SNOWMAN Geschrieben 24. Februar 2005 Teilen Geschrieben 24. Februar 2005 Hi, mal ne kleine rechltiche frage: Hab zuhause DSL und biete es über ein offenes WLAN meinen Nachbarn an, das die halt mal im Netz n bisschen surfen können. Einfach so weil ich so n toller, netter Kerl bin. Bin ich in dann ein Provider? Problem: Wenn sich irgendwer zB. Kinderpornos über meine leitung läd und des vom BKA oder sonst wem halt zurückverfolgt wird. Können die mich dann einbuchten? Oder bin ich durch meine Rolle als Provider zumindest etwas geschützt? Weil ich denk mir, dadurch das ich ja Provider bin muss ich nur miene Logs rausrücken, aber mich direkt einbuchten können sie ja nicht. DA: zB. Tiscali mein Provider für die Standleitung ist, somit ist Tiscali mein Provider, der Backbone is aber von der Telekom, somit wäre die Telekom der Provider von Tiscali, somit müsse man mich, Tiscali und die Telekom verklagen, da ja alle nur die Leitung anbieten über die der K-Porno gesaugt wurde. Kennt ihr solche fälle? Wie sieht es da aus? PS: Nein, ich habe kein offenes WLan, ich habe keine Probleme weil einer über meine Leitung K-Pornos gesaugt hat UND es geht nicht darum das es ein offenes WLAN ist Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ExAzubi Geschrieben 24. Februar 2005 Teilen Geschrieben 24. Februar 2005 Du bist ja kein offizieler Provider, sondern nur ein Bürger der es zulässt, das über seine Kommunikationsstruktur jemand eine Straftat begeht. Ist so, als wenn du jemand mit deinem Auto ein banküberfall begeht, dann wirst du halt auch erstmal vorgeladen und musst beweisen, das du es nicht warst, und wenn du es nicht beweisen kannst, hast du in der tat ein Problem. So sieht das auch in deinem Fall aus. Wenn du nicht hieb und stichfest beweisen kannst, das du sie dir nicht heruntergeladen hast, hast du ein Problem. Mir geht auch immer die Angst das jemand das mit meinem WLAN macht, wenn ich gerade herumexperementiere mit Linux und mein WLAN das erstmal eine kurze Zeit offen habe. Also besser mal absichern. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SNOWMAN Geschrieben 24. Februar 2005 Autor Teilen Geschrieben 24. Februar 2005 aha, aber wenn ich zwischen wlanrouter und dsl-modem nen rechner setz der still und leise alles was passiert loggt müsste ja eignetlich drinstehn wer sich verbunden hat, identifiziert anhand der MAC-Adresse muss ich ja eigneltich nur meine MAC-Ad. vorzeigen, dan sieht man ja das es nicht meine ist. odeR? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ILG Geschrieben 24. Februar 2005 Teilen Geschrieben 24. Februar 2005 Du kannst auch einfach sagen du wusstest nichts davon da ein anderer auf deiner Leitung surft. Es ist ja Gesetzlich nicht verboten sein WLAN offen zu lassen. Gruß ILG Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SNOWMAN Geschrieben 24. Februar 2005 Autor Teilen Geschrieben 24. Februar 2005 aber exazubi meinte doch ich müsse beweisen das ich esn icht war. klar, ich saug mir heut nen kinderporno und wenn was is sag ich, da hat sich einer in mein WLan eingeklinkt und ich habs nich gemerkt. damit komm ich doch nicht durch? PS: NEIN, ich werde mir heut natürlich keine runterladen, lieber fress ich "was braunes" Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
varg Geschrieben 24. Februar 2005 Teilen Geschrieben 24. Februar 2005 Sind wir in Amiland, oder gilt bei uns "in dubio pro reo"? Die Staatsanwaltschaft muss deine Schuld beweisen, nicht du deine Unschuld Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ILG Geschrieben 24. Februar 2005 Teilen Geschrieben 24. Februar 2005 Sind wir in Amiland, oder gilt bei uns "in dubio pro reo"? Die Staatsanwaltschaft muss deine Schuld beweisen, nicht du deine Unschuld Ganz richtig! Am besten du schliesst nen Vertrag mit Ihm ab, das im Zweifelfall er die Schuld übernehmen muss Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SNOWMAN Geschrieben 24. Februar 2005 Autor Teilen Geschrieben 24. Februar 2005 aber wenn ein fall eintritt, muss ich dann nja meine logdateien vorzeigen, wenn ich aber keine habe? bzw. lediglich eine logdatei in der alle mac-adressen stehen die sich verbunden haben? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
volker81 Geschrieben 24. Februar 2005 Teilen Geschrieben 24. Februar 2005 So gesehen läuft die Verbindung und die Rechnung über Deinen Namen, also bist du ja eigentlich auch für den Inhalt haftbar. Schau mal bei http://www.freifunk.net vorbei. Das ist eine Vereinung von "freundlichen Berliner Bürgern" die Ihre Flatrate per WLAN anderen Leuten zur Verfügung stellen. Vielleicht können die dir da genaueres sagen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ExAzubi Geschrieben 24. Februar 2005 Teilen Geschrieben 24. Februar 2005 @varg Das du der Schuldige bist, hat er ja schon bewiesen, da er ja DEINEN Account erwischt hat, oder wie soll das sonst laufen? Soll er im selben moment neben dir stehen? Bsp.: Einer fährt mit deinem Auto, baut einen Unfall, fährt weg. Jemand hat aber dein Kennzeichen aufgeschrieben, also kommt die Polizei erstmal bei dir vorbei und sagt :"Sie haben einen Unfall gebaut, und anscließend Fahrerflcht begannen!" Dann sagst du "War ich aber nicht!" Die Polizei, können Sie das beweisen? Wenn du es kannst, gut, wenn du den wahren Schuldigen vorweisen kannst, besser, wenn du es nicht beweisen kannst, das du es nicht warst, schlecht! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hades Geschrieben 24. Februar 2005 Teilen Geschrieben 24. Februar 2005 Wir koennen hier keine Rechtsauskunft ueber das Nichtnutzen von technischen Moeglichkeiten geben. @SNOWMAN: Wende Dich bitte an einen Juristen. Alles Weitere endet hier nur in Spekulationen und Geruechten. Deshalb an dieser Stelle geschlossen. ~~~closed~~~ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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