Honeybee82 Geschrieben 25. Februar 2005 Teilen Geschrieben 25. Februar 2005 Hallo! In meiner prüfungseinladung steht, das ein nicht programmierbarer Taschenrechner mitzubringen ist. Was genau bedeutet das? Ich habe z.B. einen "Casio fx-115WA" ist sowas schon programmierbar? http://www.calculatorking.com.au/images/Calculators/Casio/fx115walarge.jpg Vielen Dank Christina Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
perdian Geschrieben 25. Februar 2005 Teilen Geschrieben 25. Februar 2005 Dein Taschenrechner ist okay. "Programmierbare Taschenrechner" sind so feine Teile, die dir direkt ganze Funktionsgraphen berechnen können und anderen Schnickschnack. Ich glaube pauschal gesagt ist jeder Taschenrechner, der unter 50 EUR erhältlich ist bei Prüfungen kein Problem :-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Honeybee82 Geschrieben 25. Februar 2005 Autor Teilen Geschrieben 25. Februar 2005 Danke, dann ist OK. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LassMirRanDa Geschrieben 25. Februar 2005 Teilen Geschrieben 25. Februar 2005 alles klar perdi, mein deluxe model wo ich sämltiche Texte einprogrammieren kann hab ich mir heute billig für 39 € geholt. Runtergesetzt von 99€. Was sagste jetzt? hehe :bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Danz Geschrieben 25. Februar 2005 Teilen Geschrieben 25. Februar 2005 wichtig: in der Abschlußprüfung fehlt der Zusatz: "nicht programmierbar" auf der Einladung . . . da kann man also den guten alten Casio CFX rausholen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ingh Geschrieben 25. Februar 2005 Teilen Geschrieben 25. Februar 2005 wichtig: in der Abschlußprüfung fehlt der Zusatz: "nicht programmierbar" auf der EinladungWoher beziehst du diese Information? Oder hat "deine" IHK bei den Einladungen geschlampt? da kann man also den guten alten Casio CFX rausholen... und sobald sich jemand dieses Ding genauer ansieht, in einem halben Jahr nochmal antreten ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Buster1979 Geschrieben 25. Februar 2005 Teilen Geschrieben 25. Februar 2005 Also, ein programmierbarer Taschenrechner hat ÜBERHAUPTNIX mit Plotten von Funktionen zu tun. Es gibt auch Taschenrechner von Casio ohne Funktionsplotter, die aber quasi eine Wertetabelle erstellen können. Das gilt auch schon als programmierbarer Taschenrechner. Anderes Beispiel: Lösen eines linearen Gleichungssystems. (Also x,y,z ausrechnen) Gilt ebenfalls als programmierbar. Bye, Buster P.S. Es gibt auch programmierbare Taschenrechner unter 50 €! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Danz Geschrieben 25. Februar 2005 Teilen Geschrieben 25. Februar 2005 Woher beziehst du diese Information? Oder hat "deine" IHK bei den Einladungen geschlampt? ... und sobald sich jemand dieses Ding genauer ansieht, in einem halben Jahr nochmal antreten ... gut, was auf der Einladung steht, weis ich nicht, aber wenn ich mir alle Prüfungen ankucke (vom UForm Verlag...die Kopien meine ich) dann steht da drauf: "zugelassene Hilfsmittel: Netzunabhängiger, geräuscharmer Taschenrechner Ein IT-Hanbuch/Tabellebuch/Formelsammlung" ...IHK Dresden wie schon gesagt, dass steht NUR auf den ABSCHLUßPRÜFUNGEN so drauf, nicht in de ZWISCHENPRÜFUNGEN! also? ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 25. Februar 2005 Teilen Geschrieben 25. Februar 2005 Anderes Beispiel: Lösen eines linearen Gleichungssystems. (Also x,y,z ausrechnen) Gilt ebenfalls als programmierbar.Was ich mal bezweifeln würde. Hast du Quellen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Buster1979 Geschrieben 25. Februar 2005 Teilen Geschrieben 25. Februar 2005 Natürlich habe ich die: http://www.mathematik.uni-trier.de:8080/~huebner/uebung/la1/ub10_ws04.pdf Siehe unter "Klausurinformationen" Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JohnJagger Geschrieben 25. Februar 2005 Teilen Geschrieben 25. Februar 2005 Nur so...als kleines Schmankerl zum Thema Taschenrechner... ich kenne jemanden, der evtl sogar auf diesem board ist, der so einen Taschenrechner in lila mit gelben Tasten für die damalige Abschlussprüfung benutzt hat. muhaarrrr.... Zum Thema, ich hatte so einen standard casio-Taschenrechner, der Werte zwischenspeichern kann und insgesamt 24 Sondertasten hat, der wurde auch nicht beanstandet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Danz Geschrieben 25. Februar 2005 Teilen Geschrieben 25. Februar 2005 die ganze Disskussion ist ein weni ..ähm "unsinnig" weil: was auf den prüfungen steht hab ich ja geschrieben: "zugelassene Hilfsmittel: Netzunabhängiger, geräuscharmer Taschenrechner Ein IT-Hanbuch/Tabellebuch/Formelsammlung" also egal welchen TR ihr nehmt: ist er netzunabhängig -> ja geräuscharmer -> ja -> zugelassen ob der Lila, grün, gelb, eckig, programmierbar, quantenrechner, DNA Rechner ist...ist doch dann egal, oder nich? seh ich da was falsch? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 25. Februar 2005 Teilen Geschrieben 25. Februar 2005 Natürlich habe ich die: http://www.mathematik.uni-trier.de:8080/~huebner/uebung/la1/ub10_ws04.pdf Siehe unter "Klausurinformationen" Und was soll das beweisen? Das der nichtprogrammierbare Taschenrechner kein Gaußverfahren bzw. Parameterrechnungen kann? (Dennoch darf er ruhig Gleichungssysteme lösen können.) Dem programmierbaren TR könnte man dieses schon beibringen. Sorry, aber die Programmierfähigkeit eines Taschenrechners ist nicht durch die Fähigkeit Gleichungssysteme lösen zu können, festgelegt. also egal welchen TR ihr nehmt: ist er netzunabhängig -> ja geräuscharmer -> ja -> zugelassen Da wäre ich vorsichtig. Mein Laptop ist netzunabhängig und geräuschearm, passt in meine Tasche und kann rechnen. Dürfte man dieses verwendet? Die Frage spielt in vielen Prüfungen oder Klausuren eine Rolle, aber eine genu Definition eines programmierbaren Taschenrechners habe ich noch nirgends gefunden. In meinen Augen ist ein programmierbarer Rechner einer, den mn Schleifen bzw. Verzweigungen beibringen kann. Ich hatte mal ein Stück, in dem ich eigene Formeln (mit Parametern) speichern konnte, dieser war aber nicht programmierbar. (Und dieser hat mir in der Geschichtsprüfung doll geholfen - bei meinem Jahreszahlengedächnis ). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Greetzz Geschrieben 25. Februar 2005 Teilen Geschrieben 25. Februar 2005 Ich denke die Programmierfähigkeit eines TR beschränkt sich auf die Fähigkeit "Informationen" egal welcher Art trotz eines Resets (also z.B. drücken auf AC/ON) zu speichern. Diese Art von TR ist keinesfalls zugelassen. Die modernen Kisten mit Grafikanzeige usw. haben meist solche Funktionen und dürfen nicht verwendet werden. Aber wie gesagt nicht aus dem grund, dass die Kurven bzw. Funktionen darstellen können, sondern weil man komplexe Dinge einprogrammieren kann. Wieso macht ihr alle da so ein Geschieß drum - Nehm einfach so n kleinenSolar-TR o.vgl. mit und ihr habt kein Problem. Ich nutze einen Texas Instruments Ti-30x und werde keinerlei Probleme mit dem bekommen und rechen wird der wohl auch können. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Danz Geschrieben 25. Februar 2005 Teilen Geschrieben 25. Februar 2005 OK dann anders es ist nicht "meine Schuld" das "die" "IHK" so waage Formulierungen macht ich besitze einen CFX 9850G es ist ein TASCHENRECHNER und er ist PROGRAMMIERBAR sollte "die" "IHK" /Prüfungsaussicht, da einwand haben, stehen sie meiner Meinung nach auf dünnem Eis es ist ein Taschenrechner, der aussieht, wie ein TR, der von Casio als TR bezeichnet wird. Mir ist klar, dass "die" "IHK" natürlich keine Mühe machen will und eine umfangreiche Liste von zugelassenen Rechner erstellen will. ach ja wegen dem Laptop Laptop = Laptop != TR Frage beantwortet? das "die" "IHK" mit der waagen Formulierung mit fortschreitender ENtwicklung der Technik mehr und mehr ins Rudern kommt, liegt ja wohl auch auf der Hand also wenn auf meiner EInladung nix anders steht, seh ich nicht ein was gegen den Taschenrechner spricht. im übrigen habe ich mir extra damals für die ZP einen NICHT programmierbaren gekauft,...und neben mir saß dann einer, der genau meinen alten hatte 20Euro für nichts. danke "IHK" ich denke, wenn man nicht gerade mit nem Powerbook da sitzt, wird es die rüstigen Prüfungsaufseher kaum stören... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
perdian Geschrieben 25. Februar 2005 Teilen Geschrieben 25. Februar 2005 Mein Laptop ist netzunabhängig und geräuschearm, passt in meine Tasche und kann rechnen. Dürfte man dieses verwendet? Nein, garantiert nicht. Ein Laptop kann halt auch rechnen, fällt aber garantiert nicht unter die Definition eines Taschenrechners. Und natürlich kann man versuchen mit 'nem extended Casio irgendwas bei der Prüfung vorbeizuschauen. Und selbst, wenn der Rechner offiziell als nicht-programmierbar durchgeht, aber die Aufsicht meint er wäre doch programmierbar. Dann wirst du vor Ort erstmal von der Prüfung ausgeschlossen und hinterher dann über den Rechtsweg doch wieder zugelassen. Das ist eine ganze Menge Stress und Theater - wenn man den machen will, bitteschön. Aber ich würde deswegen keinen Aufstand machen, nur um hinterher sagen zu können "Ha, doch recht gehabt". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Greetzz Geschrieben 25. Februar 2005 Teilen Geschrieben 25. Februar 2005 Kannst ja beide mitnhemen dann hast du die Wahl falls der eine von den Prüfungsleuten nicht anerkannt wird. Aber ganz ehrlich, ich wüsste zumindest für die ZP nicht wofür ich einen programmierfähigen TR überhaupt bräuchte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Danz Geschrieben 25. Februar 2005 Teilen Geschrieben 25. Februar 2005 Nein, garantiert nicht. Ein Laptop kann halt auch rechnen, fällt aber garantiert nicht unter die Definition eines Taschenrechners. Und natürlich kann man versuchen mit 'nem extended Casio irgendwas bei der Prüfung vorbeizuschauen. Und selbst, wenn der Rechner offiziell als nicht-programmierbar durchgeht, aber die Aufsicht meint er wäre doch programmierbar. Dann wirst du vor Ort erstmal von der Prüfung ausgeschlossen und hinterher dann über den Rechtsweg doch wieder zugelassen. Das ist eine ganze Menge Stress und Theater - wenn man den machen will, bitteschön. Aber ich würde deswegen keinen Aufstand machen, nur um hinterher sagen zu können "Ha, doch recht gehabt". das nennt man dann "Willkür" wenn einer sagt "ok, raus!, der TR gefällt mir nicht!" was hab ich denn da für ne Handhabe in der prüfung?! gar keine da kann ich ja machen was ich will. der Sachverhalt ist doch ganz klar auf der Prüfung WIRD NICHT VERBOTEN EINEN PROGRAMMIERBAREN TASCHENRECHNER ZU BENUTZTN waum SOLLTE ICH DANN KEINEN NEHMEN? *verwirrt ist* das ist ja so wie: IT Handbuch ist zu gelassen....aber sicherheitshalber sollte man es doch lieber zuhause lassen...wenn es einem PA Mitgleid nämlich dann DOCH nciht geällt fliegt man raus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ingh Geschrieben 25. Februar 2005 Teilen Geschrieben 25. Februar 2005 In den meisten Prüfungseinladungen wird das "nichtprogrammierbar" explizit hingeschrieben. Auch in den Handreichungen zur Abschlussprüfung steht es drin, beispielsweise in der der ihkwww/public/pdf/bildung/mb/ITHandreichung.pdf'>IHK Detmold (PDF; Seite 16) oder der IHK Bonn (PDF; Seite 24). Wenn jetzt jemand dennoch mit einem programmierbaren Taschenrechner "durchgekommen" ist, ist das verständlicherweise ärgerlich für diejenigen, die diesen Vorteil nicht hatten. Trotzdem ist das kein Grund, einen Ausschluss von der Prüfung (Täuschungsversuch!) zu riskieren. auf der Prüfung WIRD NICHT VERBOTEN EINEN PROGRAMMIERBAREN TASCHENRECHNER ZU BENUTZTN waum SOLLTE ICH DANN KEINEN NEHMEN?Versteife dich nicht allein auf das, was auf diesem Prüfungsbogen steht. (und bitte schrei nicht so) (übrigens gibt es auch beim Tabellenbuch verschiedene Ergänzungsmöglichkeiten, die jedoch nicht /nicht überall erlaubt sind. Threads dazu gibt es hier im Forum zu Genüge. Ein Tabellenbuch bleibt es damit aber trotzdem...) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Danz Geschrieben 25. Februar 2005 Teilen Geschrieben 25. Februar 2005 übrigens gibt es auch bei Taschenrechnern verschiedene Modelle, die jedoch nicht /nicht überall erlaubt sind. Threads dazu gibt es hier im Forum zu Genüge. Ein Taschenrechner bleibt es damit aber trotzdem... oder so genug nun meinerseits, ich warte meine Einladung ab, mal sehen was da drauf steht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Buster1979 Geschrieben 25. Februar 2005 Teilen Geschrieben 25. Februar 2005 Und was soll das beweisen? Das der nichtprogrammierbare Taschenrechner kein Gaußverfahren bzw. Parameterrechnungen kann? (Dennoch darf er ruhig Gleichungssysteme lösen können.) Dem programmierbaren TR könnte man dieses schon beibringen. Sorry, aber die Programmierfähigkeit eines Taschenrechners ist nicht durch die Fähigkeit Gleichungssysteme lösen zu können, festgelegt. Sorry @DerKleine, aber was ist bitteschön DANN ein programmierbarer Taschenrechner? Wo ich mit c++ bzw. Java Algorithmen entwickeln kann? Doch eher nicht... Ich denke, meine Definition von "programmierbarer Taschenrechner" kommt schon dem der Prof.'s bzw. dem der Berufsschul-(bzw auch dem der Gymnasiallehrer) ziemlich nahe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
perdian Geschrieben 25. Februar 2005 Teilen Geschrieben 25. Februar 2005 auf der Prüfung WIRD NICHT VERBOTEN EINEN PROGRAMMIERBAREN TASCHENRECHNER ZU BENUTZTN waum SOLLTE ICH DANN KEINEN NEHMEN? Kein Grund hier so zu schreien. Ich hab's doch versucht oben zu erklären: Rechtlich würdest du damit vielleicht durchkommen, wenn es nicht alles 100% exakt in der Einladung geschrieben steht. Übrigens muss sowas auch nicht immer direkt so geschrieben sein - es reicht soweit ich weiss auch aus, wenn in der Berufsschule oder am Anfang der Prüfung selber darauf hingewiesen wird. Aber gehen wir mal wirklich von dem Fall aus, du sitzt mit deinem Superrechner vor der Prüfung und die Aufsicht entscheidet "Du darfst den nicht benutzen". Dann geht die große Diskussion los und sehr wahrscheinlich wirst du dabei - in dem Moment - den kürzeren ziehen und von der Prüfung ausgeschlossen werden. Klar, der Rechtsweg steht dir offen, aber wäre dir das diesen ganzen Aufwand wert? Du willst schließlich die Prüfung hinter dich bringen und nicht einen Grundkurs in Prüfungsrecht durchfechten. Auch wenn hinterher entschieden wird, dass du ein anrecht darauf hast mit dem Gerät die Prüfung zu schreiben musst du trotzdem erstmal durch eine ganze Menge Stress. Und mal im ernst: Hast du dich auf die Prüfung vorbereitet und kennst den Stoff? Wenn ja, dann brauchst du diesen ganzen programmierbaren Quatsch sowieso nicht (die Grundrechenarten haben bei mir für die Prüfung vollkommen ausgereicht). Hast du dich nicht drauf vorbereitet und meinst wirklich mit mehr Technik auch mehr Punkte erzielen zu können, wirst du später im Berufsleben mit dieser Einstellung sowieso auf die Schnauze fallen. So oder so - mit so einer Aktion gibt's nichts zu gewinnen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 25. Februar 2005 Teilen Geschrieben 25. Februar 2005 Wozu braucht ihr überhaupt einen Taschenrechner? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bilob Geschrieben 25. Februar 2005 Teilen Geschrieben 25. Februar 2005 Gerade für AE'ler wäre so ein Rechner der DEZ in BIN un HEX usw umberechnen kann hilfreich. Was ist mit so nem Teil? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Danz Geschrieben 25. Februar 2005 Teilen Geschrieben 25. Februar 2005 hab nicht geschrien...shift taste klemmt ich verstehe schon was du meinst, nur: was ich nicht einsehen will, ist, dass ich mich an die Regeln halte, welche mir seitens "der" "IHK" gestellt werden und trotzdem sagst du mir, dass das heikel wird. Wenn man aber so argumentiert, ja warum dann dass ganze? und DAS kann ich so nicht akteptieren, es kann ja wohl nicht angehen, dass man -trotz regelkonformen auftreten- von einer Prüfung ausgeschlossen werden kann. wo leben wir denn? Ich versuche nicht irgendein Schlupfloch zu nutzen um mir was zu erschwindeln oder sowas! Sondern mich nur an das zu halten, was da steht. ich mach hab jetzt Wochenende , ciao ach ja, warum ich meien CFX nehmen will -> bessere Bedinung, besseres Display, Speicherung von Variabeln möglich etc. etc. fühl mich einfach sicherer mit dem Teil, zumahl ich ja ABi damit gemacht habe Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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