Zum Inhalt springen

Berufsausbildung auf 2 1/2 Jahre verkürzen ?!


KaiPirinia

Empfohlene Beiträge

Hi!

Ich weiß ihr seid alle Fachinformatiker aber ich denke ihr könnt mir bei meiner Frage behilflich sein.

Ich lerne Informatikkauffrau und bin im 2. Lehrjahr. Da meine Noten einigermaßen gut sind, habe ich mir überlegt, meine Ausbildung zu verkürzen.

Wisst ihr genau wie das geht?

Also welche Vorraussetzungen ich erfüllen muss?

Für eine schnelle Antwort wäre ich super dankbar!!

Gruß u Kuß

KaiPirinia

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi !

Wenn Du während der Ausbildung verkürzen möchtest, musst mindestens einen Notenschnitt von 2 oder 2,5 haben. Dein Betreib muss zustimmen. Die Schule muss eine Empfehlung geben, ob sie diesen Vorgang befürwortet oder nicht. Bis der Antrag bei Handelskammer durch ist, kann es dauern.

Viel Glück,

El Chico

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von el-chico:

...musst mindestens einen Notenschnitt von 2 oder 2,5 haben. Dein Betreib muss zustimmen. Die Schule muss eine Empfehlung geben, ob sie diesen Vorgang befürwortet oder nicht. Bis der Antrag bei Handelskammer durch ist, kann es dauern...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo!

Der Betrieb braucht nicht zustimmen.

Wenn der Betrieb nicht zustimmt, kann es sein, dass du der IHK eine Befürwortung der Schule vorlegen musst.

Allerdings hatte mein Betrieb mir zugestimmt, so dass ich für o.g. Fall nicht aus eigener Erfahrung sprechen kann.

Die Schule wird die Befürwortung immer ausstellen, wenn der Notenschnitt entsprechend aussieht (<2,5).

Am besten, du fragst immer nochmal deine zuständige IHK.

Gruß

kreisler

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo zusammen,

verkürzen geht unter den Voraussetzungen, daß sowohl Schule als auch Betrieb dem Bewerber bescheinigen, daß "seine Leistungen dies rechtfertigen". Das bedeutet nach einem Beschluß des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, daß mindestens gute Leistungen sowohl in Schule als auch Betrieb vorgewiesen werden müssen. Das heißt, beide dualen Partner müssen eine Note von mindestens 2,4 bescheinigen.

Aufgrund eines entsprechenden Antrags (gibts bei den IHKs), entscheidet dann die IHK über die vorzeitige Zulassung zur Prüfung.

Also es geht nicht ohne Betrieb, allerdings muß er nicht ausdrücklich zustimmen, sondern nur eine bestimmte Bewertung abgeben.

hth, Martin

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...