann die entsprechenden Anträge. Was Du vorher machen kannst ist, den AG um das Ausstellen einer Arbeitsbescheinigung und Kopie Deiner Lohnsteuerkarte bitten.

Wozu brauchen die das? Naja im glaube ich sollte nicht zu viele Fragen stellen auf die es sowieso nicht wirklich eine vernünftige Antwort gibt.

:marine THX Namid

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