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Absage einer schon gegebenen Zusage


booze

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Hallo,

ich habe nun einen Ausbildungsplatz zum Fachinformatiker Systemintegration bei der Telekom in Bremen.

Habe noch keinen Vertrag unterschrieben, jedoch einen Zettel, wo ich ankreuzen sollte, ob ich die Stelle annehme oder nicht..

Wenn man hier so mitliest und alle immer auf der lieben Telekom rumhacken, da bekommt man doch Angst.

Ich habe noch weitere Bewerbungen laufen. Wenn ich wo eine Stelle angeboten bekomem würde(Uni Hannover) kann ich doch prinzipiell noch die Stelle bei der Telekom "zurückgeben", oder? Wie sähe es aus, wenn ein Vertrag unterschrieben ist?

Ich weiß, nen bisschen unverschämt, aber man will ja was gutes haben :floet:

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Abgesehen vom moralischen Aspekt - Du nimmst ja immerhin einem anderen Bewerber erstmal die Stelle weg - ist es rechtlich kein Problem, eine Zusage zu geben und diese wieder zurückzuziehen.

Du solltest Dir aber nicht alle Zeit der Welt nehmen und kurz vor knapp absagen, damit der versetzte Betrieb wenigstens die Stelle anderweitig vergeben kann.

Peter

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ja, also absagen wollte ich spätestens april.. finde es auch nen bisschen blöd (aber können die ja nichts zu) dass alle betriebe zu so unterschiedlichen zeiten ihre tests fahren.. telekom ist nun im februar schon halb durch, und andere haben nun ihren anmeldeschluss

achja, beim unterschriebenen vertrag kommts dann drauf an, was in selbigem steht, oder?

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Hallo,

in meinem jetzten Arbeitsvertrag steht drin, dass wenn man die Stelle nicht antritt, dann eine Konventionalstrafe in Höhe eines (Brutto-)Monatsgehaltes fällig wird.

Ich habe auch schon davon gehört, dass Firmen inzwischen auch bei Ausbildungsverträgen solche Klausen mit einbauen sollen, weil denen zu oft schon Azubis wieder abgesprungen sind.

Gruß

vplus

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Ich habe auch schon davon gehört, dass Firmen inzwischen auch bei Ausbildungsverträgen solche Klausen mit einbauen sollen, ...

Soso, hast Du gehört ...

§5 BBiG Nichtige Vereinbarungen

(1) [...]

(2) Nichtig ist eine Vereinbarung über

1. die Verpflichtung des Auszubildenden für die Berufsausbildung eine Entschädigung zu zahlen,

2. Vertragsstrafen,

3. den Ausschluß oder die Beschränkung von Schadensersatzansprüchen,

4. die Festsetzung der Höhe eines Schadensersatzes in Pauschbeträgen.

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Hallo,

in meinem jetzten Arbeitsvertrag steht drin, dass wenn man die Stelle nicht antritt, dann eine Konventionalstrafe in Höhe eines (Brutto-)Monatsgehaltes fällig wird.

Ich habe auch schon davon gehört, dass Firmen inzwischen auch bei Ausbildungsverträgen solche Klausen mit einbauen sollen, weil denen zu oft schon Azubis wieder abgesprungen sind.

Gruß

vplus

Wayne?

Is ja toll wenn eine Firma das machen sollte, gewinnen dadurch leider nichts. Dann tritt halt der Azubi am Stichtag die Stelle an sagt zu seinem Ausbilder mir gefällt die Tapetenfarbe nicht und kündigt.....kann keiner was machen, weil Probezeit und Kündigung ohne angegebenen Grund möglich.

Außerdem würde mich DAS oben geschriebene doch sehr wundern

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Ich weiß, nen bisschen unverschämt, aber man will ja was gutes haben :floet:

Also rechtlich hast du da überhaupt nichts zu befürchten. Solange du noch keinen Vertrag unterschrieben hast ist sowieso alles erstmal mehr oder weniger unverbindlich. Und selbst wenn der Vertrag unter Dach und Fach ist hast du immer noch die Möglichkeit ohne Angabe von Gründen in der Probezeit von dir aus zu kündigen. Also alles erstmal ohne weiteres möglich.

Ich wäre bei einer gegebenen Zusage immer sehr vorsichtig: Man sieht sich meistens 2x im Leben, und vielleicht bist du ja in ein paar Jahren wieder an dem Punkt, dich bei genau dergleichen Firma zu bewerben, der du damals die plötzliche Absage geschickt hast. Als Arbeitgeber würde ich mir dann schon mehrfach überlegen, ob sich der Aufwand denn wirklich lohnt dich nochmal zu einem Gespräch einzuladen, vielleicht ziehst du ja diegleiche Nummer nochmal ab.

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ja, das ist schon klar, nur es ist ja so, dass nicht alle firmen zur gleichen zeit ihre einstellungsverfahren starten. somit hat man evtl einen traumbetrieb, der einen aber als letztes von 10 firmen, bei denen man sich beworben hat, einläd.

und der schlechteste zu erst. was soll man da denn machen?

aber du hast auch schon recht.

aber hält die telekom einen verglich mit der SUSe Linux AG stand? das wäre mein Traum, und von daher bin ich froh, dass ich die Stelle bei der Telekom "sicher" habe, aber eine evtl. Absage meinerseits wäre für diese jawohl mehr als zu verkraften ;-)

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aber hält die telekom einen verglich mit der SUSe Linux AG stand? das wäre mein Traum, und von daher bin ich froh, dass ich die Stelle bei der Telekom "sicher" habe, aber eine evtl. Absage meinerseits wäre für diese jawohl mehr als zu verkraften ;-)

Was von den beiden die "bessere" Firma ist kann ich dir nicht sagen. In der öffentlichen Meinung geht es ja kaum noch tiefer als Telekom aber das lassen wir einfach mal dahingestellt. Ich denke die Telekom hat in vielen Bereichen zu unrecht einen schlechten Ruf. Ich habe zwar auch schon beides erlebt - Terror und wirklich guten Service aber der positive Eindruck überwiegt momentan. Vieles liegt auch einfach daran, dass manch ein Telekom-Kunde ausser "geht nicht" auch nicht zu einer differenzierten Fehleranalyse fähig ist.

Aber okay, ich will hier gar keine Lobeshymne auf den rosa Riesen anstellen - es kommt hier vollkommen darauf an, wie genau das Arbeitsumfeld aussehen würde. Die Größe der DTAG bietet sicherlich den ein oder anderen Vorteil, den eine relativ kleine Firma wie SuSE wohl nicht hat - andersrum aber auch genauso.

Da gilt es dann sich genau über die Inhalte und Aufgabengebiete des Jobs zu informieren und anhand der Inhalte zu entscheiden "was von beiden nehme ich jetzt".

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Ich hätte jetzt auch steif und fest behauptet, dass ein Arbeitsvertrag nur schriftlich gültig ist, aber habe dann folgendes gefunden:

In kleineren Unternehmen ist es auch heute noch üblich, die Arbeitsbedingungen mündlich zu besprechen und den Arbeitsvertrag mündlich abzuschließen. Auch ein mündlich abgeschlossener Arbeitsvertrag ist ein gültiger Arbeitsvertrag. Bei Meinungsverschiedenheiten haben es aber Arbeitnehmer und Arbeitgeber schwer, zu beweisen, was tatsächlich vereinbart worden ist. Um diesen Schwierigkeiten zu begegnen, hat der Gesetzgeber jeden Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsbedingungen innerhalb eines Monats nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich zu bestätigen (§ 2 Nachweisgesetz), wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde.

Quelle: www.abc-recht.de

Es wird natürlich schwierig nachzuweisen, dass der Vertrag tatsächlich mündlich geschlossen worden ist, wenn keine Zeugen vorhanden sind.
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So isset ja auch ....es ist zwar rechtskräftig aber...naja wie will man das im Streitfall nachweisen. Es mag zwar anscheinen auch gehen n Arbeitsvertrag mündlich abzuschliessen (kann man ja bei vielen Dingen machen) ...aber ich als Arbeitgeber würde egal ob grosse oder kleine Firma solche Verträge grundsätzlich schriftlich abschliessen. Denke mal das es acuh nicht weitverbreitet ist ....

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MUSS sowas nicht zwingend schriftlich Erfolgen?

Nur ein befristeter Arbeitsvertrag bedarf der Schriftform (nachzulesen im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge TzBfG), ansonsten gild das BGB in Verbindung mit dem oben von perdi schon erwähneten Nachweisgesetz.

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