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nicht programmierbarer Taschenrechner!?


Honeybee82

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viel BLA BLa um nix,

ich würde gerne wissen was ich in einem programmierbaren Taschenrechner abspeichern sollte für eine Prüfung, dessen Themen ich nicht kenne.

Soviel Speicher kann der Taschenrechner gar nicht haben, als dass ich alles speichern hätte können, wie ich wollte. Also habe ich es gelassen.

Der Taschenrechner wurde auch nicht überprüft und ich hatte einen zur Sicherheit als Ersatz dabei. Den Progi wollte ich nur mitnehmen, weil ich Dez in Hex, BIn umrechnen wollte, falls das ne Aufgabe seien sollte. Nicht mal das musste ich.

Viel Lärm um nix.

So long.

Aq!

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ach ja, warum ich meien CFX nehmen will

-> bessere Bedinung, besseres Display, Speicherung von Variabeln möglich etc. etc. fühl mich einfach sicherer mit dem Teil

Du wirst ihn sogar sehr wahrscheinlich gar nicht benötigen. Das einzige, was drankommen könnte ist so etwas in der Art "Wieviel Speicherplatz benötigen 200 Bilder, à 1400x1200 Pixel, 24 Bit Farbtiefe". Das sind ein paar Multiplikationen und fertig. Da tut es dann auch ein ganz billiger Rechner (so'n Werbegeschenk) und zur Not wird halt wieder die gute alte schriftliche Multiplikation angewandt. Also nicht verrückt machen deswegen.
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was ich nicht einsehen will, ist, dass ich mich an die Regeln halte, welche mir seitens "der" "IHK" gestellt werden [...]

Wenn ich das richtig lese, hast Du die Prüfung noch vor Dir und kennst somit noch gar nicht die Regeln der zuständigen Stelle (gesetzlicher Ausdruck = für Dich zuständige IHK/PA). Etwas viel Aufregung über ungelegte Eier, oder?

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Gerade für AE'ler wäre so ein Rechner der DEZ in BIN un HEX usw umberechnen kann. Was ist mit so nem Teil?

Das sollte man als FI (egal ob SI oder AE) mit ein wenig Übung auch im Kopf (evtl. mit Hilfe der Zweierpotenzen, bzw. der 16er-Reihe auf einem Schmierblatt) zügig erledigen können. ;)

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sollte "die" "IHK" /Prüfungsaussicht, da einwand haben, stehen sie meiner Meinung nach auf dünnem Eis.

Ich bin mir nicht so sicher, wessen Eis da dünner ist. Auf jeden Fall ist die Prüfungsaufsicht befugt, Dich vorläufig (bis die Kammer endgültig entschieden hat) von der Prüfung auszuschliessen, falls die Aufsicht der Meinung ist, dass Du ein nicht zugelassenes Hilfsmittel benutzt. Der Angeschmierte bist auf jeden Fall zunächst mal Du.

Es stimmt, dass auf dem Deckblatt der letzten Abschlussprüfungen der Hinweis "Netzunabhängiger, geräuscharmer Taschenrechner" befindet. Da gibt es keinen Hinweis auf "programmierbar". Aber das wird Dir wahrscheinlich wenig nützen, denn die IHK Bonn (und ich vermute mal, das machen die anderen IHKn auch) weist in ihren Handreichungen, die bei der Einladung zur Prüfung beigelegt werden, darauf hin, dass "ein netzunabhängiger, geräuscharmer, nicht programierbarer Taschenrechner zugelassen" ist. Wie diese Kammer im Zweifelsfall entscheidet, das sollte klar sein. Und was ich als Aufsicht machen werde, falls ich Dich mit einem solchen Rechner bei der Prüfung erwische, das ist wohl auch nicht schwer zu erraten, oder?!? ;)

Wie sagt doch ein altes deutsches Sprichwort (um mal im von Dir selbst gewählten Bild zu bleiben): Wenn es dem Esel zu gut geht, dann geht er auf's Eis.

gruss, timmi

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Sorry @DerKleine, aber was ist bitteschön DANN ein programmierbarer Taschenrechner? Wo ich mit c++ bzw. Java Algorithmen entwickeln kann? Doch eher nicht...
Hast du meine Meinung dazu im vorhergehenden Post gelesen? Es gibt auch andere (für Taschenrechner verständliche) Möglichkeiten, zu programmieren.

Ich denke, meine Definition von "programmierbarer Taschenrechner" kommt schon dem der Prof.'s bzw. dem der Berufsschul-(bzw auch dem der Gymnasiallehrer) ziemlich nahe.

Welche Definition?

Ich kann bei Leibe keine finden von dir.

bzw. Wo ist die genaue Grenze zu setzen.

Dein Link ist einfach nichtssagend, da die Aufgaben und die Anforderungen völlig unabhängig voneinander sind. Und eine Definition ist es schon gar nicht.

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  • 3 Wochen später...

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