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Geschrieben

Hallo zusammen,

ich hoff ich bin hier richtig mit meiner Frage?!

Ich hab nächste Woche Mittwoch nachmittag meine Projektpräsentation! Muss ich an diesem Tag arbeiten gehen, Urlaub nehmen oder nur vormittags arbeiten? :confused:

Weiss da jemand weiter?

Danke und Gruß

Elle

Geschrieben

Vorausgestzt, Du bist bereits 18 Jahre alt: Gesetzlich ist eine Freistellung nur zur Teilnahme an der Prüfung vorgeschrieben. Verlangt Dein Arbeitgeber also, dass Du vorher in den Betrieb kommst, musst Du das auch.

BBiG § 7 Freistellung

Der Ausbildende hat den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Das gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind.

Geschrieben

Fallbeispiel:

Prüfung von 8:00 - 9:00 --> 1 Arbeitsstunde

Bei einem Arbeitstag von 7,8 Stunden müsste ich also noch mal für 6,8 Arbeitsstunden in den Ausbildungsbetrieb.

Alles andere wäre nur der Freundlichkeit der Firma zu verdanken?

Hab ich das so richtig verstanden?

Geschrieben

Wir stellen unsere Azu's für die Abschlussprüfung ganztägig frei. Denn vor / nach der Prüfung wären sie nicht wirklich zu was zu gebrauchen! ;)

Aber das ist, wie gesagt, ein Entgegenkommen, verpflichtet sind wir dazu nicht.

Geschrieben
Fallbeispiel:

Prüfung von 8:00 - 9:00 --> 1 Arbeitsstunde

Bei einem Arbeitstag von 7,8 Stunden müsste ich also noch mal für 6,8 Arbeitsstunden in den Ausbildungsbetrieb.

Alles andere wäre nur der Freundlichkeit der Firma zu verdanken?

Hab ich das so richtig verstanden?

Ist es nicht so, das man mit bestehen der Prüfung kein Azubi mehr ist?

Folglich muss man nach der Prüfung doch auch nichtmehr arbeiten gehen -- theoretisch zumindest.

Es sei denn man bekommt direkt nen Arbeitsvertrag, oder?

Geschrieben
Ist es nicht so, das man mit bestehen der Prüfung kein Azubi mehr ist?

Folglich muss man nach der Prüfung doch auch nichtmehr arbeiten gehen -- theoretisch zumindest.

Es sei denn man bekommt direkt nen Arbeitsvertrag, oder?

Genau so ist es.

Frank

Geschrieben

Ähm erst hat man die schriftliche Prüfung und dann ein paar schöne Tage später die mündliche? und erst nach der Präsentation & dem Fachgespräch - also der 2. Prüfung - ist man kein Azubi mehr

Geschrieben
Ähm erst hat man die schriftliche Prüfung und dann ein paar schöne Tage später die mündliche? und erst nach der Präsentation & dem Fachgespräch - also der 2. Prüfung - ist man kein Azubi mehr

Meine Aussage bezog sich auch auf die mündliche Prüfung....

Bei der schriftlichen ist es wohl ermessenssache des Ausbildungsbetriebes!

Geschrieben

Da er oben ja von der Präsentation sprach, stimmt das schon das er kein Azubi mehr ist wenn er aus der Prüfung kommt, bestanden hat, und einen entsprechenden Nachweis.

Bei uns (IHK Offenbach am Main ) wurde dir die Urkunde direkt nach der Präsentation ausgehändigt. Danach in den Betrieb zum Chef, gesagt das man bestanden hat, das vorbereitete Zeugnis in Empfang genommen und von allen verabschiedet.

Aber zurück zum Thema, wie oben bereits gesagt, Freistellung vor der Prüfung oder am Tag der Prüfung ist nur Good Will des AG (Ich musste bis 1 Stunde vor der Prüfung arbeiten ).

Geschrieben

Man da hatte ichs ja richtig gut, vor der schriftlichen habe ich drei Tage frei bekommen und dann die Prüfungstage und bei der mündlichen zwei Tage vor der Prüfung und am Tag der Prüfung!

Alles auf Sonderurlaub gerechnet. Bin schon über 18 gewesen! Allerdings hätts mir wenig ausgemacht doch zu arbeiten, zu Hause sitzt man nur rum und überlegt noch was man lernen sollte usw.!

Grüßle Namid :D

Geschrieben

Nach der schriftlichen Prüfung musste ich wieder rein.

Ich hab meine mündliche um 10.00 d.h. davor komm ich nicht mehr rein, danach ist die Ausbildung offiziell abgeschlossen, ich schau noch kurz rein zum Verabschieden, dann fahr ich wieder nach Hause.

(Gesetzt der Fall dass ich bestehe... :D )

Ein anderer Azubi der mit mir angefangen hatte (IT-Systemkaufmann), hatte seine mündliche schon gegen Ende Januar, der war dann schon fertig, irgend wie ist IMHO diese Regelung eine ziemlich blöde Regelung.

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