dgr243 Geschrieben 14. Februar 2005 Teilen Geschrieben 14. Februar 2005 Moin zusammen, bin seit 14.01. fertiger FI. Dummerweise braucht meine Ex Firma 75.000 Jahre um das qualifizierte Zeugnis zu erstellen. Gibt es da irgendwelche Fristen oder so? Ich hab echt die Schn**ze voll davon Bewerbungen zurück zu bekommen mit der Aussage, das Abschlusszeugnis fehlt Welche Druckmittel bieten sich an? dgr-mega den Hals hab-243 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
baba007 Geschrieben 14. Februar 2005 Teilen Geschrieben 14. Februar 2005 Hast du schon mal bei deiner Firma angerufen und nachgefragt ? Also ich weiss zwar nicht welche Fristen eingehalten werden müßen, aber wenn sie sich weigern, auch nach einem Telefonat, dann würde ich selbst eine Frist von 2 Wochen,schriftlich, setzen. Immerhin geht es hier um 1) Verdienst statt Arbeitslosengeld 2) Anrechnung für die Rente 3) VWL Vermögenswirksameleistungen etc. Nach Ablauf dieser Frist kannst du zu einem Anwalt gehen und der regelt den Rest für dich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 14. Februar 2005 Teilen Geschrieben 14. Februar 2005 Gibt es da irgendwelche Fristen oder so? Theoretisch ja, die beträgt 30 Jahre. Deswegen solltest Du als (Ex-) Arbeitnehmer Deinen Anspruch mit Hinweis auf § 8 BBiG und mit Setzung einer angemessenen Frist geltend machen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
baba007 Geschrieben 14. Februar 2005 Teilen Geschrieben 14. Februar 2005 Erste quelle zweite quelle Haftung für Versäumnisse bei Ausstellung eines Zeugnisses Stellt der Arbeitgeber ein Zeugnis verspätet aus und erleidet der Arbeitnehmer dadurch einen Schaden, so ist ihm der Arbeitgeber zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Der Arbeitnehmer muß den entstandenen Schaden nachweisen. Dazu sei gesagt: Es gibt noch keinen allgemeinen Erfahrungssatz, der besagt, dass ein fehlendes Zeugnis Ursache des Misserfolgs bei Bewerbungen ist. Der Arbeitnehmer hat also zu beweisen, dass ein bestimmter Arbeitgeber ihn eingestellt hätte, wenn er ein Zeugnis hätte vorlegen können. Hierbei genügt es, wenn der Arbeitnehmer die Tatsachen beweist, die diesen Sachverhalt wahrscheinlich machen. hier gefunden Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dgr243 Geschrieben 14. Februar 2005 Autor Teilen Geschrieben 14. Februar 2005 Na klar hab ich da angerufen und nachgefragt. Erfahrungsgemäss dauert das so 4 - 6 Wochen Ich mach so schnell ich kann... Also doch Anwalt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
baba007 Geschrieben 14. Februar 2005 Teilen Geschrieben 14. Februar 2005 1 monat schon um und wer sagt so ein blödsinn von wegen erfahrungsgemäß ? ich mach so schnell ich kann, zeigt, dass dieser mensch nicht schnell arbeiten kann oder total unfähig ist. wende dich mal an einen Anwalt und lass dich beraten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 14. Februar 2005 Teilen Geschrieben 14. Februar 2005 Na klar hab ich da angerufen und nachgefragt. Nochmal deutlicher: Mach Deine Ansprüche schriftlich mit Fristsetzung geltend. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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