Woodstock Geschrieben 3. Februar 2005 Geschrieben 3. Februar 2005 Hallo, weiß jemand wie oft ein Arbeitnehmer befristet bei einem Arbeitgeber eingestellt werden darf?!?! Gibt es da Gesetze zu? Bin für jede zuverlässige Info dankbar. Gruß, Sabine
robotto7831a Geschrieben 3. Februar 2005 Geschrieben 3. Februar 2005 Ja es gibt dazu ein Gesetz. http://www.info-arbeitsrecht.de/Befristeter_Arbeitsvertrag/befristeter_arbeitsvertrag.html Frank Das müsste TzBfG § 14 Zulässigkeit der Befristung sein.
Moeki Geschrieben 3. Februar 2005 Geschrieben 3. Februar 2005 Nach 2 aufeinanderfolgenden befristeten 1 Jahresverträgen,wird das Arbeitsverhältnis automatisch auf unbefristet umgestellt.
robotto7831a Geschrieben 3. Februar 2005 Geschrieben 3. Februar 2005 Nach 2 aufeinanderfolgenden befristeten 1 Jahresverträgen,wird das Arbeitsverhältnis automatisch auf unbefristet umgestellt. Wo steht das? Frank
ingh Geschrieben 3. Februar 2005 Geschrieben 3. Februar 2005 Nach 2 aufeinanderfolgenden befristeten 1 Jahresverträgen,wird das Arbeitsverhältnis automatisch auf unbefristet umgestellt. Das mag in vielen Personalabteilungen so Usus sein: Gesetzlich ist festgelegt, dass man in dieser Situation nicht ein weiteres mal befristet eingestellt werden darf, da die Befristung insgesamt zwei Jahre erreicht hat. Somit kann eine weitere Anstellung nur unbefristet erfolgen.
ExAzubi Geschrieben 4. Februar 2005 Geschrieben 4. Februar 2005 Mit den befristeten Arbeitsverträgen läuft so : Max. 2 mal verlängern, danach darf man nicht mehr in der Firma arbeiten, oder der Vetrag muss unbefristet ausgestellt werden. Haben die befristeten Arbeitsverträge einen "sachlichen Grund" (z.B. Schwangerschaftsvertretung etc.) Darf der Arbeitgeber so oft verlängern, wie dieser sachliche Grund besteht. D.h. Befriestete Stelle ohne sachlichen Grund 2x verlängern, danach gehen oder "ewig" bleiben. Du bist als Schwangerschaftsvertretung eingestellt, und die Frau gebärt alle 3 Jahre ein neues Kind, kannst du so oft der Arbeitgeber will, bzw, die Frau gebärt verlängert werden.
Woodstock Geschrieben 4. Februar 2005 Autor Geschrieben 4. Februar 2005 Also ich habe das so verstanden in dem Gesetzestext der gepostet wurde dass der eine befristete Anstellung maximal drei mal bei und dem selben Arbeitgeber sein darf, und maximal 2 Jahre (ausgenommen der sachliche Grund). Ich bin nämlich erst für 1/2 Jahr eingestellt worden (wollte nur die zeit zwischen Ausbildung und Studium überbrücken und da passte diese Stelle so gut), habe danach eine weitere befristung für ein Jahr bekommen. Ich nehme also an dass man mich für weitere 6 Monate befristet einstellen könnte. Mal schauen was bei den Verhandlungen, die demnächst anstehen, herauskommt. Gruß, Sabine
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