KaiPirinia Geschrieben 23. Januar 2001 Teilen Geschrieben 23. Januar 2001 Hi! Ich weiß ihr seid alle Fachinformatiker aber ich denke ihr könnt mir bei meiner Frage behilflich sein. Ich lerne Informatikkauffrau und bin im 2. Lehrjahr. Da meine Noten einigermaßen gut sind, habe ich mir überlegt, meine Ausbildung zu verkürzen. Wisst ihr genau wie das geht? Also welche Vorraussetzungen ich erfüllen muss? Für eine schnelle Antwort wäre ich super dankbar!! Gruß u Kuß KaiPirinia Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
PICARD01 Geschrieben 23. Januar 2001 Teilen Geschrieben 23. Januar 2001 Hallo CAIPIRINHA! Ich glaube du musst einen gewissen Notenschnitt haben und eventuell muss die Firma noch zustimmen.Weis ich aber nicht so genau. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
el-chico Geschrieben 23. Januar 2001 Teilen Geschrieben 23. Januar 2001 Hi ! Wenn Du während der Ausbildung verkürzen möchtest, musst mindestens einen Notenschnitt von 2 oder 2,5 haben. Dein Betreib muss zustimmen. Die Schule muss eine Empfehlung geben, ob sie diesen Vorgang befürwortet oder nicht. Bis der Antrag bei Handelskammer durch ist, kann es dauern. Viel Glück, El Chico Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kreisler Geschrieben 23. Januar 2001 Teilen Geschrieben 23. Januar 2001 <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von el-chico: ...musst mindestens einen Notenschnitt von 2 oder 2,5 haben. Dein Betreib muss zustimmen. Die Schule muss eine Empfehlung geben, ob sie diesen Vorgang befürwortet oder nicht. Bis der Antrag bei Handelskammer durch ist, kann es dauern... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hasi Geschrieben 23. Januar 2001 Teilen Geschrieben 23. Januar 2001 Hab ich das jetzt richtig verstanden???? ich brauche die einwilligung des Betriebs und wenn die mir die nicht geben kann ich auch eine Einwilligung von der Schule bekommen aber ein einwilligung brauch ich auf jeden fall Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kreisler Geschrieben 23. Januar 2001 Teilen Geschrieben 23. Januar 2001 Hallo! Der Betrieb braucht nicht zustimmen. Wenn der Betrieb nicht zustimmt, kann es sein, dass du der IHK eine Befürwortung der Schule vorlegen musst. Allerdings hatte mein Betrieb mir zugestimmt, so dass ich für o.g. Fall nicht aus eigener Erfahrung sprechen kann. Die Schule wird die Befürwortung immer ausstellen, wenn der Notenschnitt entsprechend aussieht (<2,5). Am besten, du fragst immer nochmal deine zuständige IHK. Gruß kreisler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
T. Schiffler Geschrieben 24. Januar 2001 Teilen Geschrieben 24. Januar 2001 Hi DER BETRIEB MUSS ZUSTIMMEN Ich weiß es vondaher, weil ich meine Ausbildung auch verkürzt habe und ohne das OK vom Betrieb geht absolut GAR NIX Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kreisler Geschrieben 24. Januar 2001 Teilen Geschrieben 24. Januar 2001 Hi. Das kenn ich anders! Variiert das von IHK zu IHK (das steht nämlich in der jeweiligen Prüfungsordnung)? Frag einfach Deine IHK, KaiPirinia! Gruß kreisler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
KaiPirinia Geschrieben 24. Januar 2001 Autor Teilen Geschrieben 24. Januar 2001 SUPER, Danke für die Antworten, jetzt bin ich doch schon viel schlauer und weiß, was zu tun ist. :cool Kaipirinia Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kosh Geschrieben 24. Januar 2001 Teilen Geschrieben 24. Januar 2001 Hallo zusammen, verkürzen geht unter den Voraussetzungen, daß sowohl Schule als auch Betrieb dem Bewerber bescheinigen, daß "seine Leistungen dies rechtfertigen". Das bedeutet nach einem Beschluß des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, daß mindestens gute Leistungen sowohl in Schule als auch Betrieb vorgewiesen werden müssen. Das heißt, beide dualen Partner müssen eine Note von mindestens 2,4 bescheinigen. Aufgrund eines entsprechenden Antrags (gibts bei den IHKs), entscheidet dann die IHK über die vorzeitige Zulassung zur Prüfung. Also es geht nicht ohne Betrieb, allerdings muß er nicht ausdrücklich zustimmen, sondern nur eine bestimmte Bewertung abgeben. hth, Martin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kreisler Geschrieben 24. Januar 2001 Teilen Geschrieben 24. Januar 2001 <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Kosh: ...Also es geht nicht ohne Betrieb, allerdings muß er nicht ausdrücklich zustimmen, sondern nur eine bestimmte Bewertung abgeben. hth, Martin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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