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Briefinhalt/Eigentum?


seja

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Hallo,

angenommen ich kriege einen Brief in die Firma:

Firmenname GmbH

Zu. Hd. Hr. Mustermann

und weiter angenommen ein Vertreter schickt in dem Brief Werbegeschenke oder z.B. Freikarten (z.B. CeBit, Theater, etc.). Gehören die Sachen mir oder meinem Chef?

Hat da jemand von euch einen Gesetzestext oder so?

Wie sieht es aus wenn ich geschäftlich auf einer Veranstalltung bin und dort z.B. Werbegeschenke oder irgendwas bekomme?

Gruß SeJa

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angenommen ich kriege einen Brief in die Firma:

Firmenname GmbH

Zu. Hd. Hr. Mustermann

und weiter angenommen ein Vertreter schickt in dem Brief Werbegeschenke oder z.B. Freikarten (z.B. CeBit, Theater, etc.). Gehören die Sachen mir oder meinem Chef?

Ich bin kein Rechtsexperte, aber würde vom Gefühl her sagen, dass so wie es da oben steht der Inhalt des Briefes der Firma gehören würde. Warum? Weil die Firma laut Adresse der Empfänger ist, und es nur zu deinen Händen geht, also du im Namen der Firma die Dinge in Empfang nehmen (und im Sinne der Firma verwenden) sollst.

Wenn die "Lieferung" an dich privat gehen soll, dann würde ich sowas in der Art erwarten:

Herr Otto Normalverbraucher

c/o Musterfirma GmbH

Musterstraße 1

12345 Irgendwo

evtl. auch noch sowas, aber das ist wahrscheinlich auch so ein Grenzfall:

Musterfirma GmbH

z.H. Herr Otto Normalverbraucher persönlich

Musterstraße 1

12345 Irgendwo

Wie sieht es aus wenn ich geschäftlich auf einer Veranstalltung bin und dort z.B. Werbegeschenke oder irgendwas bekomme?

Das kommt - glaube ich - auf den Arbeitsvertrag an. Wenn dort nicht explizit eine Floskel wie "sämtliche während der Arbeit erhaltenen Geschenke, Zuwendungen, etc. stehen der Firma zu" steht und dir bei der Übergabe nicht gesagt wird "Die sind für Ihre Firma" sehe ich kein Problem darin, dass du die Klamotten behälst. Bei Werbegeschenken à la Kugelschreiber und so weiter, lässt sich das ja eh nicht nachhalten. Firma XYZ wird wohl kaum auf dem Messestand notieren "Herr X hat zwei Kugelschreiber von uns bekommen, der Praktikant soll Montag mal in der Firma anrufen, ob die auch angekommen sind".

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ob es gesetzlich irgendwo steht kann ich auf die schnelle leider nicht sagen. Müßte mal nachsehen wenn unsere Bimei nicht schneller ist als ich.

Ich weiß nur von meinem Versuchsschwager der beim großen roten Spielzeugriesen arbeitet, das er es normalerweise abgeben müßte. Sein Chef drückt aber in der Regel ein Auge zu. Mitteilen muß er es ihm trotzdem immer. Wenn er jetzt auf so Tagesveranstaltungen wie Mircosoft und was weiß ich noch alles ist, kriegt er da meistens irgendein Spiel geschenkt oder sonstwas.

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ob es gesetzlich irgendwo steht kann ich auf die schnelle leider nicht sagen.

Der erste Ansatz dazu steht im Grundgesetz, Artikel 10. ;) Das sagt allerdings eine nichts über die konkrete Adressierung aus, die das Brief- und Postgeheimnis in der Beziehung "festklopfen" würde.

Es ist aber relativ einfach, die Adressierung muss den Zusatz persönlich/vertraulich enthalten, dann dürfen die Briefe auch nur vom Empfänger geöffnet werden.

Auszug aus einem Urteil dazu:

Das Landesarbeitsgericht Hamm hat mit Urteil vom 19.02.2003 (Az. 14 Sa 1972/02) geurteilt, wie mit Posteingängen zu verfahren ist: Soweit die Adresszeile keinen Vermerk "persönlich" oder "vertraulich" enthält, darf das Sekretariat oder die Posteingangsstelle des Unternehmens an Mitarbeiter adressierte Post öffnen. Diese übliche Gepflogenheit in Behörden und Betrieben, die dazu dient, eingehende Post mit dem Eingangsstempel zu versehen, können Mitarbeiter nicht über den Erlass einer einstweiligen Verfügung verbieten lassen, und schon gar nicht mit der schlagwortartigen Begründung der Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte. Der Mitarbeiter hätte sich zumindest betriebsintern um eine Postbehandlung in seinem Sinne bemühen müssen.

Aus diesem Urteil ergibt sich folgende Konsequenz: Wenn eine im Betrieb eingehende Postsendung als Empfänger sowohl den Betrieb/Arbeitgeber als auch einen bestimmten Mitarbeiter ausweisen, ist auf besondere Vertraulichkeitsvermerke zu achten. Fehlen solche, darf die Post geöffnet werden. Ist der Brief als vertraulich/persönlich gekennzeichnet, wäre eine Öffnung der Post ein Verstoß gegen das Briefgeheimnis mit der Folge, dass sogar strafrechtliche Maßnahmen (§ 202 StGB) möglich sind.

LAG Hamm, Urteil vom 19.02.2003 (Az. 14 Sa 1972/02)

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Es ist kostenlos zur Verfügung gestelltes Werbematerial ... das ist kein Geschenk ;)

Daher gehört er meines Erachtens nach der Firma, da es sich dabei um geschäftliche Beziehungen handelt. Sollte das nicht so sein dann würde ich ohnehin alles über eine Privataddresse oder Postfach abwickeln.

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Mich würde mal interessieren, welche Firma ihren Mitarbeitern ernsthaft Werbegeschenke abnimmt. *kopfschüttel*

Bei Cebit-Karten ist es wohl eher (meine Meinung) eine Sache der Höflichkeit unter Kollegen, als erstes in der Firma nach einem Abnehmer zu suchen wenn man die Karten nicht selbst verwenden möchte/kann.

Oder irre ich mich da?

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Mich würde mal interessieren, welche Firma ihren Mitarbeitern ernsthaft Werbegeschenke abnimmt. *kopfschüttel*

Oder irre ich mich da?

Bei uns in der Firma ist das alleroberstes Gebot. Es gibt einige goldene Regeln die immer wieder gepredigt werden und aufs allerschärfste kontrolliert werden. Dazu gehört auch das Entgegennehmen von Geschenken, Mustern oder Gefälligkeiten jeglicher Art. Alles was über einen Kugelschreiber hinaus geht muss abgelehnt/zurückgegeben werden.

Wird dies nicht befolgt ist von einer Abmahnung bis zur Kündigung alles drin. Jeder neue Firmenkontakt wird in der Beziehung gefirmt und es gibt vorgefertigte Schreiben für Firmen die unbedingt etwas verschenken wollen.

Verweigert der Gönner die Rücknahme geht das Geschenk in Firmenbesitz über und wird für wohltätige Zwecke regelmäßig veräußert an Dritte.

Is ne amerikanische Firma und in Amerika gibt es eine Regelung gegen Schmiergelder etc. die viele Firmen sich zur Pflicht machen.

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